Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Druckwerken und Arbeitsheften für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Druckwerken und Arbeitsheften für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Rahmenvertrag zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Druckwerken und Arbeitsheften für Gymnasien, Berufsschulzentren und Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Schuljahr 2023/2024 mit Optionen der Verlängerung für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes.
Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises
01705 Freital,
01744 Dippoldiswalde,
01773 Altenberg
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Druckwerken und Arbeitsheften für Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Schuljahr 2023/2024 mit Optionen der Verlängerung für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes.
Das tatsächliche Beschaffungsvolumen steht sowohl im Hinblick auf die einzelnen Artikel als auch auf das jeweilige Auftragsvolumen der Schulen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht konkret fest, deshalb erfolgt die Ausschreibung aufgrund von Schätzungen. Ein Mindestumsatz oder eine Abnahmeverpflichtung für das Landratsamt kann daher aus dem geschätzten Auftragswert nicht abgeleitet werden.
Die aufgeführten Gesamtbeträge für dieses Los stellen jeweils eine Höchstmenge dar, bei deren Erreichen die Rahmenvereinbarung für das Los für den Auftragnehmer als erfüllt gilt.
Los 1 Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises
Umfang/Schuljahr: 155.900,00 € (brutto)
davon für:
- Weißeritzgymnasium Freital
Umfang/Schuljahr: 77.000,00 € (brutto)
- Gymnasium „Glückauf“ Dippoldiswalde
mit Außenstelle Altenberg
Umfang/Schuljahr: 78.900,00 € (brutto)
Es ist ein Nachlass gemäß Buchpreisbindungsgesetz zu gewähren. Einzelheiten siehe Ziffer 3.1. des Leistungsverzeichnisses. Zur Erreichung des bei einem Gesamtauftragswert ab 50.000,00 € höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in entsprechend große Lose aufgeteilt.
Nachfolgende kostenfreie Serviceleistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:
1. Kostenfreie Beratungshotline mit sachkundiger Auskunft, kostenfreie Bestellhotline / telefonischer Bestellservice, kostenfreie Fax-Hotline, Bestellmöglichkeit per Internet
Die kostenfreien Nummern sind dem Auftraggeber spätestens mit Auftragsannahme mitzuteilen. Wenn dies nicht geschieht, erfolgt eine Vertragsrückabwicklung.
2. Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen.
3. Zusammenstellung von Literaturlisten.
4. Fachliche Beratung mit entsprechendem Anschauungsmaterial vor Ort.
5. Ganzjährige kostenfreie Zustellung der Haupt- und Nachlieferungen innerhalb von 3 Werktagen.
6. Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Schulen / Klassenräume mit Übergabe eines Lieferscheins.
7. Sofortige Rücknahme von jeglichem Verpackungsmaterial, dies betrifft auch Umverpackungen aus Folie.
8. Kostenfreier Umtausch beschädigter oder verdruckter Bücher und Arbeitshefte.
9. Rechnungslegung getrennt nach einzelnen Schulen.
Die Schulen bestellen ihre preisgebundenen Schulbücher und Arbeitshefte möglichst bis zum Beginn der Sommerferien beim Auftragnehmer. Sommerferien im Freistaat Sachsen: vom 10.07.2023 bis zum 18.08.2023. Lieferungen ausschließlich nach Terminabsprache mit der Auftrag gebenden Schule. Folgende Termine für 2023 sind vorgesehen:
- Weißeritzgymnasium Freital: Hauptlieferung 28./29.06.2023
- Glückauf-Gymnasium Dippoldiswalde mit Außenstelle: Hauptlieferung 32. KW
Soweit die Schulen erst während des Schuljahres Bestellungen aufgeben, so sind die Lieferungen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
Anschriften und Ansprechpartner zu den jeweiligen Schulen siehe Anlage 3_Anschriften in den Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer räumt dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Optionsrecht auf Verlängerung des Vertrages für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 ein. Wenn vom Optionsrecht Gebrauch gemacht wird, ist die Erklärung dazu vom Auftraggeber dem Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zum 30.04.2024 bzw. 30.04.2025 anzuzeigen. Die Erklärung kann dem Auftragnehmer per Telefax übermittelt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verlängerung.
Es ist nur ein Hauptangebot je Los zugelassen! Nebenangebote sind nicht zugelassen!
Alle Angebote entsprechend des Leistungsverzeichnisses und unter Erfüllung der Eignungskriterien sind gleichwertig und werden im Auslosungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit, jedoch unter Aufsicht, ausgelost. Weitere Informationen siehe Ziffer 3.4. des Leistungsverzeichnisses.
BSZ und Förderschulen Region Freital
01705 Freital,
01744 Dippoldiswalde OT Reinholdshain,
01768 Glashütte OT Reinhardtsgrimma
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Druckwerken und Arbeitsheften für Berufsschulzentren und Förderschulen der Region Freital in Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Schuljahr 2023/2024 mit Optionen der Verlängerung für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes.
Das tatsächliche Beschaffungsvolumen steht sowohl im Hinblick auf die einzelnen Artikel als auch auf das jeweilige Auftragsvolumen der Schulen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht konkret fest, deshalb erfolgt die Ausschreibung aufgrund von Schätzungen. Ein Mindestumsatz oder eine Abnahmeverpflichtung für das Landratsamt kann daher aus dem geschätzten Auftragswert nicht abgeleitet werden.
Die aufgeführten Gesamtbeträge für dieses Los stellen jeweils eine Höchstmenge dar, bei deren Erreichen die Rahmenvereinbarung für das Los für den Auftragnehmer als erfüllt gilt.
Los 2 BSZ und Förderschulen Region Freital
Umfang/Schuljahr: 93.300,00 € (brutto)
davon für:
- Berufliches Schulzentrum Freital mit Außenstellen
Umfang/Schuljahr: 71.000,00 € (brutto)
- Wilhelmine-Reichard-Schule Freital mit dem Förderschwerpunkt Lernen Umfang/Schuljahr: 13.200,00 € (brutto)
- Schule im Park Freital mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Umfang/Schuljahr: 400,00 € (brutto)
- Förderzentrum „Oberes Osterzgebirge“ mit dem Förderschwerpunkt Sprache und Lernen,
Schulteil Reinholdshain
Umfang/Schuljahr: 8.100,00 € (brutto)
- Förderzentrum „Oberes Osterzgebirge“ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
Schulteil Reinhardtsgrimma
Umfang/Schuljahr: 600,00 € (brutto)
Es ist ein Nachlass gemäß Buchpreisbindungsgesetz zu gewähren. Einzelheiten siehe Ziffer 3.1. des Leistungsverzeichnisses. Zur Erreichung des bei einem Gesamtauftragswert ab 50.000,00 € höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in entsprechend große Lose aufgeteilt.
Nachfolgende kostenfreie Serviceleistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:
1. Kostenfreie Beratungshotline mit sachkundiger Auskunft, kostenfreie Bestellhotline / telefonischer Bestellservice, kostenfreie Fax-Hotline, Bestellmöglichkeit per Internet
Die kostenfreien Nummern sind dem Auftraggeber spätestens mit Auftragsannahme mitzuteilen. Wenn dies nicht geschieht, erfolgt eine Vertragsrückabwicklung.
2. Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen.; 3. Zusammenstellung von Literaturlisten.
4. Fachliche Beratung mit entsprechendem Anschauungsmaterial vor Ort.
5. Ganzjährige kostenfreie Zustellung der Haupt- und Nachlieferungen innerhalb von 3 Werktagen.
6. Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Schulen / Klassenräume mit Übergabe eines Lieferscheins.
7. Sofortige Rücknahme von jeglichem Verpackungsmaterial, dies betrifft auch Umverpackungen aus Folie.
8. Kostenfreier Umtausch beschädigter oder verdruckter Bücher und Arbeitshefte.
9. Rechnungslegung getrennt nach einzelnen Schulen.
Die Schulen bestellen ihre preisgebundenen Schulbücher und Arbeitshefte möglichst bis zum Beginn der Sommerferien beim Auftragnehmer. Sommerferien im Freistaat Sachsen: vom 10.07.2023 bis zum 18.08.2023. Lieferungen ausschließlich nach Terminabsprache mit der Auftrag gebenden Schule. Folgende Termine für 2023 sind vorgesehen:
- BSZ Freital mit Außenstellen: 1. Liefertermin 28/29. KW. / 2. Liefertermin ab 39. KW
- Wilhelmine-Reichard-Schule Freital: Hauptlieferung 32. KW
- Schule im Park Freital: Hauptlieferung 33. KW
- Förderzentrum „Oberes Osterzgebirge“, Schulteil Reinholdshain: Hauptlieferung 28. KW
- Förderzentrum „Oberes Osterzgebirge“, Schulteil Reinhardtsgrimma: Hauptlieferung 28. KW
Soweit die Schulen erst während des Schuljahres Bestellungen aufgeben, so sind die Lieferungen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
Anschriften und Ansprechpartner zu den jeweiligen Schulen siehe Anlage 3_Anschriften in den Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer räumt dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Optionsrecht auf Verlängerung des Vertrages für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 ein. Wenn vom Optionsrecht Gebrauch gemacht wird, ist die Erklärung dazu vom Auftraggeber dem Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zum 30.04.2024 bzw. 30.04.2025 anzuzeigen. Die Erklärung kann dem Auftragnehmer per Telefax übermittelt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verlängerung.
Es ist nur ein Hauptangebot je Los zugelassen! Nebenangebote sind nicht zugelassen!
Alle Angebote entsprechend des Leistungsverzeichnisses und unter Erfüllung der Eignungskriterien sind gleichwertig und werden im Auslosungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit, jedoch unter Aufsicht, ausgelost. Weitere Informationen siehe Ziffer 3.4. des Leistungsverzeichnisses.
BSZ und Förderschulen Region Pirna
01796 Pirna,
01844 Neustadt,
01848 Hohnstein
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Druckwerken und Arbeitsheften für Berufsschulzentren und Förderschulen der Region Pirna in Trägerschaft des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Schuljahr 2023/2024 mit Optionen der Verlängerung für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes.
Das tatsächliche Beschaffungsvolumen steht sowohl im Hinblick auf die einzelnen Artikel als auch auf das jeweilige Auftragsvolumen der Schulen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht konkret fest, deshalb erfolgt die Ausschreibung aufgrund von Schätzungen. Ein Mindestumsatz oder eine Abnahmeverpflichtung für das Landratsamt kann daher aus dem geschätzten Auftragswert nicht abgeleitet werden.
Die aufgeführten Gesamtbeträge für dieses Los stellen jeweils eine Höchstmenge dar, bei deren Erreichen die Rahmenvereinbarung für das Los für den Auftragnehmer als erfüllt gilt.
Los 3 BSZ und Förderschulen Region Pirna
Umfang/Schuljahr: 105.200,00 € (brutto)
davon für:
- Berufliches Schulzentrum Pirna mit Außenstelle Wirtschaft
Umfang/Schuljahr: 82.400,00 € (brutto)
- Dr. Pienitz-Schule Pirna mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Außenstelle Polenz
Umfang/Schuljahr: 1.300,00 € (brutto)
- Kurt-Krenz-Schule Pirna mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Umfang/Schuljahr: 8.300,00 € (brutto)
- Adolf-Tannert-Schule Hohnstein mit dem Förderschwerpunkt Lernen Umfang/Schuljahr: 6.000,00 € (brutto)
- Dr. Heinrich Hoffmann-Schule Pirna mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Umfang/Schuljahr: 7.200,00 € (brutto)
Es ist ein Nachlass gemäß Buchpreisbindungsgesetz zu gewähren. Einzelheiten siehe Ziffer 3.1. des Leistungsverzeichnisses. Zur Erreichung des bei einem Gesamtauftragswert ab 50.000,00 € höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in entsprechend große Lose aufgeteilt.
Nachfolgende kostenfreie Serviceleistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:
1. Kostenfreie Beratungshotline mit sachkundiger Auskunft, kostenfreie Bestellhotline / telefonischer Bestellservice, kostenfreie Fax-Hotline, Bestellmöglichkeit per Internet
Die kostenfreien Nummern sind dem Auftraggeber spätestens mit Auftragsannahme mitzuteilen. Wenn dies nicht geschieht, erfolgt eine Vertragsrückabwicklung.
2. Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen.; 3. Zusammenstellung von Literaturlisten.
4. Fachliche Beratung mit entsprechendem Anschauungsmaterial vor Ort.
5. Ganzjährige kostenfreie Zustellung der Haupt- und Nachlieferungen innerhalb von 3 Werktagen.
6. Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Schulen / Klassenräume mit Übergabe eines Lieferscheins.
7. Sofortige Rücknahme von jeglichem Verpackungsmaterial, dies betrifft auch Umverpackungen aus Folie.
8. Kostenfreier Umtausch beschädigter oder verdruckter Bücher und Arbeitshefte.
9. Rechnungslegung getrennt nach einzelnen Schulen.
Die Schulen bestellen ihre preisgebundenen Schulbücher und Arbeitshefte möglichst bis zum Beginn der Sommerferien beim Auftragnehmer. Sommerferien im Freistaat Sachsen: vom 10.07.2023 bis zum 18.08.2023. Lieferungen ausschließlich nach Terminabsprache mit der Auftrag gebenden Schule. Folgende Termine für 2023 sind vorgesehen:
- BSZ Pirna mit Außenstelle: 1. Liefertermin 26./27. KW / 2. Liefertermin 32./33. KW
- Dr. Pienitz-Schule Pirna mit Außenstelle Polenz: Hauptlieferung 33. KW
- Kurt-Krenz-Schule Pirna: Hauptlieferung 33. KW
- Adolf-Tannert-Schule Hohnstein: Hauptlieferung 33. KW
- Dr. Heinrich Hoffmann-Schule Pirna: Hauptlieferung 33. KW
Soweit die Schulen erst während des Schuljahres Bestellungen aufgeben, so sind die Lieferungen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
Anschriften und Ansprechpartner zu den jeweiligen Schulen siehe Anlage 3_Anschriften in den Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer räumt dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Optionsrecht auf Verlängerung des Vertrages für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 ein. Wenn vom Optionsrecht Gebrauch gemacht wird, ist die Erklärung dazu vom Auftraggeber dem Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zum 30.04.2024 bzw. 30.04.2025 anzuzeigen. Die Erklärung kann dem Auftragnehmer per Telefax übermittelt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verlängerung.
Es ist nur ein Hauptangebot je Los zugelassen! Nebenangebote sind nicht zugelassen!
Alle Angebote entsprechend des Leistungsverzeichnisses und unter Erfüllung der Eignungskriterien sind gleichwertig und werden im Auslosungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit, jedoch unter Aufsicht, ausgelost. Weitere Informationen siehe Ziffer 3.4. des Leistungsverzeichnisses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage des Zertifikates des Nachweises der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe hierzu Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen EU
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Eigenerklärung des inländischen Bieters zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder des ausländischen Bieters zur Eintragung in ein vergleichbares Register sowie ein aktueller chronologischer Handelsregisterauszug - sofern aufgrund Rechtsform möglich - oder vergleichbares Register bei ausländischen Bietern. Ist eine Vorlage des Handelsregisterauszuges aufgrund der Firmenrechtsform nicht möglich, ist dies in der Eigenerklärung des inländischen Bieters zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder des ausländischen Bieters zur Eintragung in ein vergleichbares Register entsprechend zu vermerken!
Bitte beachten: Registerauszüge nicht älter als aus dem Jahr 2022! Die Wiedergabe des aktuellen Registerinhaltes ist nicht ausreichend!
- Vorlage eines aktuellen Gesellschaftervertrages oder einer aktuellen Satzung (je nach Unternehmensform) sowie die Vorlage von Angaben zu den Unternehmensvertretern und Verhältnissen unter Nennung der Inhaber, Geschäftsführer, Vertreter, Beteiligten, Gesellschafter.
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
- Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Nennung des bevollmächtigten Vertreters.
Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung.
- Vorlage einer vollständig ausgefüllten Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche (siehe hierzu Anlage 1_Eigenerklaerung in den Vergabeunterlagen).
Es können ausschließlich Angebote solcher Bieter berücksichtigt werden, die weder personell, noch wirtschaftlich oder in sonstiger Weise mit einem anderen Bieter in Beziehung stehen, wenn es durch diese Beziehung an wirtschaftlicher Selbstständigkeit oder der Freiheit der unternehmerischen Willensbildung mangelt.
Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen als ein Mutter- oder Tochterunternehmen eines anderen Unternehmens im Sinne des § 290 Abs. 1 Handelsgesetzbuch gilt, ohne dass es auf die Rechtsform und den Sitz der Unternehmen ankommt. Für den Fall, dass § 290 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches auf die Unternehmen nicht anwendbar ist, ist für die Frage einer gesellschaftsrechtlichen Unternehmensverbindung darauf abzustellen, ob unmittelbar oder mittelbar ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, insbesondere aufgrund der Eigentumsverhältnisse, der finanziellen Beteiligung oder der für die Unternehmen geltenden Vorschriften.
Es wird vermutet, dass ein beherrschender Einfluss ausgeübt wird und ist deshalb anzugeben, wenn ein Unternehmen
1. die Mehrheit des gezeichneten Kapitals des anderen Unternehmens besitzt oder
2. über die Mehrheit der mit den Anteilen des anderen Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder
3. mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des anderen Unternehmens bestellen kann.
Eine anzugebende Verbindung liegt darüber hinaus allgemein dann vor, wenn aufgrund personeller, wirtschaftlicher oder sonstiger Beziehungen dem betroffenen oder dem anderen Unternehmen die wirtschaftliche Selbständigkeit und Freiheit unternehmerischer Willensbildung fehlt.
Die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der gesetzlichen Krankenkasse(n)
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Vorlage von mindestens einer Referenz bezüglich der Durchführung von Schulbuchaufträgen oder vergleichbaren Großaufträgen für 3 Jahre unter Nennung des jeweiligen Ansprechpartners mit Telefonnummer und Auftragsvolumen (bitte nur auflisten, keine Referenzschreiben beifügen);
siehe hierzu Anlage 2_Referenzen in den Vergabeunterlagen.
- Vorlage einer Eigenerklärung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen.
Hier: fachliche Voraussetzung in Form eines buchhändlerischen bzw. kaufmännischen Abschlusses oder/und der Nachweis einer langjährigen Tätigkeit im Schulbuchhandel (mind. drei Jahre). Siehe hierzu Anlage 2_Referenzen in den Vergabeunterlagen.
- Vorlage der Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung (Anlage 2) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Ausschluss der Öffentlichkeit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß
§ 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]