Rahmenvertrag zur Errichtung von Teilen der Oberleitungsanlage auf der Strecke A1 von HH-Eidelstedt bis Kaltenkirchen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4191/933841
Fax: +49 4191/93398841
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Errichtung von Teilen der Oberleitungsanlage auf der Strecke A1 von HH-Eidelstedt bis Kaltenkirchen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Errichtung der Oberleitungsanlage in Teilen der vier Bauabschnitte.
Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme erfolgt die Elektrifizierung des gesamten Streckenabschnittes. In den Bereichen Eidelstedt bis Elbgaustraße sowie Quickborn bis Ellerau wird die Strecke zweigleisig ausgebaut. Ingenieurbauwerke sind zu erstellen bzw. anzupassen, Bahnsteige zu verlängern und zu erhöhen, Lärmschutzwände zu errichten, Gleisbauarbeiten samt Entwässerung und Leitungsarbeiten im gesamten Bereich durchzuführen
Strecke A1 von HH-Eidelstedt bis Kaltenkirchen
Für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 (Strecke 9121) wird eine neue Oberleitungsanlage geplant. Der Inhalt dieser Baubeschreibung umfasst alle vier Bauabschnitte. Es sind u.a. folgende Arbeiten vorgesehen:
- Neubau Maste
- Neubau Kettenwerke
- Neubau VL-Leitung
Vertragsverlängerung um zwei Jahre in Abhängigkeit zum Baufortschritt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
- Berufs - oder Handelsregister (gemäß beiliegendem Formular)
-
- Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder
- Wohnsitzes -Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers nachzuweisen.
-
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB, § 124 GWB § 125 GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täu-schung begangen hat. (gemäß beiliegendem Formular)
-
- Eigenerklärung nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz (gemäß beilie-gen-dem Formular)
-
- Eigenerklärungen Russland-Sanktionen (gemäß beiliegendem Formular)
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- Eigenerklärung Ortskunde (gemäß beiliegendem Formular)
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass der Auftragnehmer, seine Nachunternehmer oder die von diesem eingesetzten Nachunternehmer ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht nachkommen.
- Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Kann ein Bewer-ber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öf-fentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjah-ren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Kann ein Be-werber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibrin-gen, so kann er seine Technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertigen
Bescheinigungen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Abgabe einer Referenzliste über Leistungen in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
- Eigenerklärung über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen zur Verfügung
stehende technische Ausrüstung.
- Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter-Eignung für die Leistung.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche techni-sche Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu
- vergeben beabsichtigt.
- Die Nachweise (auch von den Nachunternehmern) über die Mindestbedingungen sind mit dem Angebot einzureichen.
- Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 v. H. der Auftragssumme
- Gewährleistungsbürgschaft über 5 v. H. der Auftragssumme
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Leistungen, deren Ausführung nicht in 2023 erfolgt, soll eine Preisgleitklausel auf Basis des
Baupreisindex bei der Vergabe der Bauleistungen berücksichtig werden.
Statistisches Bundesamt DESTATIS, Preisindizes für die Bauwirtschaft, Fachserie 17, Reihe 4. Kategorien „Ortskanäle“, „Verkehrswegebau“
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4640
Fax: +49 431/988-4702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht