Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 138-394297
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
067 | Dienogest und Estradiol valerat Filmtabletten [1]
ATC: G03FA15; Dienogest und Estradiol valerat
Darreichungsform(en): Filmtabletten
Anzahl vorgesehene Vertragspartner: 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
067 | Dienogest und Estradiol valerat Filmtabletten [1]
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ATC: G03FA15; Dienogest und Estradiol valerat
Darreichungsform(en): Filmtabletten
Anzahl vorgesehene Vertragspartner: 1
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Änderung der ursprünglichen Vertragslaufzeit vom 01.09.2022 bis 31.12.2024 auf 01.09.2022 bis 30.09.2023.
Es erfolgt eine Aufhebung des Rabattvertrages zum 30.09.2023 aufgrund des am 15.04.2023 in Kraft tretenden Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Austauschbarkeit der Darreichungsformen „Tabletten, Filmtabletten und überzogenen Tabletten“ zu der Wirkstoffkombination Dienogest und Estradiol. Dieser G-BA-Beschluss hat eine erhebliche Erhöhung der Absatzmengen zur Folge. Die rechtliche Grundlage bezieht sich auf den Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB.