Neubau Grundschule Bünningstedt, Landschaftsbauarbeiten, 32300039OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ammersbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22949
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ammersbek.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Bünningstedt, Landschaftsbauarbeiten, 32300039OV
Außenanlagen für Neubau der GS Bünningstedt. Die wesentlichen Arbeiten dabei sind:1.900 m³ Bodenbewegungen3200 m² Wegebau (Pflaster begeh- und befahrbar, Wegedecke, inkl. Einfassung) 300 m Kastenrinne30 m Betonwinkelstützen70 m Betonblockstufen9.000 m² Rasen720 m² Pflanzarbeiten180 m Hecke29 Stck. Baumpflanzungendiv. Ausstattungsgegenstände und Spielgeräte
"Auf einer ehemaligen Ackerfläche wird ein Neubau für die Grundschule Bünningstedt erstellt. Im Süden des Gebäudes entsteht ein Vorplatz, der über eine Treppen- und Rampenanlage an den vorhandenen Parkplatz angeschlossen wird. Um das Gebäude herum ordnen sich Fahrradstellplätze, ein Schulgärten und den Klassenräumen zugeordnete Klassengärten an. Im Norden des Gebäudes befindet sich der große Schulhof mit einer zentralen Spielfläche und einer Kletterkombination. Der dahinter liegende Grünraum wird durch fingerartig angeordnete Knickstreifen strukturiert. Zwischen den Knicks werden weitere Spiel- und Kletterangebote platziert.
Das Regenwasser der Dach- und Belagsflächen wird in Kastenrinnen gesammelt und in eine im Norden gelegene, große Entwässerungsmulde geleitet.
Die Fläche beträgt rund 15.800 m².
Die wesentlichen Arbeiten dabei sind: 1.900 m³ Bodenbewegungen, 3200 m² Wegebau (Pflaster begeh- und befahrbar, Wegedecke, inkl. Einfassung) 300 m Kastenrinne, 30 m Betonwinkelstützen, 70 m Betonblockstufen , 9.000 m² Rasen, 720 m² Pflanzarbeiten, 180 m Hecke, 29 Stck. Baumpflanzungen, div. Ausstattungsgegenstände und Spielgeräte"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Besondere Eignung der Bieter nach §6 VOB/A: Eignungsnachweis über vergleichbare Bauaufgaben in letzten 5 Jahren (Kriterien: öffentliche Beauftragung mit Rahmen mind. 1.000.000 Mio. Euro, befahrbare Pflasterflächen, Pflanzungen und Grünflächen, Spielgeräte und Ausstattungselemente mit hohem gestalterischen Anspruch)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Ammersbek
Land: Deutschland