Fachplanung ELT (AGR 4 und 5) JOYNEXT Arena Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GB113-00019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung ELT (AGR 4 und 5) JOYNEXT Arena Dresden
FPL Technische Ausrüstung (AGR 4 und 5) JOYNEXT Arena Dresden - Umbau zur Flexibilisierung der Nutzung und DEL-Tauglichkeit
Magdeburger Straße 10 (kommunales Flurstück Nr. 405/10, Gemarkung Friedrichstadt), 01067 Dresden, Sachsen, Deutschland
Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch den Eigenbetrieb Sportstätten, beabsichtigt ein Planungs-/Ingenieurbüro mit der Umsetzung für die Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) (AGR 4 bis 5) gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die JOYNEXT Arena - Umbau zur Flexibilisierung der Nutzung und DEL-Tauglichkeit - mit den Leistungsphasen (Lph) 2 bis 8 sowie weiteren Besonderen Leistungen stufenweise zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung des Bauvorhabens durch die Landeshauptstadt Dresden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nachfolgenden Lph besteht nicht. Die für die Honorarermittlung resultierenden anrechenbaren Kosten betragen für die KG 440 - 151.427,81 EUR netto und für die KG 450 - 615.811,78 EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für das Bauvorhaben "JOYNEXT Arena" gem. Leistungsbilder "Fachplanung Technische Ausrüstung (AGR 4 bis 5)" § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphase 2 und 3 gem. Vertrag. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen / Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Vermerke, Protokolle, mündliche und schriftliche Wünsche/Äußerungen von anderen Dienststellen und Bediensteten des Auftraggebers gelten nicht als Aufträge.
Den Vergabeunterlagen liegt ein Dokument "Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung" mit allen Informationen zu den Angebotsbedingungen, Angaben zur Wertung der Angebote, Objektbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung bei.
Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen ein Vertragsformular inklusive Anlagen zur Verfügung. Die Bestimmungen dieses Vertragsformulars sind bindend. Im Auftragsfall gelten das Angebot zum Vertrag inkl. Anlagen und das Zuschlagsschreiben als alleinverbindliche Unterlagen für das Vertragsverhältnis zwischen AG und AN. Auszüge aus den Vergabeunterlagen gelten nur dann als Vertragsbestandteil oder Vertragsgrundlage, wenn in oben genannten Dokumenten ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Das Vertragsformular ist vom Bieter vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Allein das vom Bieter ausgefüllte Vertragsformular inkl. Anlagen stellt sein Vertragsangebot dar. Die vom Bieter neben dem Vertragsformular auszufüllenden und einzureichenden Formulare "Angebot" und "Leistungsverzeichnis" sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots des Bieters und werden nicht Vertragsbestandteil; diese Formulare werden lediglich für die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens benötigt.
Ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot elektronisch einzureichen. Im Leistungsverzeichnis sind das zustehende Honorar für Grundleistungen, Besondere Leistungen und Nebenkosten einzutragen. Des Weiteren sind unter der Überschrift "Wertungsschema" die Punkte 1.1 bis 1.3 des Leistungsverzeichnisses gemäß den Zuschlagskriterien einzutragen. Hierfür verweisen die Bieter je Kriterium auf die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen.
Es ist den Bietern nicht gestattet, Änderungen am Vertragsformular vorzunehmen. Vorgenommene Änderungen können nach erfolgter Prüfung zum Ausschluss führen.
Sollten die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die Nachrichtenfunktion, per Post, per E-Mail oder Fax eingereicht werden bzw. liegen das Vertragsformular sowie die Honorarermittlung nicht vollständig ausgefüllt vor, so führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der aufgrund der Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland