Bildgesteuerte Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich (§ 140 a SGB V) Az.: 08/VE/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildgesteuerte Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich (§ 140 a SGB V) Az.: 08/VE/2023
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Vertragspartnerin im gesamten Bundesgebiet im Bereich Bildgesteuerte Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich.
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Vertragspartnerin im gesamten Bundesgebiet.
Der Versorgungsauftrag umfasst die Behandlung von Versicherten mittels einer unter Bildsteuerung durchgeführten ambulanten minimalinvasiven Schmerztherapie direkt am Ort der Schmerzentstehung. Die Versorgung der Versicherten erfolgt dabei bedarfsabhängig, sodass die Therapie flexibel und individuell an die Anforderungen des jeweiligen Behandlungsfalls angepasst wird. Durch den Vertrag soll zudem die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen fachärztlichen Leistungserbringern gestärkt werden, weshalb eine qualifizierte prä- und postinterventionelle Betreuung der Versicherten expliziter Leistungsbestandteil des Vertrages ist.
Der Vertrag wird für 2 Jahre geschlossen. Nach Ablauf der 2 Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn er wird ordentlich gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag kann erstmals mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. 05 2025 gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). Des Weiteren ist ein aktueller Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)beizufügen. Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung und den HR-Auszug bzw. den Auszug aus dem Berufsregister dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der HR-Auszug/Auszug aus Berufsregister ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der HR-Auszug/Auszug aus Berufsregister erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, so muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der HR-Auszug/Auszug aus Berufsregister von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
> Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der drei Geschäftsjahre 2020-2022, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärung Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2020-2022) beizufügen, der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Leistungszeitraum, eine kurze Beschreibung/Erläuterung des Auftragsgegenstandes und der Gesamtauftragswert (netto) anzugeben sind. Mindestanforderungen siehe unten.
> Dem Angebot ist darüber hinaus eine kurze Unternehmensdarstellung (maximal fünf DIN A4-Seiten) beizufügen, in der insbesondere das Gründungsdatum, die Struktur des Bieters (Organigramm) sowie die Erfahrungen des Bieters im Aufgabengebiet und das zur Verfügung stehende Personal dargestellt werden.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung sowie die Unternehmensdarstellung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehende Erklärung und die Unternehmensdarstellung ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die o.g. Unterlagen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen diese Unterlagen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Es sind mindestens drei Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben:
• Ausführung des Auftrages für mindestens zwölf Monate und
• Umsetzung eines Vertrages nach § 140a SGB V für (eine) gesetzliche Krankenkasse(n) und zugleich
• Durchführung der Abrechnungen im Rahmen des DTA-Verfahrens gem. § 295 Abs. 1b SGB V.
Managementgesellschaft gemäß § § 140 a III Nr. 2 SGB V
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
-- Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Registerabruf (40): Die für eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden-und Sachschäden mit 2 Mio. EUR, für Vermögensschäden mit 1 Mio. EUR und für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
> Ein Qualitätskonzept ist einzureichen. Es sind Angaben zu machen zu:
1. Flächendeckende Versorgung
2. Personalkonzept
3. Wartezeit
4. Fehlermanagement
5. Qualitätsmanagement
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
• zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
• unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.