Übernahme und umweltgerechte Verwertung eingesammelter Großgeräte der Sammelgruppe 4 Referenznummer der Bekanntmachung: L-EB01a-2023-00014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und umweltgerechte Verwertung eingesammelter Großgeräte der Sammelgruppe 4
Übernahme und umweltgerechte Verwertung von in der Stadt Leipzig eingesammelten Großgeräten der Sammelgruppe 4 gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V. m. Anlage 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abladestelle des Auftragnehmers.
Diese eingesammelte Menge liegt bei durchschnittlich 1000 Tonnen/Jahr (inkl. möglicher Verlängerungen liegt das gesamte Vertragsvolumen bei vorraussichtlich 3900 Tonnen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).