Lausitzbad Hoyerswerda, Los 54 - Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE54
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 54 - Elektroinstallation
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990-er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten.
Hoyerswerda, DE
Leistungen Neuerrichtung der gesamten Elektroinstallation im Baufeld, wiederanschließen der Elektroinstallation außerhalb des Baufeldes.
- Erneuerung der NSHV 1250A
- Erneuerung der Bereichsunterverteiler
- Erneuerung der Hauptzuleitungen zu den Verteilerstandorten
- Kabeltragsysteme
- Installationsgeräte
- Allgemeine Beleuchtung
- Sicherheitsbeleuchtung
- Erdung & Blitzschutz, Überspannungsschutz
- Telekommunikationsanlage
- Such- & Signalanlagen
- Zeitdienstanlagen
- Elektroakustische Anlage
- Hausalarmanlage
- Einbruchmeldeanlage
- Rauchabzugssteuerung
- Strukturierte Verkabelung
- Abbruchleistungen
- Interimslösungen für Teilbetrieb des Objektes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 54 - Elektroinstallation
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 17 (1) Nr. 1 VOB/A EU wird die Ausschreibung aufgehoben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363&reduce=0&search=vergabekammer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.