Fachhochschule Kiel, Neubau für Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3 Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00891
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachhochschule Kiel, Neubau für Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3
Planungsleistungen gemäß HOAI 2021 mit folgenden Leistungsbildern/Leistungen, stufenweise Beauftragung:
- Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, Leistungsphasen 1 bis 3, 4 teilweise und 5 bis 9
Kiel
Zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur an der Fachhochschule Kiel beabsichtigt das Land Schleswig-Holstein den Neubau eines Gebäudes, mit den für die modernen, zukunftsorientierten Studiengänge notwendigen Flächen und Räumen.
Um eine angemessene räumliche und wirtschaftliche Ausstattung der Studiengänge unter Berücksichtigung der hochschulspezifischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, wurde in einem ersten Schritt für diese Aufgabe ein offener, zweistufiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Die Preise des Architekturwettbewerbs wurden im Juli 2022 vergeben. Die entsprechenden Beauftragungen für die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen erfolgen im Rahmen eines bereits laufenden, an den Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahrens.
Ein für beide Studiengänge geplantes Gebäude, soll beiden Studiengängen einen angemessenen Ort auf dem Campus sowie Synergien hinsichtlich gemeinsamer Nutzung von Räumen (Hörsäle, Seminarräume, Werkstätten, Büros Verwaltung, etc.) bieten. Die Integration der erforderlichen Stellflächen für PKW (Parkdeck/Tiefgarage) sind Bestandteil der Entwurfsaufgabe. Um die Bauzeit möglichst kurz zu halten, sollte ab Oberkante Rohfußboden Erdgeschoß eine Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad in Erwägung gezogen werden. Diese ermöglicht zudem ein hohen Grad an Demontier- / Rückbaubarkeit und Wiederverwendbarkeit der eingesetzten Bauteile / Materialien.
Für den Neubau für die Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur ist eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), BNB-Systemvariante Unterrichtsgebäude vorgesehen. Es soll eine Zertifizierung nach BNB Standard Gold angestrebt werden.
Die Anforderungen des Leitfadens – Nachhaltiges Bauen –nach dem System BNB (Systemvariante Unterrichtsgebäude) sind inhaltlich bei der Planung und Baudurchführung der gesamten Baumaßnahme vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Grundlage bilden die durch den Auftraggeber festzulegenden Nachhaltigkeitsziele.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121003356 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachhochschule Kiel, Neubau für Studiengänge Bauingenieurwesen und Architektur, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de