Rahmenvertrag Satellitentelefone Referenznummer der Bekanntmachung: B7143
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Satellitentelefone
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung für Satellitentelefonie für die Polizei Sachsen
Sachsen
Lieferung von bis zu 120 Satellitentelefonen und bis zu 20 Missionlink Stationen gemäß Leistungsbeschreibung für die Polizei Sachsen. Der Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung.
Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Sie kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn zum Zeitpunkt des Zuschlags die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 VgV erfolgt die Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Gemäß § 15 Abs. 3 VgV erfolgt eine Verkürzung der regulären Angebotsfrist, da eine hinreichend begründete Dringlichkeit vorliegt, die die Einhaltung einer Angebotsfrist von 30 Tagen unmöglich macht. Die hinreichend begründete Dringlichkeit gründet sich auf dem Risiko eines Krisenfalls im Winter 2023. Die Satellitenkommunikation wird benötigt, um bei einer Krisenlage die Kommunikation beim Ausfall des BOS-Digitalfunk sicherzustellen. Die Anwendung der regulären Angebotsfrist könnte verbunden mit der Lieferfrist dazu führen, dass die Satellitenkommunikation nicht zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Damit wäre die Einsatzbereitschaft der Polizei Sachsen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie ggf. Leib und Leben der Polizeibeamten und der Bürger gefährdet. Die Leistung kann auch von KMU erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Satellitentelefone
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Auftragswertes wird gemäß §39 Abs. 6 Nr.3 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363