Rahmenvertrag Weiterentwicklung ePayBL-Software Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-19 DR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Weiterentwicklung ePayBL-Software
Über diese Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung der ePayBL-Software, den zugehörigen 3rd-Level-Support und die Wartung sowie zusätzliche Konzeptionsdienstleistungen geschlossen werden kann.
Der ePayBL-Webshop ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Sachsen
Software-Entwicklungsleistungen: - Weiterentwicklung (Programmierung) der ePayBL-Software in den Versionen 2x, 3x und 4x - Durchführung von Systemtests auf den technischen Systemen des Auftraggebers - Unterstützung der Abnahmetests - Dokumentation über den kompletten Software-Stand - Ständiges Vorhalten der aktuellen Software-Quellen beim Auftraggeber 3rd-Level-Support: - Realisierung eines 3rd-Level-Supports auf Hersteller- / Programmierebene - Bewertung und Bearbeitung von Anfragen - Analyse konkreter Fehlerzustände - Erarbeitung von Vorschlägen zur Fehlerbehebung - Reporting und Eskalation - Erstellung von Patches zur Behebung von Fehlern - Unterstützung bei der Installation und dem Betrieb der ePayBL Wartung der Software: - Durchführung der Restfehlerbeseitigung - Durchführung von Logfileanalysen - Durchführung von Technologie-Audits - Erstellung von standardisierten Qualitätsberichten Konzeptionsleistungen: - Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu fachlichen Konzeptionen - Erarbeitung technischer Spezifikationen und technische Beratungsleistungen - Durchführung von Code-Analysen / Codereviews
Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit ist um 1 Jahr möglich. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Weiterentwicklung ePayBL-Software
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de