Endoluminale Varizentherapie (06/VE/2023)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Endoluminale Varizentherapie (06/VE/2023)
Leistungsgegenstand sind Verträge gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit der endoluminalen Varizentherapie in den Regionen Westfalen-Lippe (Los 1) und Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin (zusammen Los 2).
Endoluminale Varizentherapie
Westfalen-Lippe
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit der endoluminalen Varizentherapie in der Region Westfalen-Lippe
Der Vertrag tritt zum 1. August 2023 in Kraft und wird für ein Jahr geschlossen. Nach Ablauf des Jahres verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn er wird gemäß § 11 Abs. 2 ordentlich gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Quartalsende gekündigt
Endoluminale Varizentherapie
Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag gem. § 140a Abs.1 SGB V zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit der endoluminalen Varizentherapie in den Regionen Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin (zusammen Los 2).
Der Vertrag tritt zum 1. August 2023 in Kraft und wird für ein Jahr geschlossen. Nach Ablauf des Jahres verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn er wird gemäß § 11 Abs. 2 ordentlich gekündigt. Der Vertrag endet spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Quartalsende gekündigt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). Des Weiteren ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) beizufügen. Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung und den Auszug dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der entsprechende Auszug ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und der Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, so müssen der Auszug und die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
> Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind,anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").Hierbei muß ein Mindestumsatz von 500.000,- € brutto pro Kalenderjahr vorliegen.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärungen Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mindestumsatz von 500.000,- € brutto pro Kalenderjahr.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) beizufügen, in welcher die Leistung, der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Leistungszeitraum, eine Beschreibung des Auftragsgegenstandes, der Nachweis für eine erfolgreiche Vertragsumsetzung (Fallzahl, Umsatz, Anzahl eingebundener Leistungserbringer) anzugeben sind. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat („Eigenerklärung Referenzen“). Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
Es sind mindestens 2 Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben:
a) Ausführung des Auftrages für mindestens 12 Monate und
b) Umsetzung eines Vertrages nach § 140a SGB V für (eine) gesetzliche Krankenkasse(n) und zugleich
c) Durchführung der Abrechnungen im Rahmen des DTA-Verfahrens gem. § 295 Abs. 1b SGB V
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehenden Erklärungen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind diese Erklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen die Erklärungen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
§ 140 III SGB V
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der
Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
-- Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Registerabruf: Die für eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39)
> Eigenerklärung Qualität (70.8)
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
• zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
• unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis,
Wünschenswert, aber nicht zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind:
• Kooperationsvertrag zwischen Vertragspartner und Leistungserbringer (späteste Vorlage ist am 01.08.2023)
• Screenshots und / oder Testzugang vom Onlineportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.