"Standorterweiterung Kita Frauenstein" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/KIGA-1/Los0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frauenstein
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frauenstein-erzgebirge.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Standorterweiterung Kita Frauenstein"
Die Stadt Frauenstein beabsichtigt, die im Ort befindliche integrative Kindertagesstätte - am Standort Freiberger Straße 37 - zu erweitern. Im Rahmen der bereits vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung, Stand 2022, wurde geprüft, ob das bestehende Gebäude ertüchtigt werden kann oder es einem Neubau weichen muss. Im Ergebnis der Untersuchung wird nun die Planung der Neubauvariante ausgeschrieben. Die bestehende Kindertageseinrichtung befindet sich seit 1996 in Trägerschaft des DRK Kreisverbandes Dippoldiswalde e.V. Die Terminplanung sieht eine Planung in 2023 und eine Bauausführung voraussichtlich in den Jahren 2024 und 2025 vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200 - 700) einschließlich Interimslösung werden auf rund 3,8 Mio. Euro brutto geschätzt. Aufgrund des zu erwartenden Auftrags-wertes wird die Vergabe der nachfolgend genannten Planungsleistungen als EU – weites Vergabeverfahren gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die genaue Aufgabenbe-schreibung ist Punkt 2 zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. 1973 bezog der örtliche Kindergarten das noch gegenwärtig genutzte Haus mit Außengelände. In den folgenden Jahren wurde es zweckentsprechend umgebaut und fortlaufend saniert. 1996 übernahm der DRK Kreisverband Dippoldiswalde e.V. als Träger die Kindertagesstätte. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 1 Jahr wuchs in Frauenstein die Nachfrage nach Krippenplätzen. Die Rahmenbedingungen waren im bisherigen Gebäude nicht gegeben, so dass auf dem Gelände eine Kindergrippe neu erbaut und am 22.09.2017 eingeweiht wurde. Dieser Ausschreibung ist eine Mach-barkeitsuntersuchung (Bestandsanalyse/Vorplanung, Stand 2022) vorausgegangen (siehe Anlage A). Die dabei erzielten Planungsergebnisse inkl. Kostenbetrachtungen sind im weiteren Planungs- und Bauablauf zwingend zu berücksichtigen, die weitere Planung ist auf dieser Untersuchung aufzubauen. Vorzusehen ist demnach ein Neubau mit Flächen für Betreuung und Aufenthalt von 60 Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren (Kindergarten). Folgende räumliche Anforderungen sind zu berücksichtigen: 1. Räume für Betreuung (4 Räume à 15 Kinder bei 2,5 m²). 2. Die Eingangsbereiche sind (neu) zu ordnen, erdgeschossige Bauweise wird bevorzugt. Garderoben sind nach Kitabauempfehlung für 60 Kinder vorzusehen. 3. Ruheraum-/Integrationsmöglichkeiten in ruhiger Lage und vollständig barrierearm erschlossen. Die Flächen sind auf 8 Kinder auszurichten. 4. Einbindung des Bestandes und Qualifizierung der vorhandenen Strukturen. 5. Personalaufenthaltsraum für 8 Erzieher.
6. Weitere funktionale Anforderungen ohne Priorisierung: - Kreativraum, ggf. teilbar; - Mehrzweckraum, ggf. nutzbar als Speiseraum; - Ausgabeküche; - Materialraum/ Lagerflächen, auch für Außenaktivitäten; - Schaffung von Sanitärräumen inkl. Außentoiletten; - Hausmeisterwerkstatt. Die Angaben beruhen auf der vorliegenden Kostenschätzung der ARGE Kita Frauenstein vom 29.08.2022. Der vorläufige Kostenrahmen über die Kostengruppen 200 bis 700 DIN 276 beträgt rund 3,189 Mio. Euro netto. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauorganisation erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet 12/2025. Folgende Terminschiene ist vorzusehen: - Planungsbeginn (Los 1: LP 3, Lose 2-5: LP1): 05/2023; - Fertigstellung LP 3: 10/2023; - Bauzeitfenster: 2024/2025. Bei der Termin- und Bauablaufplanung sind die Fristen für die Vergaben nach VOB/A sowie der Vergabeverordnung ausreichend zu berücksichtigen, dabei sind auch die Prüfläufe des Auftraggebers einzubeziehen.
Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 6, 8)
Frauenstein, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Planungs- und Beratungs-leistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3; - Brandschutz-konzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 7; - Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 4 bis 7. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Weitere Hinweise können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 6, 8)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter - www.evergabe.de - Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 12.01.2023 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung für alle Bieter wöchentlich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens
19.01.2023, 11:00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter ttps://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.