Ersatzbeschaffung von Fujitsu Eternus Speicher Systemen für das LfULG Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-71 LfULG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung von Fujitsu Eternus Speicher Systemen für das LfULG
Bestandteil der Ausschreibung sind nachfolgende Positionen:
(A) Ersatzbeschaffung der vorhanden Speicherkonten,
Austausch von 2* Fujitsu DX200 S3 durch 2 * Fujitsu AF250 S3 einschl. Supportvertrag für 5 Jahre
(B) Erweiterung der vorhandenen SAN Switche inkl. Wartungsverlängerung
(C) Tausch von nicht unterstützten SAN-Controllern der Server
(D) Installations-, Migrations- und Dokumentationsdienstleistungen
Dresden
Im Rahmen der Beschaffung soll das zentrale Speichercluster für den RZ-Standort LfULG Klotzsche auf der Basis von 2x Fujitsu Eternus AF 250 S3 erneuert werden inkl. Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Datenmigration, Personaleinweisung und Dokumentation sowie 5 Jahre Support. Dazu gehören auch diverse SAN-Switche, Koppelelemente (z.B. GBICs), Managementsoftware und Dienstleistungen. Des Weiteren muss eine Aufrechterhaltung des Supports der Altsysteme bis zur Betriebsaufnahme des Neusystems gewährleistet werden, da diese zum 31.12.2022 End of Life (EoL) sind.
1. SSD Erweiterung
2. Unterstützungsleistungen Systemarchitektur, technische Unterstützung und Beratung zur Betriebsoptimierung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das ausgeschriebene SAN-System ist in die bestehende Fujitsu-SAN-IT-Landschaft des LfULG einzubinden, sodass die Leistungen herstellerbezogen angeboten werden müssen. Die Ersatzbeschaffung des SAN für den RZ-Standort LfULG Klotzsche kann infolge der Komplexität des Gesamtprojektes und der aktuellen Unsicherheit von Lieferzeiten in Verbindung mit der Aufrechthaltung des Supports der Altsysteme (31.12.2022 End of Life ) bis zum Zeitpunkt der erfolgreichen Migration nur vom Hersteller der Systeme direkt erbracht werden.
Aufgrund der notwendigen Sonderfreigaben für den Weiterbetrieb der Altsysteme und dem Alleinstellungsmerkmal des Herstellers, kann nur so die Aufrechterhaltung des Betriebs der Storagesysteme beim LfULG ununterbrochen gewährleistet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzbeschaffung von Fujitsu Eternus Speicher Systemen für das LfULG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischen Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de