Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von BOSCH UGM2040 basierenden Gefahrenmeldezentralen Referenznummer der Bekanntmachung: ONTRAS-2023-0004
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von BOSCH UGM2040 basierenden Gefahrenmeldezentralen
Fortsetzung der laufenden Leistungen zum Betrieb von Gefahrenmeldezentralen und deren Managementsystem.
Sitz des AG: Leipzig
Folgender Leistungsumfang des Betriebs von sicherheitstechnischen Anlagen wird vergeben:
o Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von Gefahrenmeldezentralen BOSCH UGM 2040 für den Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen der Fa. BOSCH Sicherheitssysteme GmbH
o Bereitstellung und Betrieb von gewerkeübergreifenden Softwarelösungen für die Visualisierung der UGM2040 der Fa. BOSCH Sicherheitssysteme GmbH
Die UGM2040 ist in den Ontras-Sicherheitsanwendungen als zentrales Element eingebettet, welches die komplette Systemlogik sowie alle Kommunikationsbeziehungen zu den im Netz befindlichen Sicherheitsanlagen gewährleistet. Sie ist dahingehend für den Betrieb der Gesamtanlage Sicherheitstechnik der ONTRAS und die Einhaltung der OLA (Operation Level Agreement) maßgebend. Aus diesem Grund wird sie auch mittels Remote Wartungszugriffen über BOSCH Effilink der BOSCH Sicherheitssysteme GmbH überwacht und administriert. Die Gesamtheit aller Unterzentralen der Standorte und der daran angeschlossenen Meldungsgeber / Sensoren / Aktoren (beide nicht im Scope dieser Vergabe) werden ausschließlich über die UGM 2040 Ebene verwaltet und gesteuert. Die BIS visualisiert aller Zustände und Meldungen, quasi als Schnittstelle zwischen die UGM2040 Systemen und den Bedienern (Bedienarbeitsplätze).
Die UGM2040 wurde von der Bosch Sicherheitssysteme entwickelt um eine zeitgemäße modulare Großzentrale anzubieten welche die gesamte Produktpalette an Bosch Sicherheitszentralen (BMA/EMA/Video..) anbinden und logisch übergreifend "führen" kann. Sie wird auf Grund Ihrer Komplexität auch ausschließlich von BOSCH Sicherheitssysteme vertrieben, installiert und im Service betreut. Die UGM2040 wird auch nicht über andere Handelspartner des Produktbereiches der Bosch Sicherheitssysteme vertrieben.
Die Unterzentralen (Brand-, Video-, Gaswarn-, Einbruch- und Brandmeldetechnik - nicht Teil dieser Vergabe) erstrecken sich über das gesamte Gebiet Ostdeutschlands. In Summe sind über die Unterzentralen auf die Zentralen UGM2040 Systeme ca. 62000 Meldepunkte aufgeschaltet die ca. 2,6 Millionen Meldungen pro Monat erzeugen.
Der relevante Servicelevel liegt bei 48h Wiederherstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
§ 13 Abs. 2 Nr. 3b) SektVO: Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden, weil die Leistungen der Bereitstellung, Instandhaltung und des Betriebs der UGM2040 Kopfzentralen in Verbindung mit deren Visualisierungssystem BOSCH BIS nur durch BOSCH Sicherheitssysteme GmbH erbracht werden können.
Die UGM2040 ist seit 2012 in den Ontras-Sicherheitsanwendungen als zentrales Element eingebettet, welches die komplette Systemlogik sowie alle Kommunikationsbeziehungen zu den im Netz befindlichen Sicherheitsanlagen gewährleistet. Betrieben und gewartet wird sie durch Wartungsfernzugriffe über BOSCH Effilink durch die BOSCH Sicherheitssysteme GmbH - einer ISO27001 konformen Lösung, die mittels spezieller Software direkte Zugriffe auf die Programmierschnittstellen der UGM2040 und des Visualisierungssystems erlaubt. Nur durch die Zentralisierung der Logik des Gesamtsystems in Verbindung mit einer schnellen Reaktionsfähigkeit für Monitoring- und Parametriertätigkeiten, Fehleranalysen etc. können die OLA (Operation Level Agreement) gehalten und eine Wiederherstellung binnen 48h garantiert werden. Die Gesamtheit aller Unterzentralen der Standorte und der daran angeschlossenen Meldungsgeber / Sensoren / Aktoren (nicht Teil der Vergabe) werden ausschließlich über die UGM 2040 Ebene verwaltet und gesteuert. Die BIS visualisiert aller Zustände und Meldungen, quasi als Schnittstelle zwischen die UGM2040 Systemen und den Bedienern (Bedienarbeitsplätze).
Die UGM2040 wurde von der Bosch Sicherheitssysteme entwickelt um eine zeitgemäße modulare Großzentrale anzubieten welche die gesamte Produktpalette an Bosch Sicherheitszentralen (BMA/EMA/Video..) anbinden und logisch übergreifend "führen" kann. Sie wird auf Grund Ihrer Komplexität auch ausschließlich von BOSCH Sicherheitssysteme vertrieben, installiert und im Service betreut. Die UGM2040 wird auch nicht über andere Handelspartner des Produktbereiches der Bosch Sicherheitssysteme vertrieben.
Die Unterzentralen (Brand-, Video-, Gaswarn-, Einbruch- und Brandmeldetechnik - nicht Teil dieser Vergabe) erstrecken sich über das gesamte Gebiet Ostdeutschlands. In Summe sind über die Unterzentralen auf die Zentralen UGM2040 Systeme ca. 62000 Meldepunkte aufgeschaltet die ca. 2,6 Millionen Meldungen pro Monat erzeugen.
Der Einsatz Dritter ist für ONTRAS für die zentralen UGM2040 Systeme und deren Visualisierung demnach nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb von BOSCH UGM2040 basierenden Gefahrenmeldezentralen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85630
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A/Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-anteTransparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen gemäß V.2.3) zu erteilen.
B/Aus technischen Gründen kann unter V.2.1) kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Deshalb wurde hier ein fiktives Datum eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421art_param=363
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß im Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden
Exante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der unter Ziffer II.2) beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421art_param=363