Gemeinsame Ausschreibung Management Services für das Interreg Projekt GRØN.business Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kielregion.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsame Ausschreibung Management Services für das Interreg Projekt GRØN.business
Die KielRegion ist Leadpartner des deutsch-dänischen Interreg-Projekts GRØN.business. Der offizielle Starttermin des Projektes ist der 01.04.2023. Die KielRegion GmbH schreibt im eigenen Namen und zugleich im Namen der anderen 7 Projektpartner aus Deutschland und Dänemark (benannt unter VI.3) Leistungen des Projektmanagements zur erfolgreichen Umsetzung des "Teilziels 1 Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit" des Projekts aus
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Projektpartner bitten mit dieser Bekanntmachung um Unterstützung bei der erfolgreichen Umsetzung des "Teilziels 1 Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit" des dänisch-deutschen Interreg-Projekts GRØN.business. Es wird erwartet, dass der ausgewählte Kandidat in enger Zusammenarbeit mit allen Projektpartnern und Stakeholdern arbeitet, um die ausgeschriebenen Leistungen zu erfüllen.
Die folgenden Leistungen sind von dem ausgewählten Bewerber zu erbringen:
1. Implementierung eines Projektmanagementsystems bei den Projektpartnern und der Interreg-Verwaltung
2. Überwachung der Zielerreichung auf Arbeitspaket- und allgemeiner Projektebene, um die vorgesehene Lenkungsgruppe bei der Projektsteuerung und Entscheidungsfindung zu unterstützen
3. Bewertung des Finanzstatus zur Unterstützung der Lenkungsgruppe für die Projektsteuerung und Entscheidungsfindung
4. Planung, Vorbereitung und Durchführung des gemeinsamen Projekts, inkl. Partnertreffen
5. Koordinierung und Vorbereitung der offiziellen Berichte (bestehend aus Tätigkeits- und Finanzbericht), die der Interreg-Verwaltung vom Lead-Partner vorzulegen sind
6. Zentrale Anlaufstelle und Informationszentrum für alle Projektpartner (z.B. bei administrativen und finanziellen Fragen) mit regelmäßiger Information aller Partner über Neuigkeiten, aktuelle Entwicklungen und den Stand des Gesamtprojekts
7. Konzeption eines Kommunikationsplans, Steuerung und Durchführung des Kommunikationsplans (z.B. Broschüren, Newsletter, Präsentationen)
8. Konzeption, Pflege und Aktualisierung der Projektwebsite (nicht die technische Entwicklung, nicht die grafische Gestaltung)
9. Dokumentation der Sitzungsprotokolle der Lenkungsgruppe und der Projektergebnisse.
10. Einführung eines Qualitätsmanagements für das Projekt.
Im Falle von im Förderprogramm des Projekts begründeten Verlängerungen oder einer beantragten Verlängerung des Projekts, besteht eine Verlängerungsoption des Vertragsverhältnisses um bis zu 6 Monate zugunsten des Auftraggebers, die durch schriftliche Erklärung vor Ablauf der regelmäßigen Laufzeit ausgeübt werden kann.
S. oben II.2.7 zur Verlängerungsoption. Außerdem sind Leistungsänderungsvorbehalte gemäß der VOL/B vorbehalten.
Das Projekt "GRØN.business" wird durch das "Interreg 6 A-Programm Deutschland-Dänemark" gefördert.
Der Bieter sollte für die Laufzeit des Projekts ein Büro im Programmgebiet des deutsch-dänischen Interreg-Programms haben, um eine schnelle Reaktionszeit zu gewährleisten.
Vorbehalt: Der Dienstleistungsvertrag über die ausgeschriebenen Leistungen wird unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der folgenden beiden Verträge geschlossen: a) Leadpartnervereinbarung b) Die Partnerschaftsvereinbarungen KielRegion und Projektpartner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(Eigenerklärung zur Eignung des Bewerbers gem. § 124 GWB)
Ich/Wir erkläre/n,
a) mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
b) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit ein-gestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
c) keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB im oben genannten Sinne zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
d) das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
e) mein/unser Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
f) mein/unser Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder wegen eines der in § 98c Aufenthaltsgesetz genannten Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
Eigenerklärung zum EU-Sanktionsrecht gegen Russland:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 und in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Ra-tes vom 06. April 2022 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Ansässigkeit oder die Niederlassung des Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3.Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
- Der Bieter muss über eine an seinen Gesamtumsätzen gemessene hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen. Diese wird jedenfalls dann als gegeben angesehen, wenn der jährliche Gesamtumsatz netto deutlich höher ist als der Gesamtwert des vorliegenden Auftrags. Bitte geben Sie im Formular die Gesamtumsätze Ihres Unternehmens an für folgende Jahre (in Euro).
o Jahr 2021:
o Jahr 2020:
o Jahr 2019:
- Der Bieter muss über eine hinreichende personelle Leistungsfähigkeit verfügen, auch, damit bei der Ausführung des Auftrags auch im Falle von ungeplanten Ereignissen stets mehrere Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Das Kriterium gilt jedenfalls bei einer Zahl von zehn fest angestellten Beschäftigten als erfüllt. Bitte geben Sie die Zahl Ihrer fest angestellten Mitarbeitenden in den letzten drei Jahren (jeweils im Jahresdurchschnitt) an. Geschäftsführung oder im Unternehmen ständig tätige Inhaber/-innen können mitgerechnet werden.
Bitte geben Sie Auskünfte zu folgenden Punkten:
- Erfahrung Ihrer Organisation bei der Erbringung der gleichen oder ähnlicher Dienstleistungen. Unter ähnlichen Leistungen wird das Projektmanagement im Rahmen von mit öffentlichen Fördermitteln geförderten und grenzübergreifenden Projekten verstanden, dabei Angaben zu mindestens drei verschiedenen aktuellen Projekten der letzten drei Jahre, einschließlich Projektname, Projektvolumen, Vertragswert, Vertragsdauer, Tätigkeiten, Kunden und Kontaktpersonen
Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Fundierte Erfahrungen in der Projektbegleitung, im Projektmanagement sowie in der finanziellen Begleitung von Interreg Projekten (Ausschlusskriterium)
- Eine Referenz hinsichtlich praktischer Erfahrungen in der Antragsbegleitung im neuen Förderprogramm Interreg 6a (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Findet elektronisch statt, nicht bieteröffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation per E-Mail im Vergabeverfahren ist nicht zulässig. Sie muss zwingend über die Vergabeplattform erfolgen. Die gesamte Kommunikation ist nur mit dem LeadPartner (KielRegion GmbH) zu führen, das gilt auch für etwaige Bieterfragen oder Rügen.
Der Bieter sollte für die Laufzeit des Projekts ein Büro im Programmgebiet des deutsch-dänischen Interreg-Programms haben, um eine schnelle Reaktionszeit zu gewährleisten.
Vorbehalt:
Der deutsch-dänische Interreg-Ausschuss des "Interreg 6 A-Programms Deutschland-Dänemark" hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 das Projekt "GRØN.business" genehmigt. Der Dienstleistungsvertrag über die ausgeschriebenen Dienstleistungen wird unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der beiden folgenden Verträge unterzeichnet:
a) Die Lead-Partner-Vereinbarung über einen Zuschuss aus Interreg 6 A Deutschland-Dänemark zur Durchführung des Projektes zwischen der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Verwaltungsbehörde des Kooperationsprogramms Interreg 6 A Deutschland-Dänemark und der KielRegion;
b) der Partnerschaftsvertrag zwischen der KielRegion und allen anderen Projektpartnern, in dem u.a. die Leistungen und die Vergütung für die oben beschriebenen Leistungen definiert und vereinbart werden.
Beide Verträge werden voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2023 unterzeichnet werden.
Der Auftrag wird im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung der Projektpartner des GRØN.business-Projekts vergeben, also durch Auftraggeber von zwei EU-Ländern. Die KielRegion ist als Lead Partner (LP) des Projekts "GRØN.business" für die Organisation und Durchführung dieser Ausschreibung verantwortlich. Das Verfahren wird nach deutschem Vergaberecht (GWB, VgV) geführt. Durch den Zuschlag kommt ein einheitliches Vertragsverhältnis zwischen dem Zuschlagsempfänger und allen Projektpartnern zustande. Dieses unterliegt deutschem Recht. Abweichend von § 427 BGB wird vereinbart, dass die acht Projektpartner nicht gesamtschuldnerisch für die Vergütung haften. Vielmehr haftet jeder Projektpartner für den auf ihn entfallenden Anteil der Vergütung einzelschuldnerisch.
Der Auftrag wird für eine Pauschalvergütung vergeben. Diese wird im Wettbewerb ermittelt, darf jedoch das in II.1.5 genannte Gesamtbudget nicht überschreiten. Die geschuldete Pauschalvergütung wird nach einem Zahlungsplan (dreimonatlich) aus den vorgesehenen Budgets der einzelnen Partner für die ausgeschriebenen Leistungen bezahlt.
Projektpartner (PP) und die jeweilige Verteilung der Vergütung in % sind:
1. LP: KielRegion GmbH, Neufeldstraße 6, 24118 Kiel, Deutschland (14,48%)
2. PP1: Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde mbH & Co. KG, Berliner Straße 2, 24738 Rendsburg, Deutschland (11,83%)
3. PP2: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH (WFG NF), Schloßstraße 7, 25813 Husum, Deutschland (12,76%)
4. PP3: Kalundborgegnens Erhvervsråd, Bregade 44, 4400 Kalundborg, Dänemark (19,76%)
5. PP4: Business Esbjerg, Niels Bohrs Vej 6, 6700 Esbjerg, Dänemark (18,26%)
6. PP5: Sorø Kommune / Sorø Erhverv, Rådhusvej 8, 4180 Sorø, Dänemark (17,18%)
7. PP 6: Syddansk Universitet, Institut for Teknologi og Innovation, SDU Technology Entrepreneurship and Innovation (SDU TEI), Alsion 2, 6400 Sønderborg, Dänemark (2,36%)
8. PP7: Hochschule Flensburg (Flensburg University of Applied Sciences), Fachbereich 4 Wirtschaft, Kanzleistraße 91-93, 24943 Flensburg, Deutschland (3,38%)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die erfolgte Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.