Betrieb der Servicestelle -Lernen in der Landwirtschaft- Referenznummer der Bekanntmachung: 91-Z822/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Servicestelle -Lernen in der Landwirtschaft-
Betrieb der Servicestelle "Lernen in der Landwirtschaft"
Freistaat Sachsen
Die Servicestelle dient der Koordinierung der Projekte zum "Lernen in der Landwirtschaft" (Projektunterricht), Beratung aller Projektpartner und dem verwaltungstechnischen Vollzug zur finaziellen Unterstützung der Maßnahmen zum Lernen in der Agrarwirtschaft und ihrer Qualitätssicherung. Sie optimiert auf der Grundlage von konzeptionellen Vorgaben des Auftraggebers die Maßnahmen zum "Lernen in der Landwirschaft" und begleitet deren Umsetzung. Sie ist Ansprechpartner für alle Beteiligten und fördert die weitere Entwicklung dieses Projektes durch geegnete Maßnahmen, vor allem durch Weiterbildungsangebote an die beteiligten Betriebe der Land-, Forst-, Fisch- und Milchwirtschaft sowie des Gartenbaus und zusätzlich umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
vollständig ausgefülltes Formular "Eigenerklärung"
- Kurzvorstellung des Unternehmens (Entwicklung der Mitarbeiterzahl und des Umsatzes der letzten drei Jahre)
- Referenzen über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten drei Jahre
- Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter
- Datenschutz- und Datensicherungskonzept
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363