Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816815-U63
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an:
Los 1: 7 Stück Ölheizungsanlagen, 1 Stück kombinierte Heizungsanlage Öl/Solarthermie, 3 Stück Erdgasheizungsanlagen
Los 2: 9 Stück Lüftungs- und Abzugsanlagen
Los 3: 42 Stück Klimaanlagen, 30 Stück mobile Raumklimageräte
Los 4: 5 Stück Brandschutzklappen, 6 Stück Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
07580 Seelingstädt/Culmitzsch
07980 Berga
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an 7 Stück Ölheizungsanlagen, 1 Stück kombinierte Heizungsanlage Öl/Solarthermie, 3 Stück Erdgasheizungsanlagen entsprechend § 62 AwSV sowie des DVGW-Regelwerkes.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.11.2023 zum 31.05.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.05.2027.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
07580 Seelingstädt/Culmitzsch
07980 Berga
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an 9 Stück Lüftungs- und Abzugsanlagen entsprechend der Einheitsblätter 24186 und 24243 des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.11.2023 zum 31.05.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.05.2027.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
07580 Seelingstädt/Culmitzsch
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an 42 Stück Klimanlagen sowie 30 Stück mobilen Raumklimageräten entsprechend der Einheitsblätter 24186 und 24243 des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.11.2023 zum 31.05.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.05.2027.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Heizungsanlagen, Lüftungs- und Abzugsanlagen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und brandschutztechnischen Anlagen (4 Lose)
07580 Ronneburg und Ronneburger Raum
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an 5 Stück Brandschutzklappen, 6 Stück Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) entsprechend der Einheitsblätter 24186 und 24243 des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.11.2023 zum 31.05.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.05.2027.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Nachweise:
- als Autorisierte Fachwerkstatt für die Durchführung von Arbeiten an Heizungsanlagen und Fachbetrieb entsprechend § 62 AwSV sowie des DVGW-Regelwerkes (Los 1)
- als Autorisierte Fachwerkstatt für die Durchführung von Arbeiten an Lüftungs- und Abzugsanlagen (Los 2), an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen (Los 3) und an brandschutztechnischen Anlagen (Los 4) unter Beachtung der Einheitsblätter 24186 und 24243 des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA)
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.