Rahmenvereinbarung für Bandbibliotheken und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 025003/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Bandbibliotheken und Zubehör
Ziel dieses Offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Tape Libraries mit zugehörigen Implementierungs- und Serviceleistungen für das Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen der Technischen Universität Dresden
Technische Universität Dresden
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen
Nöthnitzer Straße 46
01187 Dresden
1 Rahmenvereinbarung
Eine Tape-Library ist ein komplexes System, das für die langfristige Speicherung großer Datenmengen konzipiert ist. Sie besteht aus einer Vielzahl von Komponenten wie Laufwerken, Medien und Roboterarmen, die eng miteinander zusammenarbeiten müssen, um den Betrieb reibungslos zu gewährleisten. Eine Umstellung auf eine neue Tape-Library kann daher erhebliche Kosten und Risiken mit sich bringen, insb. wenn es sich um eine Bibliothek mit 20 PB und mehr Daten handelt. Folgende Faktoren müssen insb. berücksichtigt werden: Kompatibilität der neuen Bibliothek mit vorhandenen Systemen und Anwendungen, Übertragung der vorhandenen Daten von der alten zur neuen Bibliothek, Integration der neuen Bibliothek in die bestehende IT-Infrastruktur, Risiko von Datenverlust oder Systemausfällen während des Übergangsprozesses, Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Compliance-Vorschriften. Daher ist ein Umstieg so aufwendig, dass ein länger laufender Vertrag als Option vorliegen sollte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot
2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft
3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe
4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen
5. Erklärung zum Zuschlagsverbot
6. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert
7. Aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister (nicht älter als 6 Monate)
8. Nachweis über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Deckungssumme: 1 Mio. €) sowie eine aktuelle Vermögensschaden-haftpflichtversicherung (Deckungssumme: 250.000 €) oder vergleichbare Dokumente
9. Angaben zum Gesamtumsatz sowie Jahresumsatz bezogen auf den Vergabegegenstand jeweils der letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren
Alle zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Eignungskrieterien sind Mindestkriterien.
10. Firmenprofil/Unternehmensdarstellung, maximal 2 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11
11. Vorlage mindestens eines Unternehmenszertifikates als zertifizierter Partner des Herstellers
12. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen in der separaten Anlage. Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten In der Referenzliste sollen folgende Informationen enthalten sein: - Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, - eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert und Angabe der Leistungszeit. Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht. Es wird mindestens eine Referenz der letzten drei Jahre gefordert
13. Die Darstellung von bis zu 3 weiteren Referenzen, die in den letzten drei Jahren und für Leistungen vergleichbarer Art (Rahmenvertrag oder vergleichbar) erbracht wurden, wird erwünscht
Die Punkte 10-12 sind Mindestkriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/