Glas- und Fassadenreinigung am MPI-CBG
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Fassadenreinigung am MPI-CBG
Glas- und Fassadenreinigung am MPI-CBG
Glas- und Fassadenreinigung am MPI-CBG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zusatzleistungen der Glas- und Fassadenreinigung eines integrierten Neubaus
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusatzleistungen der Glas- und Fassadenreinigung eines integrierten Neubaus
Nach Fertigstellung der Grotte am MPI-CBG sind hierfür regelmäßige Glasreinigungen notwendig. Diese neuen Reinigungsleistungen sind von den bisherigen Regelleistungen nicht zu trennen, da die Grotte in die Kantinenräume integriert ist. Bei Vergabe der Leistungen an einen Dritten kommt es hier zu Überschneidungen und damit zu Schwierigkeiten bei der Zuständigkeit der Leistungen. Außerdem würden nicht unbeträchtliche Zusatzkosten, z. B. für Anfahrten und Gemeinkosten einer Drittfirma, anfallen. Das wiederum führte zur Unwirtschaftlichkeit eines separaten Vergabeverfahrens.