Planung Remotorisierung BHKW Moislinger Berg und hydraulische Einbindung Solarthermieanlage - Abschluss Referenznummer der Bekanntmachung: R 5189/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung Remotorisierung BHKW Moislinger Berg und hydraulische Einbindung Solarthermieanlage - Abschluss

Referenznummer der Bekanntmachung: R 5189/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Konzeptes der Stadtwerke Lübeck, weite Teile der Stadt mit Fernwärme zu versorgen, wird auch der Stadtteil Moisling mit Fernwärme versorgt.

Der Stadtteil Moisling wird zu einem großen Teil aus der Kraft-Wärmekopplung des Blockheiz-Kraftwerkes (BHKW) Moislinger Berg und des BHKW Niendorfer Straße (beide je 2,4 MWth) und einem Kessel (20 MWth) mit Wärme versorgt.

-

In dieser Phase der Ausschreibung handelt es sich um den Teilnahmewettbewerb. Die Leistungsbeschreibung wird in der zweiten Phase der Ausschreibung (Angebotsphase) den vorqualifizierten Bietern zur Verfügung gestellt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Südlich an den Stadtteil Moisling angrenzend steht eine große Freifläche zum Aufbau einer Solarthermieanlage zur Verfügung. Im Rahmen eine Vorstudie wurde folgendes iKWK-Konzept für das Netz Moisling erarbeitet:

1. Remotorisierung des BHKW Moislinger Berg (Modernisierung im Sinne des KWKG)

2. Aufbau einer Solarthermieanlage auf einer Fläche von max. 25.530 m² in einem ersten Bauabschnitt (1. BA), mit einem geplanten Jahresertrag von 3,7 GWh.

3. Errichtung eines atmosphärischen Wärmespeichers mit einer Wärmespeicherkapazität von rd. 86 MWh bei einer Temperaturspreizung von 29 K für beide Bauabschnitte

4. Errichtung eines Technikgebäudes für die hydraulische Einbindung beider Bauabschnitte

5. Erweiterung der Solarthermieanlage auf einer Fläche von max. 41.785 m² in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) um nach Stagnationsverlusten ebenfalls einen Jahresertrag von ca. 3,7 GWh zu erreichen. Ggf. ist eine Erweiterung der Wärmespeicherkapazitäten in dem 2. BA erforderlich.

-

Es wird die Planung für die Remotorisierung des BHKW's, die hydraulische Einbindung der der Solarthermieanlage in das Fernwärmenetz und die Planung der Wärmespeicher angefragt.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigungen (§57 SektVO).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 224-644137
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4560027342
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Planung Remotorisierung BHKW Moislinger Berg und hydraulische Einbindundung Solarthermie

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/03/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Projekt Nr. R 5189/22

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6N86

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist

jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2023

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