Betreiben Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen im Landkreis Meißen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-41.4.1.02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiben Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen im Landkreis Meißen
Die vertraglich übertragenen Versorgungsleistungen der Suchtberatung- und -behandlung umfassen das Versorgungsgebiet des Landkreises Meißen mit einer Fläche von 1.454,59 km² und 239.344 Einwohner (Stand: 2021) mit den Standorten Meißen, Radebeul, Riesa, Großenhain sowie 3 Außensprechstunden Coswig, Nossen und Gröditz sowie bedarfsgerechte aufsuchende Arbeit.
Meißen, DE
Übertragung der Pflichtleistungen u.a.- Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne des § 5 SächsPsychKG (Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten). Die Übertragung der Pflichtaufgaben erfolgt auf der Grundlage der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung vom 14. Oktober 2021 (SächsGVBl. S. 1221).
Kumulativ müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Die gesetzlichen Voraussetzungen einer SächsKomPauschVO oder einer vergleichbaren Rechtsgrundlage sind gegeben, der Kreishaushalt des Landkreises Meißen enthält den förderfähigen Festbetrag oder darüber hinaus; die Genehmigung des Kreishaushaltes liegt vor und das Land Sachsen fördert die Suchtberatung. Danach jeweils 1 Jahr bis zum Ablauf von 5 Jahren.
Option einer Erhöhung der jetzigen 9 VZÄ (Fachkraft) entsprechend den Empfehlungen den Empfehlungen der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren nach Maßgabe haushaltsrechtlicher Voraussetzungen des Auftraggebers und des Freistaates Sachsen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z.B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen beizureichende Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen beizufügen. Eigenerklärung zu Unternehmensdarstellung inklusive einer Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe der Anteilsverhältnisse, Satzung/Ordnung/Gesellschaftervertrag des Trägers, -aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug, Verzeichnis der Vorstandsmitglieder, Gerichtliche und außergerichtliche Vertretungsberechtigung, Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes), Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche: freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie Umsätze betreffend der Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Bewerber muss mit Abgabe des Angebotes den Nachweis einer mindestens 3-jährige suchtspezifische Erfahrungen als Träger von Einrichtungen der ambulanten oder stationären Suchthilfe mit mindestens einer mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsumfang vergleichbaren Referenz nachweisen.
Mindestens eine Referenzangabe zu Leistungen aus den letzten 3 Jahren (vergleichbarer Leistungen). Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Auftragswert ca.
- Beschreibung der Leistung
- Auftraggeber
- Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer)
- Vorgangsnummer
Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Unternehmen tätigen Beschäftigten und Führungskräfte. Es ist mindestens ein Referenzschreiben des Auftraggebers je Referenzangabe mit dem Angebot einzureichen.
Konzeption des Projektes mit inhaltlicher, substantiierter praktischen Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungskriterien und Angabe des jährlichen Festbetrages nach § 8 Abs. 6 des Versorgungsvertrages
2) Satzung/Ordnung/Gesellschaftervertrag des Trägers,-aktueller Vereins- oder Handelsregisterauszug
3) Verzeichnis der Vorstandsmitglieder
4) Gerichtliche und außergerichtliche Vertretungsberechtigung,
5) Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
6) Miet-/Pachtvertrag, ggf. Grundbuchauszug, ggf. Erbbaurechtsvertrag
7) Grundrisse der für das Projekt genutzten Gebäude/Räumlichkeiten mit Flächenangaben und Nutzungskennzeichnung
8) Nachweise über persönliche und fachliche Eignung des Personals (Stellenbeschreibungen und Qualifikationsnachweise). Die fachliche Eignung der Beschäftigten ist vom Antragsteller durch Vorlage entsprechender Urkunden nachzuweisen. Soweit für die Tätigkeit der jeweiligen Fachkraft gesetzlich vorgeschrieben, ist der Nachweis über die staatliche Anerkennung vorzulegen; der gesonderte Nachweis über den Studienabschluss erübrigt sich in diesem Fall.
9) Die Qualifikationsnachweise sowie ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz hat sich der Zuwendungsempfänger bei Einstellung der Beschäftigten im Original vorlegen zu lassen und dies dem Zuwendungsgeber mit der rechtsverbindlichen Unterschrift zum Antrag zu bestätigen. Bei Projekten, an denen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilhaben können, tritt an die Stelle des einfachen ein erweitertes Führungszeugnis.
Die Versorgung der Betroffenen, deren Angehörigen und Bezugspersonen sowie anderen Ratsuchenden ist durch Fachkräfte zu erbringen. Fachkräfte sind Dipl.
Sozialarbeiter, Dipl. Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung, Bachelor oder Master mit staatlicher Anerkennung, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Dipl.
Psychologen. Fachkräfte sind auch Absolventen für Sozialarbeit/Sozialpädagogik im Anerkennungsjahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen
Das Öffnungsverfahren ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Www.evergabe.de Sachsen, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über www.evergabe.de zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nahrichten an die Vergabestelle senden.
2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf www.evergabe.de erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über www.evergabe.de in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen an den Vergabeunterlagen.
4) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
- Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über www.evergabe.de Sachsen einzureichen;
- Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
5) Es sollten nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen o.ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
6) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
8) Im Falle inhaltlicher Widersprüche zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungen gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 6) § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt