S 112 Überbauerneuerung BW 2 in Wasserkretscham - Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung Hauptbauleistung Referenznummer der Bekanntmachung: LI-L028-23-00
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 140200
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hainichen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.list.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
S 112 Überbauerneuerung BW 2 in Wasserkretscham - Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung Hauptbauleistung
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Lph. 8 und örtliche Bauüberwachung (öBÜ) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Tragwerksplanung sowie Besondere Leistungen für den Teilabbruch und Ersatzneubau der Brücke BW 2 außerorts nördlich der Ortslage Wasserkretscham am Knotenpunkt S 111/S 112.
Nähere Erläuterungen: siehe Pkt. II.2.4) der Auftragsbekanntmachung.
02627 Wasserkretscham, Landkreis Bautzen, Deutschland
A)
Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP IngBW): vollständig Bauoberleitung (BOL, Lph. 8) und vollständig Objektbetreuung (Lph. 9) mit örtlicher Bauüberwachung (öBÜ) und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach Baustellenverordnung (BaustellV); Leistungsbild entsprechend HOAI § 43 in Verbindung mit (iVm) HOAI Anlage (Anl) 12.1 sowie den Technischen Vertragsbedingungen (TVB)-Ingenieurbauwerke in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen (VU).
Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): vollständig BOL (Lph. 8) und vollständig Objektbetreuung (Lph. 9) mit öBÜ und SiGeKo nach BaustellV; Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 iVm HOAI Anl 13.1 sowie den TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den VU.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen beinhaltet weitere Besondere Leistungen (BL).
Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
B) Die Brücke BW 2 ist im Zuge der S 112 über das "Löbauer Wasser" instand zu setzen (Teilabbruch/Ersatzneubau). Desweiteren ist die S 112 auf einer Länge von 136 m auszubauen, hinsichtlich Fahrbahnbreiten und Kurvenausrundungen zu optimieren und an den vorhandenen Knotenpunkt S 112/S 111 anzuschließen. Im Zuge der Maßnahme ist ein Radweg über das Bauwerk zu führen. Weitere Angaben gemäß Leistungsbeschreibung der VU.
C) Leistungszeitraum: voraussichtlich ab 07/2023.
Preisnachlässe, die an anderen als den zugelassenen Stellen (vgl. HVA F-StB EU-Teilnahmebedingungen) ausgewiesen sind, werden nicht gewertet. Im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe (elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) kann bei Unterlagen, die eine Zeichnung erfordern, der Erklärende in Textform angegeben werden.
Bei elektronischer Einreichung ist das Angebot auch ohne zusätzliche Zeichnungen in den einzureichenden VU gültig. Allerdings behält sich die Vergabestelle vor, nicht im Original vorgelegte Erkl als Original nachzufordern. Insbesondere gilt dies für Erkl von Personen, welche nicht mit dem Einreichenden identisch sind (Mitglieder (MG) einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (BG), Unterauftragnehmer (UAN) und Eignungsleihende).
Im Zeitraum vom 07.04.2023 bis 10.04.2023 werden Anfragen ausschließlich entgegengenommen, die Bearbeitung erfolgt ab dem 11.04.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei BG ist von jedem MG eine separate Eigenerklärung zur Eignung (EE) abzugeben. Im Falle der Bindung eines UAN, ist vom UAN für den vorgesehenen (vorges) Leistungsbereich (LB) eine EE abzugeben.
Eignungskriterium (EK) 1: Es ist vom Bieter (bei BG von allen MG) und von jedem UAN durch den Bevollmächtigten in der EE (ggf gesondert in einer separaten Anl) zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) Nr. 1 GWB sowie nach § 124 (1) Nr. 2 GWB und § 124 (2) GWB vorliegen.
EK 2: Es ist vom Bieter (bei BG von allen MG) und von jedem UAN durch den Bevollmächtigten in der Anl zur EE eine Erkl zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 (1) Nr. 1, 3 - 9 GWB vorliegen.
EK 3: Es ist in der EE und in der Anl zur EE eine Erkl der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung nach § 43 (1) VgV iVm § 44 (1) und (2) VgV sowie zum Besitz der Berufsqualifikation nach § 75 (2) bzw (3) VgV vom Bieter (bei BG von allen MG) abzugeben.
EK 4: Im Falle der Bindung eines UANs, ist zur Sicherung des Wettbewerbs bzw zur Verhinderung von Absprachen zu gewährleisten, dass der UAN keine Einsicht in die Preisgestaltung des Bieters/der BG erlangt. Dies ist durch die Vorlage einer entsprechenden Erkl in der Anl zur EE zu bestätigen.
EK 5: Im Falle der Bildung einer BG, ist dem Angebot das ausgefüllte Formular HVA F-StB Erkl der BG beizulegen. Die Erkl muss von allen MG der BG durch die entsprechenden Bevollmächtigten bestätigt sein.
EK 6: Teil des Auftrages, der unter Umständen an UAN vom Bieter bzw BG vergeben werden soll. Beabsichtigt der Bieter/die BG einen Unterauftrag zu erteilen oder sich der Eignungsleihe zu bedienen, sind dem Angebot die entsprechenden HVA F-StB Formulare mit Angaben (Ang) zu den Auftragsteilen beizulegen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Verpflichtungserklärungen einzureichen.
EK 7: Nachweis (Nachw) der Berufshaftpflichtversicherung - geforderte Mindeststandards (MinST) zum EK 7: Nachw der Berufshaftpflichtversicherung des Bieters (bei BG von allen MG) mit den folgenden Deckungssummen und Anforderungen: Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Es ist zusätzlich der Nachw zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens (min) das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen ist zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird, zu erbringen. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
EK 8: Gesamtumsatz (brutto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
EK 8: Gesamtumsatz des Bieters (bei BG von jedem MG) größer oder gleich 300.000 EUR (brutto) im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (seit 2020).
EK 9 mit den Unterkriterien EK 9.1, 9.2:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
EK 10 bis 12: fachliche Qualifikation sowie Berufserfahrung des vorges Personals für die Leistungen: - EK 10: SiGeKo nach BaustellV; - EK 11: BOL für VA und IngBW; - EK 12: öBÜ für VA und IngBW.
EK 13: Ausschluss Personalunion EK 10 SiGeKo, EK 11 BOL und EK 12 öBÜ.
EK 9: für den vorges LB des Bieters (bei BG von den MG) und der UAN ist eine Referenzliste (aus den letzten 5 Jahren) über Leistungen der: - EK 9.1 Lph 8 und öBÜ OP VA; - EK 9.2 Lph 8 und öBÜ OP IngBW vorzulegen.
Mindestanforderungen (MinAnf) und Ang gemäß Referenzblatt der VU:
- EK 9.1: StraßenVA; an Bundesautobahnen, Bundes-/Staats-/Landes-/Kreis- oder kommunalen Straßen (BAB/B-/S-/L-/K-/kom Str.); Leistungserbringung (im vorges LB) seit 2018; Neubau oder grundhafter Ausbau;
- EK 9.2: BrückenBW; im Zuge/über BAB/B-/S-/L-/K-/kom Str. oder EBA; Leistungserbringung (im vorges LB) seit 2018; Neu- oder Ersatzneubau; Gesamtstützweite (GSW) ab 12 m.
Mindestanzahl (MinAnz) Referenzen (Ref) - EK 9.1, EK 9.2: je benannter Leistung 3 Ref. Davon: - EK 9.2: 1 Ref als Spannbetonkonstruktion.
EK 10: Verantwortlicher und Vertreter: Ang Name; Qualifikationsnachweis (QN) fachlicher Ausbildungsabschluss (Techniker/Meister/geprüfter Polier/Diplomingenieur (Dipl-Ing)/Bachelor/Master/Architekt); arbeitsschutzfachliche und Koordinatoren-Kenntnisse gem. RAB 30 Anl B und C oder gleichwertig; Ang der projektbezogenen Berufserfahrung (min 2 Jahre); Darstellung der projektbezogenen Berufserfahrung (min 2 Jahre) anhand einer Übersicht von vergleichbaren RefProjekten in der Ausführung von Bauvorhaben. Für EK 10 werden nur Ref berücksichtigt, die folgende MinAnf erfüllen und die Ang gemäß RefBlatt enthalten: StraßenVA an BAB/B-/S-/L-/K-/kom Str.; Neubau oder grundhafter Ausbau oder BrückenBW im Zuge/über BAB/B-/S-/L-/K-/kom Str. oder EBA; Neu- oder Ersatzneubau.
EK 11 und 12: Verantwortlicher und Vertreter: Ang Name; fachl. Qualifikation mit Nachw des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses: - EK 11: Dipl.-Ing. oder gleichwertig, - EK 12: Dipl.-Ing./Techniker/Meister oder gleichwertig, QN MVAS oder gleichwertig; EK 11, 12: Ang der projektbezogenen Berufserfahrung (min 3 Jahre); Darstellung der projektbezogenen Berufserfahrung (min 3 Jahre) anhand einer Übersicht von vergleichbaren Referenzprojekten im vorges Leistungsbereich. Es werden nur Ref im Leistungszeitraum seit 2016 berücksichtigt, die folgende MinAnf erfüllen und die Ang gemäß RefBlatt enthalten: - EK 11, 12: StraßenVA an BAB/B-/S-/L-/K-/kom Str.; Neubau oder grundhafter Ausbau oder BrückenBW im Zuge/über BAB/B-/S-/L-/K-/kom Str. oder EBA; Neu- oder Ersatzneubau. Davon: 1 Ref als StraßenVA; 1 Ref als BrückenBW mit GSW ab 12 m; 1 Ref als BrückenBW mit Spannbetonkonstruktion.
EK 13: keine Personalunion der Verantwortlichen EK 10 bis 12.
§ 75 (2) und (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Das Angebot, inkl. der darin benannten erforderlichen Anl, ist durch den Bevollmächtigten zu bestätigen. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Wertbare Ref müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und -phasen erbracht worden sein.
b) Die Darstellung der abgeforderten Ang, Erkl, Nachw und Ref zu Pkt. II.2.5), III.1.1) bis III.1.3) beziehen sich konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer.
c) Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 56 (2) VgV insofern Gebrauch, dass nur fehlende unternehmens- oder leistungsbezogene Unterlagen (U) (Erkl/Nachw) vom Bieter/BG/UAN nachgefordert werden. Unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- oder leistungsbezogene Ang in vorliegenden U werden ausdrücklich nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Auch nach Nachforderung nicht vorliegende geforderte Erkl oder Nachw, gemäß Pkt. III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung, führen zum Ausschluss.
d) Die Bieter/BG/UAN, welche die Bedingungen unter Pkt. II.2.5), III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) nicht erfüllen oder in min einem Kriterium die veröffentlichten MinST nicht erfüllen, werden im Zuge der Angebotsprüfung ausgeschlossen.
e) Der Bieter/die BG ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten UAN den MinST für die übernommenen Leistungen genügen.
f) Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Gem § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Ort: Hainichen
Land: Deutschland