Planung für den Umbau Halle 7 Baumwollspinnerei Objektplanung und Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lgh-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung für den Umbau Halle 7 Baumwollspinnerei Objektplanung und Tragwerksplanung
Die LGH ist Eigentümerin der denkmalgeschützten Halle 7 der ehemaligen Baumwollspinnerei Leipzig, ein Stahlbetonbau von Max Pommer aus dem Jahre 1906.
Das Gebäude mit ca. 10.000 m² BGF ist viergeschossig. Die bauliche Hülle wurde bereits saniert, ebenso das 2. und 3. OG, die als Theaterspielstätten genutzt werden.
Auf der Restfläche von ca. 6.000 m² sollen die Räumlichkeiten für das Innovationszentrum „Digital Hub“ untergebracht werden, neben Büroflächen auch Seminarräume für die Handelshochschule sowie Serverräume.
Die Wärmeversorgung erfolgt durch ein auf dem Gelände der Baumwollspinnerei installiertes BHKW. Die entsprechende Verteilerzentrale ist im Gebäude schon vorhanden.
Planungsbeginn: 02/2023
Einreichen Bauantrag 08/2023
Baubeginn 11/2023
Baufertigstellung 06/2025
Planung technische Ausrüstung (HLS) Anlagengruppen 1-3,7,8
Leipzig
Planung Technische Ausrüstung (HLS) Anlagengruppen 1 bis 3,7,8 HOAI § 55, LP 1-9
Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 (4 soweit zutreffend) HOAI Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zur Einreichung des Bauantrages.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1 – 9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 (4 soweit zutreffend) HOAI Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zur Einreichung des Bauantrages. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Planung technische Ausrüstung (ELT) Anlagengruppen 4 und 5
Leipzig
Planung Technische Ausrüstung (ELT) Anlagengruppen 4 und 5 HOAI § 55, LP 1-9
Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 (4 soweit zutreffend) HOAI Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zur Einreichung des Bauantrages.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1 – 9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 (4 soweit zutreffend) HOAI Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung zur Einreichung des Bauantrages. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung technische Ausrüstung (HLS) Anlagengruppen 1-3,7,8
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung technische Ausrüstung (ELT) Anlagengruppen 4 und 5
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt Los 2/3 TGA Freitag, 4. November 2022
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Montag, 5. Dezember 2022
Auswertung Stufe 1 Los 2/3 TGA Montag, 12. Dezember 2022
Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Dienstag, 13. Dezember 2022
Erstangebot einreichen Montag, 9. Januar 2023
Vergabeverhandlung Los 2 HLS Donnerstag, 12. Januar 2023
Vergabeverhandlung Los 3 ELT Freitag, 13. Januar 2023
finales Angebot einreichen Mittwoch, 18. Januar 2023
Information über beabsichtigte Vergabe am Donnerstag, 19. Januar 2023
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.