Realisierungswettbewerb | Neue Störschleife - Wasser in die Stadt Referenznummer der Bekanntmachung: 3144.07 AW / 61.52.35
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb | Neue Störschleife - Wasser in die Stadt
Nicht offener, einphasiger, landschafts-/freiraumplanerischer und wasserbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Die Kreisstadt Itzehoe ist ein Mittelzentrum mit rund 32.000 Einwohner*innen. Sie beabsichtigt den Bereich der historischen Störschleife neu zu gestalten und so die Zuschüttung der alten Störschleife - als Teil der Innenstadtsanierung in den 1970er Jahren - zu nivellieren. Zentrales Anliegen ist das stadtprägende Element des Wassers wieder erlebbar zu machen und als identitätsstiftendes Element zu reaktivieren. Die entsprechende Initiative geht auf den Verein Störauf e.V. zurück. Am 26.09.2021 wurde beim Bürgerentscheid mehrheitlich für eine "Neue Störschleife" gestimmt. Im Ergebnis soll der ehemalige Flussverlauf in Teilen nachempfunden werden. Dabei sollen hochwertige landschaftsplanerische Räume geschaffen werden, die Itzehoe attraktiver machen, kulturell bereichern und gleichzeitig, im innerstädtischen Bereich, lebendige Treffpunkte und Aufenthaltsräume schaffen. Die geplanten städtischen Grün-, Wasser- und Freiflächen im zentrumsnahmen Bereich leisten einen Beitrag zur Anpassung urbaner Räume an die Folgen des Klimawandels und sollen insgesamt zu einer Aufwertung der Itzehoer Innenstadt beitragen.
Bei der "Neuen Störschleife" wird es sich um ein tideunabhängiges künstliches Gewässer handeln, welches entsprechend technisch umgesetzt und ausgerüstet werden muss. Die "Neue Störschleife" soll sich über eine Länge von ca. 490 m erstrecken. Bei einer derzeit angenommenen Breite von durch-schnittlich etwa 4 m ergibt sich daraus eine Wasserfläche von ca. 1.960 m², wobei erforderliche Querungen und eventuelle Engstellen noch nicht berücksichtigt sind.
Die zu betrachtenden und beplanenden Flächen umfassen ca. 14.300 m² und gliedern sich in 3 Teilbereiche. Das Teilgebiet Mitte ist ca. 8.500 m² groß und umfasst den Bereich des Stadttheaters. Dieses Teilgebiet liegt im Bereich des Sanierungsgebietes "Innenstadt" und somit im Kontext des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren". Für die Maßnahme in diesem Teilgebiet ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln geplant. Hier soll eine Wasserfläche bzw. ein Wasserverlauf geschaffen werden, der die Neuordnung und Aufwertung des Theaterplatzes und Theaterumfeldes unterstützt. Die Anmutung soll urban und multifunktional sein und eine attraktive Gestaltung aufweisen, die innerstädtischen Charakter hat. Ziel ist es auch, diesen Bereich als kulturellen und gastronomischen Schwerpunkt der Innenstadt weiterzuentwickeln. Entscheidend wird es zudem sein, Verbindungen und Anknüpfungspunkte zur weiteren Innenstadt zu ermöglichen und planerisch zu schaffen.
Teilbereich 1 - im Westen liegend mit ca. 3.850 m² - und Teilbereich 2 - im Osten liegend mit ca. 2.000 m² - werden mit dem Bundes-Förderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" unterstützt. Zusammen sind sie ca. 5.850 m² groß. In Teilbereich 1 sind ein Wasserspielplatz und ein Wassergarten vorgesehen mit einer naturnahen Gestaltung. Die Wasserfläche/ der Wasserverlauf ist ca. 4 m breit auszubilden. In Teilbereich 2 soll die Wasserfläche/ der Wasserverlauf in etwa die gleiche Breite aufweisen, darüber hinaus sollen hier naturnahe Grünflächen entstehen.
Das Projekt soll - vor allem in den Teilbereichen 1 und 2 - die urbane Biodiversität und räumliche Vielfalt erhöhen und zur Steigerung der Resilienz insbesondere gegenüber Sommerhitze beitragen. Im Ergebnis soll das Stadtklima verbessert werden. Obligatorisch sind eine barrierefreie Ausführung und die Förderung der nachhaltigen Mobilität.
Insgesamt sollen Planungsleistungen im landschafts-/ freiraumplanerischen Bereich erbracht werden. Ebenso sind Ingenieurbauwerke zu entwickeln und flankierend bzw. ergänzend eine Verkehrsplanung vorzunehmen. Die Summe der Investitionskosten soll rund 16 Mio. Euro (Brutto) nicht überschreiten.
Das Verfahren ist bei der AIK-SH unter der Nummer 1116/22 registriert.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
GESTALTERISCHES GESAMTKONZEPT;
STÄDTEBAULICHES KONZEPT;
FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT;
FUNKTIONALES KONZEPT.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekanntgegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eines der Teilgebiete liegt im Bereich des Sanierungsgebietes "Innenstadt" und somit im Kontext des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren". Für die Maßnahme in diesem Teilgebiet ist somit der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sowie Mittel aus dem Bundes-Förderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" geplant.
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, landschafts-/freiraumplanerischer und wasserbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1-2 Freianlagen gem. § 39 HOAI;
- Leistungsphasen 1-2 Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI;
- Leistungsphasen 1-2 Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI;
- Leistungsphasen 3-8 Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 3-8 Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 3-8 Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 38 HOAI, §§ 41 HOAI und §§ 45 HOAI - mindestens der Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. den im Vertrag benannten Stufen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt voraussichtlich über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeportals.
Aufgrund der derzeitigen durch die COVID-19 Pandemie verursachten Situation behält sich die Ausloberin vor, Veranstaltungen und Verfahrenstermine in Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt Itzehoe mit einem reduzierten Teilnehmerkreis und ggf. nicht vor Ort und/oder unter Zuhilfenahme von digitalen Kommunikationsmöglichkeiten (Videokonferenz) durchzuführen. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Termin entsprechende Hinweise zum Veranstaltungsformat.
Die zur Verfügung gestellten Bekanntmachungsdokumente sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6N28
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.