Bau eines FTTB/H Breitbandnetzes im Ausbaugebiet des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland (AG2) Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2022-BZSNF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garding
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 25836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau eines FTTB/H Breitbandnetzes im Ausbaugebiet des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland (AG2)
Bauleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB/H- Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland.
Cluster 1
Kreis Nordfriesland Los 1 umfasst folgende Bereiche:
o Bondelum
o Ahrenviöl
o Ahrenviölfeld
o Immenstedt
o Schwesing
o Wester-Ohrstedt
o Oster-Ohrstedt
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Los 1 umfasst folgende Bereiche:
o Bondelum
o Ahrenviöl
o Ahrenviölfeld
o Immenstedt
o Schwesing
o Wester-Ohrstedt
o Oster-Ohrstedt
Cluster 2
Kreis Nordfriesland Cluster 2 umfasst folgende Bereiche:
o Wester-Ohrstedt
o Oster-Ohrstedt
o Wittbek
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 2 umfasst folgende Bereiche:
o Wester-Ohrstedt
o Oster-Ohrstedt
o Wittbek
Cluster 3
Kreis Nordfriesland Cluster 3 umfasst folgende Bereiche:
o Südermarsch
o Witzwort
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 3 umfasst folgende Bereiche:
o Südermarsch
o Witzwort
Cluster 4
Kreis Nordfriesland Cluster 4 umfasst folgende Bereiche:
o Winnert
o Südermarsch
o Koldenbüttel
o Wisch
o Ramstedt
o Schwabstedt
o Hude
o Fresendelf
o Süderhöft
o Friedrichstadt
o Drage
o Seeth
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 4 umfasst folgende Bereiche:
o Winnert
o Südermarsch
o Koldenbüttel
o Wisch
o Ramstedt
o Schwabstedt
o Hude
o Fresendelf
o Süderhöft
o Friedrichstadt
o Drage
o Seeth
Cluster 5
Kreis Nordfriesland Cluster 5 umfasst folgende Bereiche:
o Koldenbüttel
o Witzwort
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 5 umfasst folgende Bereiche:
o Koldenbüttel
o Witzwort
Cluster 6
Kreis Nordfriesland Cluster 6 umfasst folgende Bereiche:
o Westerhever
o Osterhever
o Tetenbüll
o Poppenbüll
o Kirchspiel Garding
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 6 umfasst folgende Bereiche:
o Westerhever
o Osterhever
o Tetenbüll
o Poppenbüll
o Kirchspiel Garding
Cluster 7
Kreis Nordfriesland Cluster 7 umfasst folgende Bereiche:
o Tönning
o Kotzenbüll
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 7 umfasst folgende Bereiche:
o Tönning
o Kotzenbüll
Cluster 8
Kreis Nordfriesland Cluster 8 umfasst folgende Bereiche:
o St.Peter-Ording
o Tating
o Kirchspiel Garding
o Tümlauer- Koog
o Poppenbüll
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 8 umfasst folgende Bereiche:
o St.Peter-Ording
o Tating
o Kirchspiel Garding
o Tümlauer- Koog
o Poppenbüll
Cluster 9
Kreis Nordfriesland Cluster 9 umfasst folgende Bereiche:
o Vollerwiek
o Welt
o Grothusenkoog
o Kirchspiel Garding
o St.Peter-Ording
o Tating
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 9 umfasst folgende Bereiche:
o Vollerwiek
o Welt
o Grothusenkoog
o Kirchspiel Garding
o St.Peter-Ording
o Tating
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leck
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25917
Land: Deutschland
Ort: Sörup
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krummesse
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23628
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leck
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25917
Land: Deutschland
Ort: Sörup
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wroclaw
NUTS-Code: PL514 Miasto Wrocław
Postleitzahl: 51-169
Land: Polen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krummesse
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23628
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krummesse
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23628
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6KB6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.