Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von BOSCH UGM2040 basierenden Gefahrenmeldezentralen Referenznummer der Bekanntmachung: ONTRAS-2023-0004

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von BOSCH UGM2040 basierenden Gefahrenmeldezentralen

Referenznummer der Bekanntmachung: ONTRAS-2023-0004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fortsetzung der laufenden Leistungen zum Betrieb von Gefahrenmeldezentralen und deren Managementsystem.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 3 250 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31625200 Brandmeldeanlagen
31625100 Brandmeldesysteme
31625300 Einbruchmeldeanlagen
45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
45312200 Installation von Einbruchmeldeanlagen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71317100 Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
38543000 Gasmelder
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AG: Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Folgender Leistungsumfang des Betriebs von sicherheitstechnischen Anlagen wird vergeben:

o Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von Gefahrenmeldezentralen BOSCH UGM 2040 für den Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen der Fa. BOSCH Sicherheitssysteme GmbH

o Bereitstellung und Betrieb von gewerkeübergreifenden Softwarelösungen für die Visualisierung der UGM2040 der Fa. BOSCH Sicherheitssysteme GmbH

Die UGM2040 ist in den Ontras-Sicherheitsanwendungen als zentrales Element eingebettet, welches die komplette Systemlogik sowie alle Kommunikationsbeziehungen zu den im Netz befindlichen Sicherheitsanlagen gewährleistet. Sie ist dahingehend für den Betrieb der Gesamtanlage Sicherheitstechnik der ONTRAS und die Einhaltung der OLA (Operation Level Agreement) maßgebend. Aus diesem Grund wird sie auch mittels Remote Wartungszugriffen über BOSCH Effilink der BOSCH Sicherheitssysteme GmbH überwacht und administriert. Die Gesamtheit aller Unterzentralen der Standorte und der daran angeschlossenen Meldungsgeber / Sensoren / Aktoren (beide nicht im Scope dieser Vergabe) werden ausschließlich über die UGM 2040 Ebene verwaltet und gesteuert. Die BIS visualisiert aller Zustände und Meldungen, quasi als Schnittstelle zwischen die UGM2040 Systemen und den Bedienern (Bedienarbeitsplätze).

Die UGM2040 wurde von der Bosch Sicherheitssysteme entwickelt um eine zeitgemäße modulare Großzentrale anzubieten welche die gesamte Produktpalette an Bosch Sicherheitszentralen (BMA/EMA/Video..) anbinden und logisch übergreifend "führen" kann. Sie wird auf Grund Ihrer Komplexität auch ausschließlich von BOSCH Sicherheitssysteme vertrieben, installiert und im Service betreut. Die UGM2040 wird auch nicht über andere Handelspartner des Produktbereiches der Bosch Sicherheitssysteme vertrieben.

Die Unterzentralen (Brand-, Video-, Gaswarn-, Einbruch- und Brandmeldetechnik - nicht Teil dieser Vergabe) erstrecken sich über das gesamte Gebiet Ostdeutschlands. In Summe sind über die Unterzentralen auf die Zentralen UGM2040 Systeme ca. 62000 Meldepunkte aufgeschaltet die ca. 2,6 Millionen Meldungen pro Monat erzeugen.

Der relevante Servicelevel liegt bei 48h Wiederherstellung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

§ 13 Abs. 2 Nr. 3b) SektVO: Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden, weil die Leistungen der Bereitstellung, Instandhaltung und des Betriebs der UGM2040 Kopfzentralen in Verbindung mit deren Visualisierungssystem BOSCH BIS nur durch BOSCH Sicherheitssysteme GmbH erbracht werden können.

Die UGM2040 ist seit 2012 in den Ontras-Sicherheitsanwendungen als zentrales Element eingebettet, welches die komplette Systemlogik sowie alle Kommunikationsbeziehungen zu den im Netz befindlichen Sicherheitsanlagen gewährleistet. Betrieben und gewartet wird sie durch Wartungsfernzugriffe über BOSCH Effilink durch die BOSCH Sicherheitssysteme GmbH - einer ISO27001 konformen Lösung, die mittels spezieller Software direkte Zugriffe auf die Programmierschnittstellen der UGM2040 und des Visualisierungssystems erlaubt. Nur durch die Zentralisierung der Logik des Gesamtsystems in Verbindung mit einer schnellen Reaktionsfähigkeit für Monitoring- und Parametriertätigkeiten, Fehleranalysen etc. können die OLA (Operation Level Agreement) gehalten und eine Wiederherstellung binnen 48h garantiert werden. Die Gesamtheit aller Unterzentralen der Standorte und der daran angeschlossenen Meldungsgeber / Sensoren / Aktoren (nicht Teil der Vergabe) werden ausschließlich über die UGM 2040 Ebene verwaltet und gesteuert. Die BIS visualisiert aller Zustände und Meldungen, quasi als Schnittstelle zwischen die UGM2040 Systemen und den Bedienern (Bedienarbeitsplätze).

Die UGM2040 wurde von der Bosch Sicherheitssysteme entwickelt um eine zeitgemäße modulare Großzentrale anzubieten welche die gesamte Produktpalette an Bosch Sicherheitszentralen (BMA/EMA/Video..) anbinden und logisch übergreifend "führen" kann. Sie wird auf Grund Ihrer Komplexität auch ausschließlich von BOSCH Sicherheitssysteme vertrieben, installiert und im Service betreut. Die UGM2040 wird auch nicht über andere Handelspartner des Produktbereiches der Bosch Sicherheitssysteme vertrieben.

Die Unterzentralen (Brand-, Video-, Gaswarn-, Einbruch- und Brandmeldetechnik - nicht Teil dieser Vergabe) erstrecken sich über das gesamte Gebiet Ostdeutschlands. In Summe sind über die Unterzentralen auf die Zentralen UGM2040 Systeme ca. 62000 Meldepunkte aufgeschaltet die ca. 2,6 Millionen Meldungen pro Monat erzeugen.

Der Einsatz Dritter ist für ONTRAS für die zentralen UGM2040 Systeme und deren Visualisierung demnach nicht möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von BOSCH UGM2040 basierenden Gefahrenmeldezentralen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85630
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 250 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

A/Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-anteTransparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen gemäß V.2.3) zu erteilen.

B/Aus technischen Gründen kann unter V.2.1) kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Deshalb wurde hier ein fiktives Datum eingetragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß im Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur

festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne

vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,

gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,

abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des

Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden

Exante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche

Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der unter Ziffer II.2) beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/04/2023

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