Rahmenvereinbarung für die Lieferung von ca. 400 t/a kationisches Flockungsmittel (Polymer) Referenznummer der Bekanntmachung: 1105
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hetlingen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von ca. 400 t/a kationisches Flockungsmittel (Polymer)
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von ca. 400t/a kationisches Flockungsmittel (Polymer) zur Faulschlammentwässerung und Eindickung des Überschussschlamms
AZV Südholstein Am Heuhafen 2 25491 Hetlingen
Der AZV Südholstein beabsichtigt die Lieferung von Flockungshilfsmittel für die Faulschlammentwässerung der Kläranlage Hetlingen neu zu vergeben. Die zu entwässsernde Faulschlammmenge beträgt ca. 11.000 t/a TR. Die Lieferung hat gemäß Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Entsprechende Qualitätsziele sind unbedingt einzuhalten.
Es werden maximal 3 Bewerber zur Durchführung von Großversuchen (Stufe 2) aufgefordert.
Diese Bieter haben ihr Flockungshilfsmittel im Klärwerk Hetlingen zu testen und somit die Eignung des angebotenen Flockungshilfsmittels hinsichtlich des Verbrauchs nachzuweisen. Insgesamt sind pro Bieter 4 Tage zur Durchführung von Versuchen vorgesehen. Weitere Vorgaben werden in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Die Ergebnisse der Versuche sind zu dokumentieren und dem AZV nach Abschluss des Versuchs vorzulegen. Als Zuschlagskriterium gilt das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Berechnungsmatrix, die in den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist.
Es besteht die Option auf 2-malige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr.
- Qualitätssicherung/DIN ISO 9000 ff Zertikat 10 %,
- Angaben zu Produktspezifikation (Wirksubstanz, Viskosität, Kationaktivität) 10 %,
- Abbaubarkeit der Produkte 8 %,
- Angaben von Schwermetallkonzentration (AbfKlärVO) 12 %,
- Angaben über den Umsatz bei vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Jahre 10 %,
- Angaben über die Anzahl der Beschäftigten bei vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Jahre 10 %,
- Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre 20 %,
- Anzahl der Produktionsorte 10 %,
- Angaben über die Schadstoffklassen der eingesetzten LKW 10 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung "Sanktionen Russland" einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Urkalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR06NF6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hetlingen
Postleitzahl: 25491
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse: www.azv.sh