Lieferung von ballistischen Schutzhelmen für die Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6791
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von ballistischen Schutzhelmen für die Polizei Sachsen
Für die Polizei Sachsen sind 2.000 Stück ballistische Schutzhelme zu liefern. Optional können 400 weitere Helme beauftragt werden.
Dresden oder innerhalb des Freistaates Sachsen
Durch den Bieter sind 2.000 Stück - leichte ballistische Helme gemäß Leistungsbeschreibung wie folgt zu liefern: - Lieferung von 1.400 Stück bis spätestens 31. August 2023 - Lieferung von 600 Stück im Jahr 2024 Optional können 400 weitere Helme bau- und preisgleich beauftragt werden. Teil der Ausschreibung ist ein 6-wöchiger Tragetest. Für den Tragetest sind durch den Bieter jeweils zwei Musterhelme mit dem Angebot einzureichen. Details hierzu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Option: - Lieferung von bis zu 200 Stück im Jahr 2025, bau- und preisgleich - Lieferung von bis zu 200 Stück im Jahr 2026, bau- und preisgleich Die Entscheidung über die Option erfolgt jeweils bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres. Die Lieferung hat 24 Wochen nach Beauftragung der Option zu erfolgen. Preisgleitklausel für die Option: Der Preis für die Option kann jeweils angepasst werden wenn sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Material- und Lohnkosten im Verhältnis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachweislich um mehr als 5% erhöht haben, so ist eine Nachverhandlung über die Angebotspreise möglich. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, seine Kalkulation zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe offen zu legen und nachzuweisen, dass er im Nachverhandlungszeitpunkt um mindestens 5% erhöhte Kosten hat. Eine entsprechende schriftliche Anpassungserklärung muss dem jeweils anderen Vertragspartner zugehen, andernfalls gelten die zuvor vereinbarten Preise weiter. Der Auftraggeber bzw. der Auftragnehmer bestätigt schriftlich die Gültigkeit der angepassten Einzelpreise. Die neuen Einzelpreise gelten für alle Leistungen ab dem ersten des Folgemonates des Zugangs der Anpassungserklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von ballistischen Schutzhelmen für die Polizei Sachsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwanenstadt
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Postleitzahl: 4690
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Auftragswertes wird gemäß §39 Abs. 6 Nr.3 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Gemäß §135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363