Strahlenmedizin H8, A11 Metall-Glasanlagen, Automatiktüren Referenznummer der Bekanntmachung: 019 23/STM/Los A11
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, A11 Metall-Glasanlagen, Automatiktüren
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
BV
Klinikum St. Georg gGmbH
Haus 8 Klinik für Strahlentherapie
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
Los A11 Metall-Glasanlagen, Automatiktüren
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin
(Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind Metallglasanlagen und Automatiktüren im gesamten Gebäude.
Die Leistung umfasst u.a. folgendes:
- Außentüren, Drehflügel, 1-flg., Alu-/Stahl-Rohrrahmentür mit Verglasung liefern und montieren 1 St.
- Innentüren, Drehflügel, 1-flg., Alu-/Stahl-Rohrrahmentür mit Verglasung demontieren 2 St.
- Innentür, Drehflügel, 1-flg., Alu-/Stahl-Rohrrahmentür mit Verglasung liefern und montieren
Feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend mit Feststellanlage 1 St.
- Innentür, Drehflügel, 1-flg., Alu-/Stahl-Rohrrahmentür mit Verglasung liefern und montieren
Feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend, mit Feststellanlage 1 St.
- Innenfenster, festverglast, Alu-/Stahl-demontieren 1 St.
- Innenfenster, festverglast, Alu-/Stahl-Rohrrahmen liefern und montieren
Feuerhemmend, rauchdicht 1 St.
- ausbessern bestehender Alu-Rohrrahmentüren, pulverbeschichtet 1 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Präqualifizierung
oder
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters:
- zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister,
- zur Gewerbeanmeldung,
ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
- Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 2 VOB/A EU, insbesondere zu
a) Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
c) eine Erklärung über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 3 VOB/A EU, insbesondere zu
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Angabe der technischen Fachkräfte, über die der Unternehmer für die Ausführung der Leistungen verfügt
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
i) Angabe, welche Teile der Leistung der Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Die vorgenannten Nachweise zur Prüfung der Bietereignung sind dem Angebot zwingend beizufügen. Alternativ kann eine einheitliche europäische Eigenerklärung - Download unter:
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de mit den entsprechenden Angaben ausgefüllt abgegeben werden.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter www.dtvp.de als Bieter erforderlich. Alle dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind an den geforderten Stellen mit einer Unterschrift zu versehen und im Bietermodul des DTVP hochzuladen. Der Bewerber trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046KCR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).