Kraftfahrzeuge (Offroad-Fahrzeuge) Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/735
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geosn.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kraftfahrzeuge (Offroad-Fahrzeuge)
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (bis 31.12.2023 Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen)
Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, zwei im Einsatz befindliche
Spezialmesskraftfahrzeuge durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die beiden noch
genutzten Offroad-Fahrzeuge sind durch den ca. 15-jährigen aufgabenbedingten
Einsatz im mittschweren bis sehr schweren Gelände verschlissen. Bei
Reparaturbedarf kommt es durch fehlende Ersatzteile zu erheblichen Ausfallzeiten
und durch den Wandel der sich für den GeoSN ergebenden Aufgabenstellungen
müssen mittlerweile andere Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die
bei den noch genutzten Fahrzeugen keine vollumfängliche Ladungssicherheit
gewährleistet werden kann.
Leistungsgegenstand ist dabei die Lieferung von zwei fabrikneuen Offroad-
Fahrzeugen. Diese müssen sowohl für den Einsatz auf normalen Straßenbelägen als
auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten in
weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen und an Steilhängen. Das
Durchfahren von Gewässern muss ebenfalls gewähr-leistet sein.
Dresden, DE
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von
zwei fabrikneuen Offroad-Fahrzeugen. Diese müs-sen sowohl für den Einsatz auf
normalen Straßenbelägen als auch in sehr schwierigem Gelände geeignet sein. Dazu
zählen zum Beispiel Fahrten in weglosem und felsigem Gelände, in Bruchholzwaldflächen
und an Steilhängen. Das Durchfahren von Gewässern muss
ebenfalls gewährleistet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kraftfahrzeuge (Offroad-Fahrzeuge)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.