Versicherungsdienstleistungen für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 101-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Henstedt-Ulzburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsdienstleistungen für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Versicherungsdienstleistungen für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg; Gebäude- und Inventarversicherungen gegen feste Beiträge.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gebäude- und Inventarversicherungen für die gemeindeeigenen Liegenschaften sowie eine Inventarversicherung für den Eigenbetrieb Kita jeweils gegen feste Beiträge. Die festen Beiträge sind in Form eines Prämiensatzes für die jeweils zu versichernden Gefahren anzubieten.
Das Versicherungsvertragsverhältnis für die ausgeschriebenen Versicherungsdienstleistungen beginnt am 01.01.2024 um 00:00 Uhr MEZ und wird für die Dauern von 36 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen. Wird der Vertrag nicht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit form- und fristgerecht von einer Partei gekündigt, verlängert er sich stillschweigend von Jahr zu Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO
- Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens oder am Wohnsitz
- Erklärung zur Berechtigung der Tätigkeit als Versicherer
- Erklärung des Bieters zum Russland-Sanktionspaket
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Zudem wird der öffentliche Auftraggeber vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat vor Zuschlagserteilung im Rahmen der Information nach 134 GWB eine Erklärung abzugeben, dass der Mindestlohn gezahlt wird.
- Erklärung zur Solvabilität
- Erklärung zur Rückversicherung
Mindestbedingung Solvabilität: Ratingstufe A oder vergleichbar
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners).
Anlage 2 - Leistungsbeschreibung Teil 1 Allgemeines
Anlage 3 - Leistungsbeschreibung Teil 2 Bedingungen
Anlage 4 - Leistungsbeschreibung Teil 3 Schadeninformationen
Anlage 5 – Objektverzeichnis mit Preisblatt
Anlage 6 – Angebotsschreiben
Anlage 8 – Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft (sofern einschlägig)
die von der Vergabestelle erteilten Bieterinformationen
Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.