Energetische Sanierung Berufsschulzentrum BSZ I Hoyerswerda, Planungsleistungen Objektplanung Lph. 5-9 HOAI § 34 Referenznummer der Bekanntmachung: 23 051 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Berufsschulzentrum BSZ I Hoyerswerda, Planungsleistungen Objektplanung Lph. 5-9 HOAI § 34
Art und Umfang der Baumaßnahme
Das BSZ I in Hoyerswerda wurde von 1993–1995 als Stahlbeton-Skeletbau mit einer alle Geschosse und Gebäudeseiten umschließenden Metall-Glas-Fassade als teilunterkellerter dreigeschossiger Baukörper mit angegliederter, eingeschossiger Sporthalle errichtet und 1995 in Betrieb genommen.
Im Laufe der Nutzung sind gravierende Mängel an der Konstruktion der Vorhangfassade und dem Glasdach der drei Geschosse übergreifenden Eingangshalle, bezüglich des Raumklimas im Sommer sowie der Heizungs-, Lüftungs- und Elektroanlage aufgetreten. Weiterhin entspricht der Brandschutz in Teilen nicht mehr den aktuell gültigen Vorschriften. Vorgenannte Mängel sollen im Rahmen der geplanten energetischen Sanierung, teilweise bei laufendem Schulbetrieb, behoben werden.
Die Maßnahme wurde bis zur LPh. 4 in folgende fünf Arbeitspakete gegliedert:
- AP 1: Fassade, Dach
- AP 2: Heizungsanlage
- AP 3.1: Baulicher Brandschutz
- AP 3.2: Brandschutzklappen
- AP 4: Brandmelde-, Einbruchmelde-, Elektroakustische Anlage, Sicherheitsbeleuchtung
- AP 5: Feuerlöschanlage
Die Gesamtbaukosten sind mit 6.898.563,67 EUR brutto ermittelt.
Die Sanierungsmaßnahmen sollen gemäß Terminplan im 2. Quartal 2024 beginnen und im 4. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Stand der Planungsleistungen
Die Leistungsphase 1-4 wurde für folgende Planungen bereits erbracht:
- Objektplanung/Architekt
- Brandschutz
- Tragwerk
- Fachplanung HLS
- Fachplanung ELT
Fördermittelantrag
Am 31.02.2022 wurde bei der SAB ein Fördermittelantrag im Rahmen des „Investitionsgesetzes Kohleregionen“ eingereicht. Am 06.12.2022 ist der Zuwendungsbescheid von der SAB eingegangen, in dem 95 % Förderung der zugesagten Gesamtkosten von der Landesbank zugesagt werden.
Stand der baurechtlichen Genehmigung
Die Baugenehmigung für die Sanierung des Glasdaches der Eingangshalle wurde am 21.12.2021 erteilt. Weiterhin liegt der Prüfbericht zum Brandschutz vom 24.02.2020 vor.
Für die Errichtung von zwei Außentreppen als 2. Rettungsweg wurde ein Nachtrag zur Baugenehmigung eingereicht, zu diesem wurde am 02.02.2023 eine Baugenehmigung erteilt. Die Angaben der Genehmigungsplanung für die neuen Außenfluchttreppen stellen Voreinschätzungen dar. Für die neuen Außentreppen liegt keine Tragwerksplanung vor.
Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen
- Objektplanung/Architekt Lph. 5-9 (incl. Brandschutz- und Tragwerksplanung)
- Fachplanung HLS Lph. 5-9
- Fachplanung ELT Lph. 5-9
Hoyerswerda, DE
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Planungsleistungen am Bauvorhaben:
„Energetische Sanierung des Berufsschulzentrums BSZ 1 Hoyerswerda“
zu vergeben:
Objektplanung Planungsleistungen gem. HOAI 2021 § 34:
alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5 – 9
sowie folgende Besondere Leistungen:
Lph. 5:
- Überprüfen der bisherigen Planungsergebnisse auf technische, wirtschaftliche und funktionsgerechte Umsetzbarkeit, mit dem Ziel die bereits bestätigte Entwurfsplanung fortzusetzen
- Erstellen einer Liste "Türen und Tore" (Anlage 4.1.2 der DRL) und Erstellen einer Liste "Fenster, ergänzt durch Verschattung" (Anlage 4.1.3 der DRL)
Lph. 8:
- Fortschreiben der Liste "Türen und Tore" (Anlage 4.1.2 der DRL) und Fortscheriben der Liste "Fenster, ergänzt durch Verschattung" (Anlage 4.1.3 der DRL)
Tragwerksplanung Planungsleistungen gem. HOAI 2021 § 51
Tragwerksplanung, nur begrenzt auf die 2 Bauteile: Neue Außenfluchttreppen
Grundleistungen Lph. 3-6
Brandschutzplanung; Planungsleistungen gem. AHO Nr. 17 Leistungen für Brandschutz
Lph. 5:
Grundleistungen
- Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept
- Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur
ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzepts einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
- Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung der brandschutzrelevanten Schnittstellen
- Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
- Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
- Zusammenstellen der Ergebnisse
Lph. 8:
Grundleistungen:
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept
einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten
- Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und
Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
- Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen
oder Sachkundebestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
- Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
- Erstellen eines Statusberichts einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme
Es handelt sich um ein offenes (einstufiges) Verfahren nach § 15 VgV. Es finden keine Verhandungen statt, es wird ein finales Angebot mit allen erforderliche Nachweises erwartet. Bei Punktgleichheit zwischen mehreren Angeboten entscheidet das Los.
Mit dem Angebot sind u.a. Angaben und Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagkriterien entspr. II.2.5 bzw. Anlage unter I.3: Bewertungsmatrix Zuschlagkriterien Nr. 4.1 - 4.5 (Projektmanagement Erläuterung der Arbeitsweise) sind als digitale Präsentation anhand schriftlicher Beschreibungen, Organigrammen, Schemata, Arbeitsproben in Struktur und Inhalt abgestimmt auf Punkte 4.1 - 4.5 in Bewertungsmatrix Zuschlagkriterien einzureichen.
Nur bei Registrierung auf der Vergabeplattform www.evergabe.de durch den Bewerber kann eine automatische
Benachrichtigung über mögliche Änderungen der Vergabe erfolgen. Wenn die Unterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, ist es erforderlich, dass der Bewerber sich regelmäßig eigenständig über ggf. Änderungen zur Vergabe informiert.
Der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag und das Formular zur Eigenerklärung sind fristgerecht elektronisch einzureichen. Per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben
Unter dem unter I.3) angegebenen Link stehen folgende Anlagen zur Verfügung:
- Formular zur Angebotserstellung Einzelbieter
- Formular zur Angebotserstellung Bietergemeinschaft
- Formblatt Verpflichtungserklärung
- Zusammenfassung Eignungskriterien
- Zusammenfassung Zuschlagskriterien
- Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien
- Preisblatt Honorarangebot
- Vertragsentwurf Objektplanung
Anlage 1: Allgemeine Vertragsbedingungen AVB
Anlage 2: Ausführliche Beschreibung Bauvorhaben und Aufgabenbeschreibung, Liste Planungsergebnisse (für Objektplanung, Brandschutzplanung, Tragwerksplanung)
Anlage 3: Teilleistungstabelle (Objektplanung)
Anlage 4: Dokumentationsrichtlinie (DRL)
Anlage 5: bisherige Planungsergebnisse
Anlage 6: Planungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Angaben zur Persone und Nachweis der Berufsqualifikation des Bieters und/oder der Führungskraft des Unternehmens durch Abschluss eines Studiums der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbar an einer Universität oder Fachhochschule durch: Diplomurkunde
2.) Angaben zur Person des vorgesehenen Projektverantwortlichen und dessen Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung
Nachweis durch Abschluss eines Studiums der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbar an einer Universität oder Fachhochschule.
Folgende Angaben sind gefordert (gemäß § 75 VgV): Name, berufliche Qualifikation durch: Diplomurkunde
3.) Angaben zur Person des Tragwerksplaners und dessen Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung
Nachweis durch Abschluss eines Studiums der Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder vergleichbar an einer Universität oder Fachhochschule.
Folgende Angaben sind gefordert (gemäß § 75 VgV): Name, berufliche Qualifikation, Nachweis der Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner nach § 66 SächsBO oder Nachweis der Zugangsvoraussetzung zu dieser Liste durch: Diplomurkunde, Nachweis der dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung.
4.) Angaben zur Person des Brandschutzplaners und dessen Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung
Nachweis durch Abschluss eines Studiums der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbar an einer Universität oder Fachhochschule.
Folgende Angaben sind gefordert (gemäß § 75 VgV): Name, berufliche Qualifikation, Nachweis der Qualifikation als Brandschutzplaner: Diplomurkunde
1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß VGV § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 Nr. 2 mit den nachfolgenden Deckungssummen:
mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und
mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Alternativ kann der Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung erfolgen.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages nach Ziff. IV.3.4). Für Bietergemeinschaften/ARGE gilt: Dieser Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaften/ARGE zuführen.
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des angefragten Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre gemäß VGV § 45 Abs. 4 Nr. 4
1.) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß VGV § 46 Abs. 3 Nr. 8
2.) Eigenerklärung über Referenz für Neubau und/oder Umbau und/oder Erweiterung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber mit bildlicher Darstellung,
Plandarstellung, Erläuterung auf max. 3 Blatt DIN A4, einseitig bedruckt zzgl. Angaben auf Formularbogen, gemäß VGV § 46 Abs. 3 Nr. 1 und VGV § 75 Abs. 5
3.) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß VGV § 46 Abs. 3 Nr. 10
4.) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmes, wie unter III.1.1) beschrieben, gemäß VGV § 46 Abs. 3 Nr. 6
Mindestanforderungen für Referenz, bei Nichterfüllung erfolgt keine weitere Bewertung der Referenz anhand der Zuschlagskriterien
- Neubau und/oder Umbau und/oder Erweiterung eines Gebäudes für
- öffentlichen Auftraggeber
- Fertigstellung (nutzungsfähige Übergabe): Stichtag 01.01.2014
bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages
- Bauwerkskosten KGr. 300/400 (netto), mind. 4.000.000,- EUR
- vom Bieter selbst erbrachte Leistungsphasen: mind. 3 – 8 entspr. § 34 HOAI
- Honorarzone: mind. III gem. § 35 HOAI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung und das Angebotsschreiben, welche um die in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben und Unterlagen zu ergänzen und elektronisch über www.evergabe.de einzureichen sind. Formulare können unter dem unter Punkt I.3) dieser
Bekanntmachung angegebenen Link abgerufen werden. Nicht frist- und formgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung von Angeboten, Bewerbungen, Eigenerklärungen und sonstigen Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Jegliche Kommunikation, einschließlich Anfragen zu den Vergabeunterlagen erfolgt über die Plattform www.evergabe.de.
Werden dort neue Informationen zu einem Vergabeverfahren veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, muss derjenige Teilnehmer sich selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform informieren.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung von Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV).
Der AG behält sich entspr. § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Anforderung innerhalb der gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbung zählt auch die Bewerbung von unterschiedlichen Niederlassungen eines Büros/Unternehmens sowie von einzelnen Teilnehmern in verschiedenen Bewerbergemeinschaften. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aller Teilnehmer Mitglieder der Bietergemeinschaften bzw. aller Niederlassungen eines Büros/Unternehmens.
Dagegen sind Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern bei unterschiedlichen Einzelbewerbungen bzw. Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsamtes erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.