Neubau Rechenzentrum - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: G260_VE500
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden-Rossendorf
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rechenzentrum - Außenanlagen
Zur Ausführung sollen die Außenanlagenarbeiten für den Neubau des Rechenzentrums am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf kommen.
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf, Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden
ca. 10 lfm Asphalt schneiden, ca. 12m³ Asphalt abbrechen und entsorgen, ca. 20m² Pflasterfläche abbrechen, ca. 52m³ Schicht ohne Bindemittel entsorgen, ca. 60m Leitungsgraben für Elt, 2 Stück Muffenlöcher (ca. 2m x 3m), 1 Stück Straßenquerung mit 4 Leerrohren DN 160, 40m³ Einsandung, ca. 45m Leitungsgraben für Entwässerung, ca. 200m³ Frostschutzschicht, ca. 20m Entwässerung Leitung DN 100 PP, ca. 30m Entwässerung Leitung DN 160 PP, 2 Stück Höhenanpassung Entwässerungsschächte, 6 Stück Schwerlastrinnen (1m bis 3,5m), 1 Stück Schwerlastrinne 22m, ca. 30m² Rasengitterfläche, ca. 210m² Rechteckpflasterfläche, ca. 390m² Asphalttragschicht, ca. 200m Tiefborde, ca. 40m Hochborde, ca. 390m² Betonfahrbahn, 4 Stück Beleuchtungsmasten, 1 Stück Treppe aus 7 Blockstufen, 7 Stück Fahrradanlehnbügel, 1500m² Gelände planieren, 3000m² Baugrund lockern, 600m³ Oberboden liefern und andecken
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der zuständiger Stellen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich in den Vergabeunterlagen, behelfsweise unter https://www.hzdr.de/vhb124
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.Abteilung Vergabe- und BeschaffungswesenBautzner Landstraße 40001328 DresdenDeutschland
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53132
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]