Sanierung Schwimmhalle Kiel-Schilksee; Edelstahlbecken Referenznummer der Bekanntmachung: IV.L.901.22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schwimmhalle Kiel-Schilksee; Edelstahlbecken
Sanierung Schwimmhalle Kiel-Schilksee; Edelstahlbecken
Seit den Olympischen Segelwettbewerben
1972, zu denen sie errichtet wurde, ist die
Schwimmhalle fast 50 Jahre - nahezu ohne
Unterbrechung im Betrieb. Sie ist damit
dringend sanierungssbedürftig.
Das Schwimmerbecken im Hallenbad Kiel-Schilksee ist in vielfältiger Weise sanierungsbedürftig und hinsichtlich
seines Fliesenbelages inklusive des Beckenkopfes standzeitgemäß als abgängig anzusehen. Vor diesem
Hintergrund hat sich die Bauherrin, die Landeshauptstadt Kiel, entschieden, das Becken einer umfassenden
Sanierung zuzuführen, die zunächst die Grundstruktur des Stahlbetonkorpus umfasst. In diesem Zuge sind
für die Instandsetzung nach EN 1504, der Instandsetzungsrichtlinie, die bestehenden keramischen Beläge zu
entfernen, und der Stahlbetonkorpus wird betontechnologisch instandgesetzt.
Nach erfolgter Stahlbetoninstandsetzung soll das fünfbahnige 25-m-Becken mit einer austenitischen
Edelstahlauskleidung in der Werkstoffgruppe 1.4404 versehen werden. Desgleichen ist umlaufend ein neuer
Edelstahlbeckenkopf in der Geometrie ähnlich einer Finnischen Rinne vorzusehen. Zusammen mit der neuen
Edelstahlbeckenauskleidung ist auch über neu vorzusehende Bodenkanäle eine Reinwasserzuführung
umzusetzen, um künftig eine den Maßgaben der DIN 19643 entsprechende Vertikaldurchströmung mit einer
100-prozentigen Umwälzung über die Rinne zu gewährleisten.
Im flacheren Teil des Beckens ein Hubboden vorgesehen, der in 30-cm-Schritten variable Wassertiefen
zwischen 1,5 - 0,3 m bzw. 0,00 m erlauben soll. Zudem ist ein Komforteinstieg mit einer rund 1,2 m breiten und
ca. 1,25 m tiefen Treppennische zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung des Hubbodens soll in diesem Bereich
die Treppe analog zum Hubboden mitfahren.
Das Edelstahlbecken ist inklusive aller nach KOK-Richtlinie erforderlichen Handläufe, Leitern,
Schwimmbadausstattungen sowie inklusive von 5 FINA-gerechten Startblöcken zu liefern.
Abmessungen/Technische Daten:
größte Beckenlänge 25,02 m, größte Beckenbreite 13,85 m, 5 wettkampfgerechte Bahnen mit Tauchstreifen,
Wassertiefe von 2,22 m fallend auf 3,75 im Bereich des Springerbeckens,
Hubboden ca. 8,54 m lang und 12,5 m breit, zzgl. 1,25 m Komforteinstieg; Länge der Schleppschürze ca. 2,9 m.
Wasserfläche gesamt rund 318 m2, Beckenkopfabwicklung ca. 78 m, Filterleistung ca. 141 m3/h.
Spezifische ATV VOB/C treffen auf die Leistung nicht zu. Geltende Regeln der Technik sind im LV aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kressbronn
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html