Veräußerung und Bewirtschaftung von Flächen auf dem Koschendamm in der Gemeinde Elsterheide Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0246
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zweckverband-lss.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veräußerung und Bewirtschaftung von Flächen auf dem Koschendamm in der Gemeinde Elsterheide
Veräußerung und Bewirtschaftung von Flächen auf dem Koschendamm in der Gemeinde Elsterheide
Elsterheide, DE
Veräußerung und Bewirtschaftung von Flächen auf dem Koschendamm in der Gemeinde Elsterheide
Der ZV LSS und die Gemeinde Elsterheide beabsichtigen zunächst eine touristische Entwicklung der westlichen Areale auf dem Koschendamm. Die Gemeinde Elsterheide strebt auf ihren Grundstücken die Gestaltung eines weitläufigen Strandbereiches, den Bau der dazugehörigen Infrastruktur inkl. eines Parkplatzes sowie ergänzender Angebote im Bereich Gastronomie, Einzelhandel, Verleih von Wassersportgeräten etc. an. Die Gestaltungsziele des ZV LSS sehen die Errichtung eines Ferienresorts auf den verbandseigenen Grundstücken durch einen privatwirtschaftlich tätigen Investor vor.
Die Bewirtschaftung der Anlage soll durch den Investor oder einen im Tourismussektor erfahrenen Betreiber im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft unter der Beteiligung des ZV LSS erfolgen.
Gemäß der mit dem Masterplan für den Koschendamm aus dem Jahr 2018 vorgegebenen Entwicklungsrichtung wird eine ganzheitliche nachhaltige und zielgerichtete Entwicklung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten touristischen Basisinfrastruktur angestrebt.
Die Angabe zum Laufzeitende ist ein Pflichtermin und kann auf Grund von Verhandlungen zu Änderungen kommen.
Vorzulegende Dokumente, bei deren Nichtvorlage eine Zulassung zur zweiten Stufe ausgeschlossen ist und die zusätzlich einer inhaltlichen Wertung unterzogen werden:
9) Art der Betreibung, Übernachtungskapazitäten und Dauer der Betreibung (gemäß Anlage 03)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens zwei bis maximal drei Referenzen in der Betreibung touristischer Anlagen als Investor nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Volumen von mehr als 100 Betten
2. Dauer der Betreibung eines entsprechenden Volumens über mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung
10) Qualifikation der Projektleitung/des Planers (gemäß Anlage 03)
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens zwei bis maximal drei Referenzprojekte aus dem Bereich touristische Beherbergung einzureichen, an deren Umsetzung der vorgesehene Projektleiter des Planers bzw. das Projektteam des Planers federführend beteiligt war.
Neben einer kurzen Projektbeschreibung sind die Referenzen mit aussagekräftigen Fotos und einem Lageplan zu ergänzen. Es sind sowohl Neubauprojekte als auch Sanierungen und Umnutzungen zugelassen.
Die eingereichten Referenzprojekte müssen von größerem Umfang sein (z. B. Ferienhausanlagen mit in Summe mehr als 25 Häusern und/oder Entwicklung von Immobilien zu Beherbergungszwecken mit zusammen mehr als 100 Betten).
Fachliche Lebensläufe des vorgesehenen Projektleiters des Planers bzw. des Projektteams des Planers sind einzureichen und werden entsprechend bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Nr. 1 und 2, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
4) Vorlage des Nachweises einer Kammermitgliedschaft oder der Eintragung in die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder der Objektplaner
5) Nachweis der Bauvorlageberechtigung derjenigen Person, die Genehmigungsplanung verantwortlich einreicht
8) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die zum Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit gemäß Abschnitt 2. Eignung ist für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern durch Eignungsleihe oder Nachunternehmerschaft ist dies nach Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einbezogenen Unternehmen haben mit Abgabe des Teilnahmeantrages neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen und zutreffend sind.
6) Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung der Objektplaner
7) Erklärung des Bewerbers, dem Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen im Rahmen der Beteiligung an einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft zur Betreibung der Ferienanlage ein Mitspracherecht und eine angemessene Gewinnbeteiligung zur Finanzierung von touristischen Aufgaben im Verbandsgebiet des ZV LSS einzuräumen.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.