Ertüchtigung Netzwerkinfrastruktur und WLAN in 5 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung Netzwerkinfrastruktur und WLAN in 5 Losen
Beschaffung von Netzwerk-Switchen, WLAN-Accesspoints und Zubehör zur Herstellung einer zukunftsfähigen aktiven Netzwerklandschaft
Netzwerkausstattung Waldschule Grimma
Grimma
Netzwerkausstattung Waldschule Grimma
Bei der Angabe der Vertragslaufzeit handelt es sich um den avisierten Lieferzeitraum. Der Auftraggeber bittet um unverzügliche Lieferung nach Auftragserteilung. Eine vorherige Abstimmung mit dem benannten Ansprechpartner ist jedoch zwingend notwendig.
Netzwerkausstattung Schule mit dem FS Lernen Borna
Borna
Netzwerkausstattung Schule mit dem FS Lernen Borna
Bei der Angabe der Vertragslaufzeit handelt es sich um den avisierten Lieferzeitraum. Der Auftraggeber bittet um unverzügliche Lieferung nach Auftragserteilung. Eine vorherige Abstimmung mit dem benannten Ansprechpartner ist jedoch zwingend notwendig.
Netzwerkausstattung BSZ Wurzen Stammschule
Wurzen
Netzwerkausstattung BSZ Wurzen Stammschule
Bei der Angabe der Vertragslaufzeit handelt es sich um den avisierten Lieferzeitraum. Der Auftraggeber bittet um unverzügliche Lieferung nach Auftragserteilung. Eine vorherige Abstimmung mit dem benannten Ansprechpartner ist jedoch zwingend notwendig.
Netzwerkausstattung BSZ Wurzen Domplatz
Wurzen
Netzwerkausstattung BSZ Wurzen Domplatz
Bei der Angabe der Vertragslaufzeit handelt es sich um den avisierten Lieferzeitraum. Der Auftraggeber bittet um unverzügliche Lieferung nach Auftragserteilung. Eine vorherige Abstimmung mit dem benannten Ansprechpartner ist jedoch zwingend notwendig.
Netzwerkausstattung BSZ Leipziger Land
Böhlen
Netzwerkausstattung BSZ Leipziger Land
Bei der Angabe der Vertragslaufzeit handelt es sich um den avisierten Lieferzeitraum. Der Auftraggeber bittet um unverzügliche Lieferung nach Auftragserteilung. Eine vorherige Abstimmung mit dem benannten Ansprechpartner ist jedoch zwingend notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkausstattung Waldschule Grimma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkausstattung Schule mit dem FS Lernen Borna
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkausstattung BSZ Wurzen Stammschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkausstattung BSZ Wurzen Domplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkausstattung BSZ Leipziger Land
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.