Ersatzneubau Kita Hohe Strasse - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 107.02.02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lesg-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Kita Hohe Strasse - Tragwerksplanung
Tragwerksplanung
Hohe Str. 19-21
04107 Leipzig
Tragwerksplanung gemäß HOAI Leistungsbild § 51, Anlage 14
Ersatzneubau Kita, HzE, 2 Einfeldersporthallen
Hohe Strasse 19-21 in 04107 Leipzig
Mit dem Ersatzneubau für die Kita Hohe Straße 19-21 in 04107 Leipzig sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf dem Grundstück an der Hohen Straße Ecke Bernhard-Göring-Straße neben der Kita und dem ebenfalls schon im Altbau betriebenen Hort des Evangelischen Schulzentrums zusätzlich mit einer Tagesbetreuung und einer Wohngruppe zwei Einrichtungen der Hilfe für Erziehung sowie eine Sporthalle, bestehend aus zwei Einfeldsporthallen, unterzubringen. Diese vier Nutzungsbausteine sollen trotz der begrenzten Flächenverfügbarkeit auf dem Baugrundstück so in einem Neubau angeordnet werden, dass die lt. Auslobung aufgeführten, teilweise sehr unterschiedlichen funktionalen Anforderungen an die einzelnen Nutzungen bestmöglich erfüllt werden und sich der Neubau darüber hinaus entsprechend der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Vorgaben angemessen in die Umgebung einfügt. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sowie ggf. auf Dachflächen sind dabei ausreichend große Flächen für die notwendigen Außenspielflächen der Einrichtungen nachzuweisen.
In Bezug auf die Neubauplanung sind die anzuwendenden technischen Regelwerke mit ihren Anforderungen an den Brandschutz, das barrierefreie Bauen sowie die Vorgaben der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) einzuhalten. Außerdem sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Baulichen Standards der Stadt Leipzig für die Errichtung von Turnhallen, Kitas und Schulen (Hort) zu beachten.
Die Gebäude müssen barrierefrei gestaltet sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für Leistungsphase 1-4 pauschal als Festpreis in Anlehnung an die HOAI.
Es ist vorgesehen mit erfolgreichem Abschluss der Leistungsphase 4 und Einreichung des Bauantrages einen Generalunternehmer für die bauliche Umsetzung zu beauftragen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, die bauliche Umsetzung zu ändern und doch gewerkeweise auszuschreiben, könnte eine Weiterbeauftragung der nächsten Leistungsphasen in Frage kommen.
Diese Möglichkeit ist eine Option aus der kein Anspruch auf Weiterbeauftragung der LPH 5-6 erhoben werden kann
Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe hinterlegt und zum Download bereitgestellt. Mit Einladung der ausgewählten Bewerber werden auf evergabe die Unterlagen für die 2. Stufe integriert.
Der Auftraggeber will mit maximal 6 Bewerbern die Vergabeverhandlung führen.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Kriterien:
Die im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 6 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit mit max. 63 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem ("Checkliste), dass der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit maximal 6 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit.
Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Leistungsphasen 5-6
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Mindestbedingungen siehe Anlage 1 Hinweise zum Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Zusätzlich gilt jeweils spezifisch für die Kategorien:
Angaben zum Projektleiter:
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation "Ingenieur" und Nachweis Qualifizierter Tagwerksplaner" oder gleichwertig verfügen.
- Vorlage Lebenslauf
- Berufserfahrung in verschiedenen Bauweisen z.B. Massivbauweise und Holzbauweise
Der Projektleiter muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal
- Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 3 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
III.1.1.2)keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Abfrage beim Wettbewerbsregister für eine entsprechende Auskunft zu tätigen.
Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
III.1.1.3)falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
III.1.2.2Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung (beide Kategorien): Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2020 bis 2022 jeweils mindestens 4 Ingenieure
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sollen insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen durch das sich bewerbende Büro erbracht worden sein. Weiteres siehe Teilnahmeantrag und Anlage 1 Hinweise zu den Teilnahmebedingungen.
Geforderte Mindeststandard:
Ein Referenzprojekt des bewerbenden Büros muss einem öffentlichen Auftraggeber zu zuordnen sein, dass nach dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurde.
Mindestanforderung an eine Referenz, welche folgende Merkmale kummulativ beinhalten sollte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Neubau eines öffentlichen Gebäude
- min. LPH 2-4 erbracht, HZ III.
- Baukosten KG 300/ 400 betrugen mindestens 4,0 Mio € netto
Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet.
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung inklusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline
03[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.