IT-Dienstleistungen zur Implementierung von SAP Zeitwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV2302
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen zur Implementierung von SAP Zeitwirtschaft
Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Implementierung der neuen Zeiterfassungssoftware
"SAP Zeitwirtschaft"
Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland
IT-Dienstleistungen zur Implementierung der neuen Zeiterfassungssoftware "SAP Zeitwirtschaft". Der Auftrag umfasst 11 Arbeitspakete.
1 Projektmanagement
2 Basis-Customizing
3 ESS
4 MSS
5 Workflows
6 Schichtsysteme
7 Dokumentenmanagement
8 Projektzuordnung / -abrechnung
9 Berechtigungen
10 Dienstreisen
11 Kraftfahrer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach § 122 GWB.
Eigenerklärung RUS-Sanktionen
Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen:
Mindestanforderung: ≥ 2 Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]