Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Einführung eines Asset- und Propertymanagements Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Einführung eines Asset- und Propertymanagements
Beratung zur Einführung eines Asset- und eines Propertymanagements sowie zur Neustrukturierung der Geschäftsstellen des Auftraggebers einschließlich der Unterstützung bei der Durchführung des zugehörigen Projektmanagements; den Bereich der Hausbewirtschaftung des Auftraggebers betreffend
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Wintergartenstraße 4
04103 Leipzig und
Büro des Auftragnehmers
Der Auftraggeber ist ein kommunales Wohnungs- und Bauunternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien im Stadtgebiet Leipzig bewirtschaftet. Für den Geschäftsbereich der Hausbewirtschaftung wurde zur Sicherung und Optimierung der Leistungsfähigkeit eine umfassende Organisationsanalyse durchgeführt in deren Ergebnis bereits eine Zielorganisation entwickelt wurde. Diese ist nun durch die ausgeschriebenen Leistungen fach- und sachgerecht umzusetzen.
Unter Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung wird als Vertragsende der 30.06.2024 angegeben. Dies ist das geplante Vertragsende. Laut Beratungsvertrag endet der Vertrag mit dert vollständigen Leistungserbringung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung über Angaben zur Anzahl der Beschäftigten; Mindestanforderung: für den Bieter sind derzeit mindesten 4 - 5 in der Beratung Mitarbeitende tätig.
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
— Einreichung eines Konzeptes zur Leistungserbringung einschließlich dazugehöriger Eigenerklärung.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 500 TEUR, sonstige Schäden 500 TEUR.
Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung als Tabellarische Referenzaufstellung mit Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre (2018 - 2022) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen - Erfahrungen mit der Unternehmensorganisation, -neustrukturierung, Einführung neuer Strukturelemente sowie im Projektmanagement. Es sind dabei konkret zu benennen: der Auftraggeber nebst Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten, Auftragsgegenstand und -volumen, die Realisierungszeit und die Anzahl der tätigen Berater/Mitarbeiter.
Zu benennen sind dabei
1. für den Nachweis der Eignung des Bieters:
3 Referenzen über abgeschlossene Beraterleistungen mit oben genannter Ausrichtung
a) davon eine Referenz eines Unternehmens der Immobilienbranche mit ca. 350 Mitarbeitenden
b) davon eine weitere Referenz eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens mit einem Bestand von ca. 20.000 Wohnungen, wobei die Leistungen im Bereich der Hausbewirtschaftung erbracht wurden
c) davon eine dritte Referenz eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens mit einem Bestand von ca. 10.000 Wohnungen, wobei die Leistungen den Aufbau / die Weiterentwicklung der Teilbereiche Asset- und Propertymanagement beinhalteten.
Die Zahl der zu benennenden Referenzen kann sich auf 2 Stück reduzieren, wenn diese 2 Referenzen zusammen alle unter a), b) und c) enthaltenen Anforderungen beinhalten. Weniger als 2 Referenzen sind für den Nachweis der Bietereignung nicht ausreichend.
2. Wertungsrelevante Referenzen:
In der Übersicht "Wertungskriterien für die Zuschlagserteilung" unter Ziffer 2.4 wird die Vorlage wohnungswirtschaftlicher Referenzen der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter/Berater des Bieters gefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage beim Auftraggeber zu verifizieren.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte informieren Sie sich auch über die beigefügten Wichtigen Hinweise zur Angebotserstellung sowie zum Verfahrensablauf.
Das Verfahren enthält Präsentationen der geeigneten Bieter, die voraussichtlich im Zeitraum vom 25.05. - 01.06.2023 stattfinden werden. Weitere Informationen dazu werden im Laufe des Verfahrens gegeben.
Mit dem zu bezuschlagenden Bieter wird zum Beratervertrag ebenfalls eine Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag abgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.