Ankauf von grünen Wasserstoffderivaten (Los 3 - strombasiertes Sustainable Aviation Fuel, e-SAF)

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 244-704289)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HINT.CO GmbH
Postanschrift: Markt 9
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.h2global-stiftung.org/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ankauf von grünen Wasserstoffderivaten (Los 3 - strombasiertes Sustainable Aviation Fuel, e-SAF)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09131100 Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dieses Vergabeverfahren ist Bestandteil von H2Global, einem Instrument zur wettbewerbsbasierten Förderung des Markthochlaufs von Wasserstoff und seiner Derivate im industriellen Maßstab, die mittels Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt für das H2Global-Instrument Fördermittel i.H.v. EUR 900 Mio. zur Verfügung und möchte damit Projekte in Ländern unterstützen, in denen grüner Wasserstoff und seine Derivate kostengünstig produziert werden können. Es sollen dort grüne Technologien etabliert und ein Beitrag zur Deckung des wachsenden Bedarfs an grünem Wasserstoff und dessen Derivaten in Deutschland und der EU geleistet werden.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die wasserstoffbasierten Produkte

- grüner Ammoniak (Los 1),

- grünes Methanol (Los 2) und

- strombasiertes Sustainable Aviation Fuel (e-SAF) (Los 3, vorliegend)

für den Import nach Europa beschafft.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/03/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 244-704289

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Anstatt:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Haben mehr als fünf geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus (Kriterien 1-5):

1. Anzahl der Referenzen in den einzelnen Referenzkategorien (insgesamt max. 60 Punkte): Jede der 6 Referenzkategorien (RK) wird separat bewertet (Unterkriterium 1.1 bis Unterkriterium 1.6). Referenzen müssen vergleichbar i.S.d. Festlegung v. Ziff. III.1.3 sein. Es können pro Referenzkategorie (Unterkriterium) max. 10 Punkte erreicht werden.

Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen (Ref.):

RK 1, RK 3 und RK 4: max. 10 Ref. berücksichtigungsfähig

RK 2, RK 5 und RK 6: max. 15 Ref. berücksichtigungsfähig.

Hinweis: Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere Referenzkategorien berücksichtigt werden, d.h. Punkte bei mehreren Unterkriterien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Anforderungen der verschiedenen Referenzkategorien voraus.

Im Hinblick auf die Zuordnung der Punktzahlen findet eine lineare Interpolation statt: Jede Referenzkategorie wird einzeln bewertet. Der Bewerber mit den meisten jeweils vorgelegten Referenzen („Kategoriegewinner“) erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Bewerber, welche lediglich zwei Referenzen (= Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung) vorlegen, erhalten 0 Punkte. Die zwischen diesen Referenzwerten liegenden Bewerber erhalten Punkte gemäß einer linearen Interpolation, wobei auch Bruchteile an Punkten vergeben werden; es findet eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt. Sollte die vom Kategoriegewinner vorgelegte Anzahl an Referenzen die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen überschreiten, so ist im Rahmen der Interpolation die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen maßgeblich. Der „Kategoriegewinner“ sowie alle weiteren Bewerber, welche die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen erreichen oder überschreiten erhalten auch in diesem Fall lediglich die Höchstpunktzahl von 10 Punkten; die Punktzahlen der anderen Bewerber errechnen sich dann jedoch unter Zugrundelegung der Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen als oberem Referenzwert.

3. Umsatz (max. 10 Punkte): Maßgeblich ist der durchschnittliche konsolidierte Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es werden die im Formblatt Los3_9 angegebenen konsolidierten Gesamtjahresumsätze der letzten drei Jahre addiert und anschließend durch drei (Jahre) dividiert. Der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Bewerber, welche lediglich einen durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 1,2 Mrd. Euro vorlegen, erhalten 0 Punkte. Die zwischen diesen Referenzwerten liegenden Bewerber erhalten Punkte gemäß einer linearen Interpolation, wobei auch Bruchteile an Punkten vergeben werden; es findet eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt. Sollte der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro überschreiten, so ist im Rahmen der Interpolation die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro maßgeblich. Alle Bewerber, welche die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro erreichen oder überschreiten erhalten auch in diesem Fall lediglich die Höchstpunktzahl von 10 Punkten; die Punktzahlen der anderen Bewerber errechnen sich dann jedoch unter Zugrundelegung der Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro.

muss es heißen:

1. Anzahl der Referenzen in den einzelnen Referenzkategorien (insgesamt max. 60 Punkte): Jede der 6 Referenzkategorien (RK) wird separat bewertet (Unterkriterium 1.1 bis Unterkriterium 1.6). Referenzen müssen vergleichbar i.S.d. Festlegung v. Ziff. III.1.3 sein. Es können pro Referenzkategorie (Unterkriterium) max. 10 Punkte erreicht werden.

Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen (Ref.):

RK 1, RK 3 und RK 4: max. 10 Ref. berücksichtigungsfähig

RK 2, RK 5 und RK 6: max. 15 Ref. berücksichtigungsfähig.

Hinweis: Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere Referenzkategorien berücksichtigt werden, d.h. Punkte bei mehreren Unterkriterien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Anforderungen der verschiedenen Referenzkategorien voraus.

Im Hinblick auf die Zuordnung der Punktzahlen findet eine lineare Interpolation statt:

Jede Referenzkategorie wird einzeln bewertet. Der Bewerber mit den meisten jeweils vorgelegten Referenzen („Kategoriegewinner“) erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Bewerber, welche in der Referenzkategorie keine Referenz vorlegt haben, erhalten 0 Punkte. Die zwischen diesen Referenzwerten liegenden Bewerber erhalten Punkte gemäß einer linearen Interpolation, wobei auch Bruchteile an Punkten vergeben werden; es findet eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt. Sollte die vom Kategoriegewinner vorgelegte Anzahl an Referenzen die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen überschreiten, so ist im Rahmen der Interpolation die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen maßgeblich. Der „Kategoriegewinner“ sowie alle weiteren Bewerber, welche die Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen erreichen oder überschreiten erhalten auch in diesem Fall lediglich die Höchstpunktzahl von 10 Punkten; die Punktzahlen der anderen Bewerber errechnen sich dann jedoch unter Zugrundelegung der Höchstzahl berücksichtigungsfähiger Referenzen als oberem Referenzwert.

3. Umsatz (max. 10 Punkte): Maßgeblich ist der durchschnittliche konsolidierte Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich, wobei ausschließlich die drei höchsten Gesamtjahresumsätze aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren berücksichtigt werden. Es werden die drei höchsten im Formblatt Los3_9_neu angegebenen Gesamtjahresumsätze addiert und anschließend durch 3 dividiert. Die anderen im Formblatt angegebenen Gesamtjahresumsätze bleiben unberücksichtigt. Auch bei Bewerbergemeinschaften und bei Eignungsleihe findet bei der Ermittlung der „drei höchsten Gesamtjahresumsätze“ eine separate Betrachtung der einzelnen Geschäftsjahre statt; es wird die Bewerbergemeinschaft bzw. Bewerber/Bewerbergemeinschaft und das eignungsverschaffende Unternehmen als "Einheit" betrachtet, sodass es nicht möglich ist, „geschäftsjahrübergreifend“ Umsatzangaben der einzelnen Unternehmen zu kombinieren.

Der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (für die Ermittlung gelten vorstehende Festlegungen) erhält die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Bewerber, welche lediglich einen durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 1,2 Mrd. Euro vorlegen, erhalten 0 Punkte. Die zwischen diesen Referenzwerten liegenden Bewerber erhalten Punkte gemäß einer linearen Interpolation, wobei auch Bruchteile an Punkten vergeben werden; es findet eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt. Sollte der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen konsolidierten Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro überschreiten, so ist im Rahmen der Interpolation die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro maßgeblich. Alle Bewerber, welche die Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro erreichen oder überschreiten erhalten auch in diesem Fall lediglich die Höchstpunktzahl von 10 Punkten; die Punktzahlen der anderen Bewerber errechnen sich dann jedoch unter Zugrundelegung der Kappungsgrenze von 4,8 Mrd. Euro.

Abschnitt Nummer: III.1.1
Anstatt:

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los3_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/4u4QaeOctoTU305fEkhoWFvv9mxEyEYp

muss es heißen:

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los3_4_neu_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/9u6zMZtVC0KiC5j4ppOMyf9Jc6Qt6Gve

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Zum Tätigkeitsbereich des Auftrages gehören alle Tätigkeiten, die sich auf die Referenzkategorien (vgl. unter Ziff. III.1.3 - „Referenzen“) beziehen, wobei auch Umsätze aus Tätigkeiten unterhalb der dort genannten Schwellenwerte einzubeziehen sind. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze für jedes Mitglied einzeln anzugeben. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange, mithin weniger als drei Geschäftsjahre, auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

[Nachweis: Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes Los3_9].

c) Durch dritte Partei bestätigtes Rating über eine "Gute Bonität" (als "Gute Bonität" gelten insbesondere folgende Ratings: Rating <250 der Agentur Creditreform; Rating Ba2 oder besser der Agentur Moody's; Rating BB oder besser der Agentur Standard & Poor's; Rating BB oder besser der Agentur Fitch). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis eines entsprechenden Ratings für jedes Mitglied einzeln vorzulegen. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens stützt (Eignungsleihe), muss auch für das jeweilige eignungsverleihende Unternehmen das Rating vorgelegt werden.

[Nachweis: Kopie des Ratings].

d) Der Bewerber hat einen Nachweis zu erbringen, dass bezogen auf die letzten drei testierten Geschäftsjahre nach Maßgabe der für den Bewerber geltenden Rechnungslegungsvorschriften eine Eigenkapitalquote von 20 % nicht unterschritten wurde. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzeln vorzulegen. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens stützt (Eignungsleihe), muss auch für das jeweilige eignungsverleihende Unternehmen der Nachweis vorgelegt werden. Bewerber, die noch keine drei testierten Geschäftsjahre tätig sind, müssen den Nachweis für die Zeit ab Gründung abgeben. Entsprechendes gilt für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen, soweit für diese ein Nachweis einzureichen ist.

[Nachweis: Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts unter Verwendung des Formblattes Los3_10].

Wichtiger Hinweis: Auf Verlangen ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung der testierten Jahresabschlüsse vorzulegen.

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Der Bewerber hat eine Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre, abzugeben (Eigenerklärung gemäß Formblatt Los3_9_neu).

Zum Tätigkeitsbereich des Auftrages gehören alle Tätigkeiten, auf die sich auf die Referenzkategorien (vgl. unter Ziff. III.1.3 - „Referenzen“) beziehen, wobei auch Umsätze aus Tätigkeiten unterhalb der dort genannten Schwellenwerte einzubeziehen sind. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze für jedes Mitglied einzeln anzugeben. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange, mithin weniger als fünf Geschäftsjahre, auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

[Nachweis: Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes Los3_9_neu].

c) Bonität

aa) Rating:

Der Bewerber hat ein Rating als Nachweis betreffend seine Bonität vorzulegen. Dies erfolgt durch Einreichung eines Dokuments, welches die Bewertung durch eine externe dritte Partei ausweist (Rating einer Ratingagentur).

Das Rating hat von einer der nachfolgenden Ratingagenturen zu stammen:

• Creditreform

• Moody’s

• Standard & Poor’s

• Fitch

Bewerber können das Rating einer anderen Ratingagentur beibringen. In diesem Fall ist durch den Bewerber darzulegen, dass das Rating hinsichtlich seiner Anforderungen einem der hier genannten Ratings entspricht.

Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist für jedes Einzelmitglied der Nachweis eines entsprechenden Ratings vorzulegen. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens stützt (Eignungsleihe), ist auch für das jeweilige eignungsverleihende Unternehmen der Nachweis für das Rating vorzulegen.

[Nachweis: Kopie des Ratings]

bb) Bestätigung betreffend die Eigenkapitalquote:

Der Bewerber hat eine Bestätigung betreffend seine Eigenkapitalquote, bezogen auf die letzten drei testierten Geschäftsjahre und nach Maßgabe der für den Bewerber geltenden Rechnungslegungsvorschriften vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine separate Bestätigung betreffend die Eigenkapitalquote vorzulegen. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens stützt (Eignungsleihe), muss auch für das jeweilige eignungsverleihende Unternehmen der Nachweis vorgelegt werden. Bewerber, die noch keine drei testierten Geschäftsjahre tätig sind, müssen den Nachweis für die Zeit ab Gründung abgeben. Entsprechendes gilt für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen, soweit für diese ein Nachweis einzureichen ist.

[Nachweis: Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts unter Verwendung des Formblattes Los3_10].

Wichtiger Hinweis: Auf Verlangen ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung der testierten Jahresabschlüsse vorzulegen.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anstatt:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Der konsolidierte Gesamtumsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre mind. 1,2 Mrd. Euro betragen haben. Soweit ein Unternehmen weniger als drei Geschäftsjahre auf dem Markt tätig ist, muss sich der durchschnittliche Mindestjahresumsatz von 1,2 Mrd. Euro aus der Unternehmensplanung ergeben. Bei Bewerbergemeinschaften werden die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze der Einzelmitglieder in Summe berücksichtigt.

muss es heißen:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Mindestjahresumsatz: Der konsolidierte Gesamtumsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt mind. 1,2 Mrd. Euro pro Geschäftsjahr betragen haben, wobei ausschließlich die drei höchsten Gesamtjahresumsätze aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren berücksichtigt werden. Zugrunde gelegt werden die in Formblatt Los3_9_neu angegebenen Umsätze, wobei ausschließlich die drei höchsten angegebenen Gesamtjahresumsätze berücksichtigt werden. Die anderen angegebenen Umsätze im Formblatt Los3_9_neu bleiben unberücksichtigt. Die drei höchsten im Formblatt Los3_9_neu angegebenen Gesamtjahresumsätze werden insoweit zunächst addiert und anschließend durch drei (Jahre) dividiert. Die anderen Angaben im Formblatt Los3_9_neu bleiben unberücksichtigt.

Soweit ein Unternehmen weniger als drei Geschäftsjahre auf dem Markt tätig ist, muss sich der durchschnittliche Mindestjahresumsatz von 1,2 Mrd. Euro aus der Unternehmensplanung ergeben. Bei Bewerbergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der Einzelmitglieder berücksichtigt, wobei die nachfolgenden Festlegungen gelten. Auch bei Bewerbergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe findet bei der Ermittlung der „drei höchsten Gesamtjahresumsätze“ aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren eine separate Betrachtung der einzelnen Geschäftsjahre statt; es wird insoweit die Bewerbergemeinschaft bzw. der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und das eignungsverschaffende Unternehmen als „Einheit“ betrachtet, sodass es nicht möglich ist, „geschäftsjahrübergreifend“ Umsatzangaben der einzelnen Unternehmen zu kombinieren. Die Umsätze der einzelnen Unternehmen (Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverschaffendes Unternehmen) werden daher nur dann in Summe berücksichtigt („addiert“), wenn sie sich auf dasselbe Geschäftsjahr beziehen.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anstatt:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

c) Das Rating des Bewerbers muss mindestens eine „gute Bonität“ im o.g. Sinne ausweisen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Jedes Einzelmitglied der Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine „gute Bonität“ ausweisen.

Soweit nach den vorstehenden Festlegungen auch ein Nachweis für ein oder mehrere eignungsverleihende Unternehmen einzureichen ist, weil sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer eignungsverleihender Unternehmen beruft, muss/müssen auch das/die jeweilige/n eignungsverleihende/n Unternehmen mindestens eine „gute Bonität“ aufweisen.

d) Innerhalb der letzten drei testierten Geschäftsjahre wurde die Eigenkapitalquote von 20 % nicht unterschritten. Bei Bewerbern, die weniger als drei testierte Geschäftsjahre tätig sind, gilt, dass im bisherigen Geschäftsbetrieb keine Unterschreitung der Eigenkapitalquote von 20 % erfolgt sein darf. Im Falle von Bewerbergemeinschaften findet eine Gesamtschau statt. Hierbei muss entsprechend nachgewiesen werden, dass der Durchschnitt der Eigenkapitalquoten sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei testierten Geschäftsjahren mindestens 20 % betragen hat, mithin die auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt bezogene durchschnittliche Eigenkapitalquote nicht unter 20 % lag. Soweit nach den vorstehenden Festlegungen auch ein Nachweis für ein oder mehrere eignungsverleihende Unternehmen einzureichen ist, weil sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer eignungsverleihender Unternehmen beruft, erfolgt ebenfalls eine Gesamtschau von Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft und dem/den jeweiligen eignungsverleihendem/n Unternehmen. Hierbei muss entsprechend nachgewiesen werden, dass der Durchschnitt der Eigenkapitalquoten der zu berücksichtigenden Unternehmen (Bewerber und jeweilige/s eignungsverleihende/s Unternehmen bzw. sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jeweilige/s eignungsverleihende/s Unternehmen) in den letzten drei testierten Geschäftsjahren mindestens 20 % betragen hat, mithin die durchschnittliche Eigenkapitalquote der zu berücksichtigenden Unternehmen nicht unter 20 % lag.

muss es heißen:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

c) Bonität:

Es muss eine der nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein. Entweder es wird nach Maßgabe der nachfolgend unter aa) aufgeführten Rahmenbedingungen ein den Vorgaben entsprechendes Rating nachgewiesen. Oder es wird nach Maßgabe der nachfolgend unter bb) aufgeführten Rahmenbedingungen der Nachweis einer Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent erbracht.

Hinweis: Auch im Fall der Bewerbergemeinschaft und in Fällen, in denen nach den Festlegungen unter Ziffer III.1.2) Buchst. c) aa) "Rating" bzw. Ziffer III.1.2) Buchst. c) bb) „Bestätigung betreffend die Eigenkapitalquote“ auch ein Nachweis für ein oder mehrere eignungsverleihende Unternehmen einzureichen ist, müssen entweder sämtliche der nachfolgend unter aa) oder sämtliche der nachfolgend unter bb) aufgeführten Rahmenbedingungen erfüllt sein. Es ist daher im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen nicht möglich, die Rahmenbedingungen aus aa) und bb) miteinander zu kombinieren; sämtliche zu berücksichtigenden Unternehmen müssen daher entweder sämtliche Rahmenbedingungen aus aa) oder sämtliche Rahmenbedingungen aus bb) erfüllen.

aa) Rating mit „guter Bonität“ oder besser

Das vorgelegte Rating des Bewerbers muss mindestens eine „gute Bonität“ ausweisen. Als „gute Bonität“ gelten insbesondere folgende Bewertungen:

· Rating kleiner als 250 der Ratingagentur Creditreform,

· Rating Ba2 oder besser der Ratingagentur Moody’s,

· Rating BB oder besser der Ratingagentur Standard & Poor’s,

· Rating BB oder besser der Ratingagentur Fitch.

Bewerber können das Rating einer anderen Ratingagentur beibringen. In diesem Fall ist durch den Bewerber darzulegen, dass das Rating hinsichtlich seiner Anforderungen einem der hier genannten Ratings entspricht.

Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Jedes Einzelmitglied der Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine „gute Bonität“ ausweisen. Soweit nach den Festlegungen auch ein Nachweis für ein oder mehrere eignungsverleihende Unternehmen einzureichen ist, weil sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer eignungsverleihender Unternehmen beruft, muss/müssen auch das/die jeweilige/n eignungsverleihende/n Unternehmen mindestens eine „gute Bonität“ aufweisen.

bb) Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent

Innerhalb der letzten drei testierten Geschäftsjahre wurde die Eigenkapitalquote von 20 % nicht unterschritten. Bei Bewerbern, die weniger als drei testierte Geschäftsjahre tätig sind, gilt, dass im bisherigen Geschäftsbetrieb eine Eigenkapitalquote von 20 % nicht unterschritten worden sein darf. Im Falle von Bewerbergemeinschaften findet eine Gesamtschau statt. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass der Durchschnitt der Eigenkapitalquoten sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei testierten Geschäftsjahren mindestens 20 % betragen hat, mithin die auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt bezogene durchschnittliche Eigenkapitalquote nicht unter 20 % lag. Soweit nach den vorstehenden Festlegungen auch ein Nachweis für ein oder mehrere eignungsverleihende Unternehmen einzureichen ist, weil sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer eignungsverleihender Unternehmen beruft, erfolgt ebenfalls eine Gesamtschau von Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft und dem/den jeweiligen eignungsverleihendem/n Unternehmen. Hierbei muss entsprechend nachgewiesen werden, dass der Durchschnitt der Eigenkapitalquoten der zu berücksichtigenden Unternehmen (Bewerber und jeweilige/s eignungsverleihende/s Unternehmen bzw. sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jeweilige/s eignungsverleihende/s Unternehmen) in den letzten drei testierten Geschäftsjahren mindestens 20 % betragen hat, mithin die durchschnittliche Eigenkapitalquote der zu berücksichtigenden Unternehmen nicht unter 20 % lag.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los3_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/4u4QaeOctoTU305fEkhoWFvv9mxEyEYp

muss es heißen:

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los3_4_neu_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/9u6zMZtVC0KiC5j4ppOMyf9Jc6Qt6Gve

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anstatt:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

c) Es sind in jeder der 6 Referenzkategorien (RK) mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen; die Referenzen müssen Leistungen aus dem Zeitraum 01.01.2016 bis heute betreffen. Eine Berücksichtigung setzt voraus, dass das Referenzprojekt sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit setzt mindestens voraus, dass eine der oben aufgeführten Referenzkategorien (RK) abgedeckt ist, wobei die jeweils definierte Schwelle erreicht bzw. überschritten sein muss.

Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere der vorgenannten Referenzkategorien berücksichtigt werden, wenn sie diese Referenzkategorien abdeckt und die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. Die Abdeckung mehrerer Referenzkategorien durch ein Referenzprojekt setzt die kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das Referenzprojekt voraus; dies erfordert insbesondere, dass in dem jeweiligen Referenzprojekt tatsächlich Tätigkeiten bzw. Leistungen aus mehreren der Referenzkategorien erbracht worden sind. Ein Referenzprojekt kann pro Referenzkategorie nur ein Mal berücksichtigt werden.

Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften muss die gesetzte Mindestbedingung durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Wenn ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, erfolgt die Berücksichtigung nur einfach (= 1 Referenz).

muss es heißen:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

c) Es ist in mindestens vier der sechs Referenzkategorien mindestens eine (1) vergleichbare Referenz vorzulegen. Die Referenzen müssen Leistungen aus dem Zeitraum 01.01.2016 bis heute betreffen. Eine Berücksichtigung setzt voraus, dass das Referenzprojekt sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit setzt mindestens voraus, dass eine der oben aufgeführten Referenzkategorien (RK) abgedeckt ist, wobei die jeweils definierte Schwelle erreicht bzw. überschritten sein muss.

Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere der vorgenannten Referenzkategorien berücksichtigt werden, wenn sie diese Referenzkategorien abdeckt und die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. Die Abdeckung mehrerer Referenzkategorien durch ein Referenzprojekt setzt die kumulative Erfüllung der jeweiligen Anforderungen durch das Referenzprojekt voraus; dies erfordert insbesondere, dass in dem jeweiligen Referenzprojekt tatsächlich Tätigkeiten bzw. Leistungen aus mehreren der Referenzkategorien erbracht worden sind. Ein Referenzprojekt kann pro Referenzkategorie nur ein Mal berücksichtigt werden.

Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften muss die gesetzte Mindestbedingung durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Wenn ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, erfolgt die Berücksichtigung nur einfach (= 1 Referenz).

Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los3_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/4u4QaeOctoTU305fEkhoWFvv9mxEyEYp

muss es heißen:

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los3_4_neu_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/9u6zMZtVC0KiC5j4ppOMyf9Jc6Qt6Gve

Abschnitt Nummer: VI.3
Anstatt:

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los3_Dokument_Auswahlkriterien):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/YkWd6U1aIjEHauf3QOxD8LeZe6bw7fUh

muss es heißen:

Weitere Konkretisierungen enthält folgendes Dokument (Los3_neu_Dokument_Auswahlkriterien):

https://exchange.exficon.de/public/download-shares/Z4DlrsRADoWH4AQtXzf7cYWzdOSz9B1E

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 18:00
muss es heißen:
Tag: 30/05/2023
Ortszeit: 18:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

- Hinweis zu Ziff. II.2.9): Die Änderung betrifft ausschließlich die Auswahlkriterien unter 1. ("Anzahl der Referenzen in den einzelnen Referenzkategorien") und unter 3. ("Umsatz"). Die anderen Angaben bleiben unverändert bestehen.

- Hinweis zu Ziff. III.1.1): Die Änderung betrifft ausschließlich den in diesem Unterabschnitt (III.1.1)) enthaltenen Direktlink auf das Dokument Los3_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen. Dieses Dokument wird in einer aktualisierten Version zur Verfügung gestellt (Los3_4_neu_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen). Die anderen Angaben bleiben unverändert bestehen.

- Hinweis zu Ziff. III.1.2): Die Änderung betrifft ausschließlich die nachfolgenden Punkte. Die Änderung betrifft die Eignungsanforderungen unter a) ("Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags"), unter c) ("Rating") und unter d) (Eigenkapitalquote"), jeweils im Hinblick auf die Angaben unter "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien" sowie im Hinblick auf die Angaben unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards". Zudem betrifft die Änderung den in diesem Unterabschnitt (III.1.2)) enthaltenen Direktlink auf das Dokument Los3_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen. Dieses Dokument wird in einer aktualisierten Version zur Verfügung gestellt (Los3_4_neu_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen). Die anderen Angaben bleiben unverändert bestehen.

- Hinweis zu Ziff. III.1.3): Die Änderung betrifft ausschließlich die nachfolgenden Punkte. Die Änderung betrifft die unter c) ("Referenzen") aufgeführten Angaben zu "Möglicherweise geforderte Mindeststandards". Zudem betrifft die Änderung den in diesem Unterabschnitt (III.1.3)) enthaltenen Direktlink auf das Dokument Los3_4_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen. Dieses Dokument wird in einer aktualisierten Version zur Verfügung gestellt (Los3_4_neu_Zusammenfassung_Eignungsanforderungen). Die anderen Angaben bleiben unverändert bestehen.

- Hinweis zu Ziff. VI.3): Die Änderung betrifft ausschließlich den in diesem Unterabschnitt (VI.3)) enthaltenen Direktlink auf das Dokument Los3_Dokument_Auswahlkriterien. Dieses Dokument wird in einer aktualisierten Version zur Verfügung gestellt (Los3_neu_Dokument_Auswahlkriterien). Die anderen Angaben bleiben unverändert bestehen.

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