Rahmenvertrag Schulserver Roll-Out und Bestandsdokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: R 5309/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schulserver Roll-Out und Bestandsdokumentation
Zum Gegenstand dieser Ausschreibung gehört die Unterstützung in Form einer Dienstleistung bei der Umsetzung vom anstehenden Server-Rollout und bei der Erstellung von Bestandsdokumentation / Netzwerkdokumentation an Schulen der Hansestadt Lübeck.
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Weitere Details und Anforderungen sind der beigefügten Projektbeschreibung sowie dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
Stadtwerke Lübeck Digital GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Die Schulen der Hansestadt Lübeck sollen bis Ende 2024 jeweils mit lokalen Servern ausgestattet und in vorhandene Schulnetze integriert werden. (vgl.https://www.luebeck.de/de/stadtleben/familie-und-bildung/kinder-von-6 12/schule/medienentwicklungsplanung.html Standardisierung und Zentralisierung der Beschaffung von pädagogischer Schul-IT - "Kompendium Schul-IT").
Ab dem 2. Quartal 2023 bis Ende 2024 sollen ca. 40 Server an 40 - 45 Schulen ausgerollt werden. Erkenntnisse hierfür wurden in einem vorangegangenen PoC für 5 Schulen seitens des Auftraggebers (AG - Stadtwerke Lübeck Digital GmbH) generiert. An den Pilotschulen waren teilweise Netzwerkdokumentationen vorhanden in Form von Patchplänen, Schrankansichten und Erfassung von Netzwerkdosen. Diese Bestandsdokumentation existiert bisher für die verbleibenden 40 - 45 Schulen, wenn überhaupt, lückenhaft. Deshalb ist ein großer Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung die jeweilige initiale Bestandsdokumentation anhand vom Auftragnehmer (AN) beizusteuernden Muster.
Es besteht eine Verlängerungsoption, so dass die Gesamtlaufzeit vom Rahmenvertrag auf max. 4 Jahre begrenzt ist.
Unvollständige und formal ungültige Angebote werden bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.
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Aufgrund des Fachkräftemangels und dem dadurch entstandenen Nachfrageüberhang im IT-Sektor, aber auch der gleichzeitigen Sicherstellung der Leistungserbringung, schreibt der AG (Stadtwerke Lübeck Digital GmbH) die Dienstleistung als Rahmenvertrag aus, mit der Absicht, mehrere Dienstleister (max. 5 Dienstleister) mit der Ausführung der Leistung zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Angebotsangabe sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Angebote, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (16) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht. Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
5. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
6. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
9. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
10. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange
besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
11. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
12. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
13. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter
14. Nachweise von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 inkl. Angaben zum Auftraggeber, Auftragsvolumen und Leistungsumfang (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung im Schwerpunkt Server-Rollout und Netzwerkdokumentation)
15. Nachweise von Kompetenzen im Umgang mit Cisco-, Ubiquiti- und HP-Netzwerkkomponenten (z.B. Nachweise über entsprechende Schulungen oder vergleichbar)
16. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Zusicherung der für das Projektvolumen benötigten Kapazitäten.
17. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbare Nachweise (z.B. Qualitätsleitfaden, Qualitätshandbuch, woraus erkennbar ist, dass ein Qualitätsmanagement im Unternehmen nachverfolgt wird).
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Angebotsöffnung im Vergabeportal
Für die digitale Öffnung der Angebote sind Herr Nils Retzlaff (Leiter Einkauf) und Herr Eugen Eckhardt (Stv. Leiter Einkauf) seitens des Auftraggebers zuständig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt-Nr. R 5309/23
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6KJU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.