Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Segeberg gelegenen, noch unterversorgten Haushalte und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 2.000 Adressen mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden. Optional ist je Los eine Erschließung von bis zu 15 % zusätzlicher Adressen anzubieten, die heute nicht mit mindestens 100 Mbit/s im Downstream versorgt sind. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Im Los 1 sollen ca. 482 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen Borstel, Gönnebek, Armstedt, Hasenkrug, Hagen, Fuhlendorf, Hardebek, Bimöhlen, Latendorf, Groß Kummerfeld, Wiemersdorf, Großenaspe und Boostedt ausgebaut werden.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Best. d. Rahmenreg. der BRD zur Unterstütz. d. Aufb. einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 u. d. Richtl. über d. Förd. zur Unterstütz. d. Breitbandausb. in der BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Förderrichtl. des Bundes“) sowie d. Richtl. über d. Kofinanz. d. Breitbandförd. durch d. Bund in Schlesw.-Holst. („Kofinanz.-Breitbandrichtl. Schleswig-Holstein“) sind einzuh.
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Im Los 2 sollen ca. 439 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen Mönkloh, Heidmoor, Weddelbrook, Föhrden-Barl, Hitzhusen, Nützen und Bad Bramstedt ausgebaut werden.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Best. d. Rahmenreg. der BRD zur Unterstütz. d. Aufb. einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 u. d. Richtl. über d. Förd. zur Unterstütz. d. Breitbandausb. in der BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Förderrichtl. des Bundes“) sowie d. Richtl. über d. Kofinanz. d. Breitbandförd. durch d. Bund in Schlesw.-Holst. („Kofinanz.-Breitbandrichtl. Schleswig-Holstein“) sind einzuh.
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Im Los 3 sollen ca. 190 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen Kayhude, Ellerau, Norderstedt, Alveslohe, Henstedt-Ulzburg und Teilen Kaltenkirchens ausgebaut werden.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Best. d. Rahmenreg. der BRD zur Unterstütz. d. Aufb. einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 u. d. Richtl. über d. Förd. zur Unterstütz. d. Breitbandausb. in der BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Förderrichtl. des Bundes“) sowie d. Richtl. über d. Kofinanz. d. Breitbandförd. durch d. Bund in Schlesw.-Holst. („Kofinanz.-Breitbandrichtl. Schleswig-Holstein“) sind einzuh.
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Im Los 4 sollen ca. 856 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen Fredesdorf, Todesfelde, Bark, Itzstedt, Bornhöved, Oersdorf, Groß Niendorf, Kükels, Schackendorf, Winsen, Oering, Klein Rönnau, Fahrenkrug, Wakendorf II, Hüttblek, Stocksee, Hasenmoor, Nahe, Leezen, Kattendorf, Stuvenborn, Wittenborn, Hartenholm, Seth, Sievershütten, Schmalfeld, Struvenhütten, Trappenkamp, Kisdorf, Sülfeld, Rickling, Bad Segeberg und Wahlstedt ausgebaut werden.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Best. d. Rahmenreg. der BRD zur Unterstütz. d. Aufb. einer flächendeck. NGA-Breitbandvers. v. 15.06.2015 u. d. Richtl. über d. Förd. zur Unterstütz. d. Breitbandausb. in der BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Förderrichtl. des Bundes“) sowie d. Richtl. über d. Kofinanz. d. Breitbandförd. durch d. Bund in Schlesw.-Holst. („Kofinanz.-Breitbandrichtl. Schleswig-Holstein“) sind einzuh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungsbedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.