SPNV-Leistungen RB 95 Zwickau – Johanngeorgenstadt
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vms.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV-Leistungen RB 95 Zwickau – Johanngeorgenstadt
Freistaat Sachsen, Verbandsgebiet ZVMS
Veröffentlichung bzw. Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 über eine Direktvergabe bezüglich der folgenden Leistungen:
1. Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung von fahrplanmäßigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RB 95 zwischen Zwickau und Johanngeorgenstadt mit einem Leistungsumfang von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer (Zug-km) p.a..
2. Die Betriebsaufnahme ist für den Sommerfahrplanwechsel im Juni 2024 vorgesehen.
3. Die Vertragslaufzeit endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Da die Leistungen anschließend in den Verkehrsvertrag für das Vogtlandnetz (Betriebsaufnahme im Dezember 2027) integriert werden sollen, sind für den Fall, dass die Vergabe der Leistungen für das Vogtlandnetz nicht mit einer Betriebsaufnahme ab Fahrplanwechsel im Dezember 2027 erfolgen sollte, Verlängerungsoptionen vorgesehen (jeweils um mindestens ein halbes Jahr bis zum jeweiligen Fahrplanwechsel im Juni oder Dezember).
4. Die Leistungen werden gemäß § 131 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Die Leistungen sollen an die Die Länderbahn GmbH DLB vergeben werden. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV ist nach sorgfältiger Prüfung nicht gegeben.
Weitere Hinweise im Abschnitt VI.1) „Zusätzliche Angaben“ dieser Vorinformation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (nachfolgend "ZVMS") beabsichtigt, die Verkehrsleistungen gemäß § 131 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Die Länderbahn GmbH DLB, Bahnhofsplatz 1, 94234 Viechtach (nachfolgend "DLB") zu vergeben, da der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Der ZVMS geht davon aus, dass insbesondere aufgrund der Fahrzeug- und Werkstattsituation – auch im Hinblick auf den vergleichsweise geringen Leistungsumfang – sowie der verbleibenden Zeit bis zur Betriebsaufnahme nur die DLB für die Erbringung der Verkehrsleistungen in Frage kommt. Die DLB erbringt derzeit Leistungen im SPNV im sog. Vogtlandnetz mit Linienendpunkt u.a. in Zwickau Hbf. Die vergabegegenständlichen Verkehrsleistungen auf der Linie RB 95 zwischen Zwickau und Johanngeorgenstadt sollen über Zwickau Hbf betrieblich in das Vogtlandnetz integriert werden, um mit Blick auf die angespannte Situation am Markt für Gebrauchtfahrzeuge Synergieeffekte bezüglich des Fahrzeugbedarfs generieren zu können. Die Beschaffung von Neufahrzeugen für die vergabegegenständlichen Verkehrsleistungen wäre nach Einschätzung und Marktkenntnis des ZVMS einerseits mit Blick auf die verbleibende Zeit bis zur Betriebsaufnahme nicht umsetzbar und andererseits mit Blick auf die verbleibende, vergleichsweise kurze Vertragslaufzeit auch nicht wirtschaftlich. Der ZVMS beabsichtigt daher mit der DLB Verhandlungen zu führen mit dem Ziel einen Verkehrsvertrag für die vergabegegenständlichen Verkehrsleistungen abzuschließen.
2. Die Vergabe wird mit Blick auf die verbleibende kurze Zeit bis zur Betriebsaufnahme bereits vor Ablauf der Jahresfrist nach Art. 7 Abs. (2) VO (EG) 1370/2007, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Vorinformation erfolgen.
3. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der ZVMS ist aus den in Abschnitt VI.1) Ziffer 1 dieser Vorinformation genannten Gründen der Ansicht, dass die Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
4. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig; Telefon: [gelöscht]; Fax: [gelöscht].
5. Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist beispielsweise gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die Fristen gemäß §§ 134, 135 GWB hingewiesen.