Ausschreibung Netzwerkkomponenten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Netzwerkkomponenten
Das Campusnetz der THL erstreckt sich über 2 Serverräume und 48 Verteiler in den jeweiligen Gebäuden. Die Verteiler sind jeweils mit Lichtwellenleitern zu jedem Serverraum direkt angeschlossen. Jeder Verteiler soll jeweils an beiden Serverräumen angebunden sein (Redundanz). Die Lichtwellenleitern sind dabei von unterschiedlichen Typen (50µ und 9µ), was sich in der unterschiedlichen Anzahl der benötigten Transceiver wiederspiegelt.
Lübeck
Das Campusnetz der THL erstreckt sich über 2 Serverräume und 48 Verteiler in den jeweiligen Gebäuden. Die Verteiler sind jeweils mit Lichtwellenleitern zu jedem Serverraum direkt angeschlossen. Jeder Verteiler soll jeweils an beiden Serverräumen angebunden sein (Redundanz). Die Lichtwellenleitern sind dabei von unterschiedlichen Typen (50µ und 9µ), was sich in der unterschiedlichen Anzahl der benötigten Transceiver wiederspiegelt.
Es sollen Core - und Access Switche beschafft werden.
Projektnummer: LPW-E/6. 1. 5/2861
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung Netzwerkkomponenten
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]