MuVe Multimodales Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Dresden - AP 5 Teil: Fahrertablets Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 051-121933
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
MuVe Multimodales Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Dresden - AP 5 Teil: Fahrertablets
Beschaffung von Tabletcomputern für Fahrer mit passenden Hüllen
Einbindung in die IT-Infrastruktur mittels Mobile Device Management (Microsoft Intune) innerhalb einer Cloudplattform (Microsoft Azure) mittels Mobilfunknetz und WLAN
Vorkonfektionierung durch AN
Support.
Beschaffung von Tabletcomputern (Hardware SoC ARM 64 Bit: Apple A12-Version (oder neuer) oder Qualcomm Snapdragon verfügbar seit 2018 (oder später) oder CPU/SoC mit x64-Architektur seit 2018 (oder später)) für Fahrer mit passenden Hüllen
Einbindung in die IT-Infrastruktur mittels Mobile Device Management (Microsoft Intune) innerhalb einer Cloudplattform (Microsoft Azure) mittels Mobilfunknetz und WLAN
Vorkonfektionierung durch AN
Support 4 Jahre
Option zur Lieferung weiterer ggf. vorkonfektionierter Tablets inkl. Einbindung in IT-Infrastruktur
Option zur Lieferung weiterer ggf. vorkonfektionierter Tablets inkl. Einbindung in IT-Infrastruktur (Erhöhung Stückzahl)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hartmannsdorf
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.