Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Robert-Schumann-Straße 2,4,6,6a / Grassistraße 32 in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2022_RSS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Robert-Schumann-Straße 2,4,6,6a / Grassistraße 32 in Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und Errichtung des Gebäudes, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens Robert-Schumann-Straße 2,4,6,6a / Grassistraße 32 in 04107 Leipzig erforderlich sind.
Robert-Schumann-Straße 2,4,6,6a / Grassistraße 32 in 04107 Leipzig
Die Auftraggeberin beabsichtigt, auf dem Flurstück 844/11 in Leipzig Zentrum-Süd einen Gebäudekomplex mit fünf zusammenhängenden Wohngebäuden (Häuser 1-5) zu errichten.
Das Baugrundstück wird von der Robert-Schumann-Straße im Süden, Grassistraße im Osten, Ferdinand-Rhode-Straße im Westen und Nachbarbebauung im Norden begrenzt. Die Umgebung des Planungsgebietes war vordergründig durch Blockrandbebauungen aus der Gründerzeit geprägt. Neubauten der vergangenen Jahre führten jedoch zu einer Durchmischung der städtebaulichen Maßstäbe. Ein direkter Anschluss zum ÖPNV liegt wenige Gehminuten entfernt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes Nr. 23.1, welcher eine geschlossene Blockrandbebauung vorsieht und sich an der anschließenden Nachbarbebauung in der Ferdinand-Rhode-Straße orientiert. Die Häuser haben jeweils sieben oberirdische Geschosse mit insgesamt 104 Wohneinheiten. Das Gebäude ist im Wesentlichen unterkellert; die Häuser 1 und 5 haben angrenzend an die Nachbarbebauungen kein Untergeschoss.
Die entstehenden Wohneinheiten sollen hinsichtlich ihrer Größe und Zuschnitte teilweise den Anforderungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum entsprechen.
Das Gebäude ist im Effizienzhaus 55-Standard zu planen und zu errichten. Der Auftraggeberin wurden Fördermitteln im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für das Effizienzhaus 55 – NH Nachhaltigkeitsklasse bewilligt. Es ist die Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau“ (NaWoh) in Verbindung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) geplant.
Das Bauvorhaben wird durch die Auftraggeberin basierend auf den zur Ausschreibung aus-gereichten Planungsgrundlagen zur weiteren Planung und Realisierung durch einen Generalunternehmer (AN) ausgeschrieben. Die vorliegende funktionale Bau-, Qualitäts- und Leistungsbeschreibung umfasst sämtliche Leistungen des AN zur Planung und Realisierung des Bauvorhabens, einschließlich zugehöriger Leistungen zum Baumanagement und der Dokumentation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168
Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in§135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]