Neubau Mitteldeutsches Infektionsschutzzentrum, Los 4: Fachplanung Medizintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 023 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mitteldeutsches Infektionsschutzzentrum, Los 4: Fachplanung Medizintechnik
Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme des Infektionsschutzzentrums mit Sonderisolierstation auf seiner Liegenschaft am Standort Eutritzsch in Leipzig.
Das Klinikum St. Georg ist als Schwerpunktklinik für "Erkrankungen durch hochpathogene und lebensbedrohliche Erreger" ausgewiesen. Das Behandlungszentrum am Klinikum ist eines der durch den STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger) gelisteten sieben Kompetenz-, Behandlungs- und Trainingszentren in Deutschland mit einem überregionalen und regionalen Versorgungsauftrag für Patienten aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Das Behandlungszentrum ist von der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) als "Zentrum für Infektiologie (DGI)" zertifiziert und blickt auf eine lange Tradition der infektiologischen Versorgung der Bevölkerung zurück.
Der Neubau wird das bestehende Infektionsschutzzentrum am Standort ersetzen. Das bestehende Gebäude der Infektiologie am Standort Eutritzsch ist in seiner baulichen und technischen Struktur veraltet und nicht mehr an die zeitgemäßen Anforderungen eines modernen Behandlungszentrums anzupassen. Der Neubau ist am Standort unter Beachtung der Master- und Zielplanung des Klinikums zu errichten. Der Neubau wird Teil eines konzentrierten, hocheffizienten Gesundheitsclusters und ist in die übergeordnete Erschließungs- und Versorgungsstruktur des Masterplanes eingebunden. Der Neubau ist mehrgeschossig geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung, der folgenden im Einzelnen vereinbarten Ingenieurleistungen für das Vorhaben "Mitteldeutsches Infektionsschutzzentrum":
Fachplanung Medizintechnik im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" gem. § 55 HOAI 2021, in der nachstehenden Anlagengruppe gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021, in den Leistungsphasen 2 bis 4 und 5 bis 9:
Anlagengruppe 7 nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen: Medizin- und Labortechnik (ohne Med. Gase), KG 474 und 612 gem. DIN 276
Die Leistung umfasst neben der Fachplanung im Bereich "Medizintechnik" und Realisierung des Neubaus, die Anbindung an das Leitungsnetz des Klinikums bzw. der externen Versorger des Klinikums. Dabei ist die bereits mit der Stadtplanung abgestimmte Masterplanung des Standortes zu Grunde zu legen und das durch den Auftraggeber in der 2. Stufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellte Funktions- und Raumprogramm umzusetzen.
Das Gebäude soll, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Klimazielen der Stadt Leipzig, einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Energie leisten und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung nutzen.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Planung den Einsatz nachhaltiger Baustoffe sowie eine recyclingfreundliche Konstruktionsplanung und die daraus resultierende sortenreine Wiedergewinnung von Baustoffen selbstverständlich beinhaltet.
Die Aufgaben des Planers sind die Planung und die Koordination des Neubauvorhabens unter Berücksichtigung der Vorgaben des übergeordneten Masterplans. Dabei sind angrenzende Bestandsgebäude und Bauvorhaben wie der Neubau des Zentralbau 2 in der Gesamtplanung zu berücksichtigen und in die Gesamtkoordinierung räumlich, terminlich und organisatorisch zu integrieren. Die Störungsfreiheit des laufenden Klinikbetriebes ist grundsätzlich zu gewährleisten.
Innerhalb der Leistungsphase 2 und Leistungsphase 3 werden mehrtägige, zeitlich zusammenhängende Seminare in den Räumlichkeiten des Auftraggebers organisiert, um entscheidend Planungsstände abgestimmt und ganzheitlich zu erarbeiten.
Neben der optimalen Planung und Abbildung aller medizinischen und logistischen Prozesse, erwartet der AG die Berücksichtigung der Anforderungen an eine zukunftsweisende Arbeitsumgebung für das Personal des Klinikums.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 2 bis 4. Für das Projekt beträgt der mögliche Gesamtumfang die Leistungsphasen 2 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen nach der Stufe 1 besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Mitteldeutsches Infektionsschutzzentrum, Los 4: Fachplanung Medizintechnik
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046AND
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.