Örtliche Bauüberwachung _Talsperre Lichtenberg Komplexsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-72
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung _Talsperre Lichtenberg Komplexsanierung
Die Talsperre Lichtenberg liegt im Osterzgebirge und dient der Trink‐ und Brauchwasserversorgung sowie dem Hochwasserschutz. Betreiber der Talsperre Lichtenberg ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV). Die
LTV ist ein Staatsbetrieb nach §26 SäHO und unter anderem zuständig für die Unterhaltung und den Betrieb landeseigener Stauanlagen.
Die Talsperre Lichtenberg besteht aus der Hauptsperre (Absperrbauwerk) und dem Komplexbauwerk mit den entsprechenden Betriebseinrichtungen. Das Absperrbauwerk wurde als Steinschüttdamm mit Asphaltaußendichtung hergestellt.
Die Wasserentnahme erfolgt über das Komplexbauwerk, das die Hochwasserentlastung, die Rohwasserentnahme und die Grundablässe beinhaltet. Die Talsperre Lichtenberg (Hauptsperre) ist der Talsperrenklasse 1 zugeordnet.
Nebenanlagen sind die Vorsperre Dittersbach, die Vorbecken Burkersdorf und Dittersbach, das E/MSR-Haus am Absperrbauwerk, Pegel und Wassergütemessstellen sowie das Pumpwerk.
Das Gesamtprojekt besteht aus den folgenden Vergabeeinheiten:
Die Vergabeeinheit VE1 beinhaltet die CEF1‐Maßnahme des LBP „temporäre Teiche“. Es sind temporäre Amphibienteiche (ZS=490,50 m NNW) mit „big bags“ an zwei Zuflüssen in die Hauptsperre vor Beginn des Abstaus der Hauptsperre zu errichten.
Die Vergabeeinheit VE2 beinhaltet die Vermeidungsmaßnahme V5‐Maßnahme des LBP „Geotubes“. Es sind Geotubes zum Rückhalt von Sedimenten während des Abstaus mit Anpassungsarbeiten im Tosbecken zu errichten und zu betreiben inklusive Rückbau und Entsorgung der Sedimente und Kunststoffe nach der Beckenentleerung.
Die Vergabeeinheit VE3 beinhaltet die Maßnahmen im wasserseitigen Baufeld. Es sind die Zuwegungen im Stauraum der Hauptsperre zu ertüchtigen oder herzustellen, ein Fangedamm und eine bauzeitliche Wasserhaltung mit RL DN1200 im Stauraum zu errichten sowie eine permanente Regelarmatur am Grundablass der Vorsperre einzubauen.
Die Vergabeeinheit VE4 beinhaltet die Maßnahmen im und am Komplexbauwerk (KBW). Am Komplexbauwerk sind Risssanierungen der Betonoberflächen mit Flüssigkunststoff durchzuführen, eine vollflächige Turmaußendichtung mit Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) herzustellen, die Turmkopf‐Fassade zu erneuern
und die Turmkopf‐Lagerung anzupassen. Es erfolgen De‐/ Montagen des äußeren Stahlwasserbaus, die Montage der Epilimnionentlastungsleitung (ELE), De‐/Montagen von Rohrleitungen und Armaturen. Für die Anschlussfuge KBW/ABW ‐ Asphaltaußendichtung sind die Abdichtung der Fuge und Leckagemesseinrichtungen
herzustellen.
Die Maßnahmen aus der VE3 (Rohrleitungen, tlw. Fangedamm, ggf. Aufschotterungen im Stauraum) sind rückzubauen.
Die Vergabeeinheit VE5 beinhaltet die Maßnahmen am Absperrbauwerk (ABW) der Hauptsperre. Es ist die Dammkrone umzubauen, eine vollflächige Oberflächendichtung mit KDB mit einer Entwässerung der KDB in den Kontrollgang der Herdmauer herzustellen, Messpfeiler an der Luftseite des Dammes und eine Treppenanlage am luftseitigen Hang zu errichten.
Die Vergabeeinheit VE6 beinhaltet EMSR‐Maßnahmen für die VE3 bis VE5 und enthält u.a. die Montage von Kabel, Leitungen, Schränken, Leuchten.
Die Vergabeeinheit VE7 beinhaltet die Vermeidungsmaßnahme V6‐Maßnahme des LBP „Mahd der Sedimentoberflächen“. Die Sedimentoberflächen sind 2x pro Jahr bei entleertem Becken und 1x vor Beginn Probestau zu mähen.
Die Vergabeeinheit VE8 beinhaltet den Rückbau CEF1‐Maßnahmen (s. VE1). Nach erfolgtem Probestau und Erreichen des neuen Stauziels sind die im Rahmen der Vergabeeinheit VE1 errichteten Maßnahmen rückzubauen und zu entsorgen.
Lichtenberg, DE
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Örtliche Bauüberwachung _Talsperre Lichtenberg Komplexsanierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.