Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung - Modernisierung EMSR-Technik / Errichtung Energieschwerpunkt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.652 - Abwasser Schleswig expost
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung - Modernisierung EMSR-Technik / Errichtung Energieschwerpunkt
Die Kläranlage Schleswig wurde in einer ersten Ausbaustufe in den 70-iger Jahren errichtet und seit dieser
Zeit gemäß den fortschreitenden Anforderungen des Gewässerschutzes erweitert und angepasst. An das Klärwerk sind die Haushalte der Stadt Schleswig, sowie die Haushalte von dreizehn weiteren Gemeinden im Umland über Druckrohrleitungen angeschlossen. Nach der letzten großen Erweiterung und Modernisierung um die Jahrtausendwende, ist die Kläranlage auf eine Ausbaugröße von 75.000 EW ausgebaut und behandelt durchschnittlich 3,5 Mio. m³ Abwasser pro Jahr.
Aufgrund des Alters und der zunehmenden Störanfälligkeit der Gesamtanlage, insbesondere im Bereich
der EMSR-Technik, sind in den kommenden Jahren umfangreiche Ertüchtigungs-, bzw. Sanierungsarbeiten in allen Prozessschritten vorgesehen. In einem ersten Schritt soll ein sogenannter Energieschwerpunkt geplant und errichtet werden. Das zu errichtende Gebäude soll unter anderem die BHKW- und Notstromanlagen, die Trafostation und Mittelspannungsanlage, die Klärgasaufbereitung und Niederspannungshauptverteilung, die Wärmeverteilung und -erzeugung sowie die Kommunikations- und PLS-Infrastruktur unterbringen. Zusätzlich sind ein Analysenraum, sanitäre Anlagen und ein Umkleidebereich vorgesehen. Die hier benannte Ausrüstung des Gebäudes ist ebenfalls zu planen und zu errichten. Zusätzlich sind Erweiterungsflächen vorzusehen um Möglichkeiten zur innovativen Wärmebereitstellung umsetzen zu können.
Im Anschluss an die Inbetriebnahme des Energieschwerpunktes sind die dann obsoleten Gebäude,
inklusive der alten Maschinen- und Elektrotechnik zurückzubauen. Hierzu zählen unter anderem:
- Maschinenhalle
- Niederspannungshauptverteilung
- Trafostation
- Nacheindicker / Voreindicker
- Heizungsgebäude / Treppenturm
- Werkstatt / Lager
Nach erfolgtem Abbruch des Altbestands sind die Flächen herzurichten und Ersatz für die weggefallenen
Werkstatt- und Lagerflächen zu schaffen und eventuelle Nachnutzungsmöglichkeiten zu betrachten.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Kläranlage der Stadt Schleswig Karl-Imhoff-Straße 24837 Schleswig
Planung Baufeldfreimachung AHO Stufen 1 bis 4 und
Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 2 bis 9 HOAI,
Planung Technische Ausrüstung Leistungsphasen 2 bis 9 HOAI,
Tragwerkplanung Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI
jeweils mit Besonderen Leistungen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND6K60
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.