in situ TEM holder Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12-50652
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de/
Abschnitt II: Gegenstand
in situ TEM holder
Los 1
Das Helmholtz-Zentrum Hereon möchte einen In-situ-Elektrochemiehalter für ein vorhandenes Thermo Fisher Talos F200i beschaffen. Es muss alle notwendigen Geräte für einen vorgespannten, beheizten, geneigten Betrieb mit zwei Flüssigkeitskanälen enthalten.
Ein Adapter für die elektrochemische SEM-Untersuchung muss enthalten sein. Er muss für die Befestigung an einer Port- Platte, z. B. durch eine Gewindebohrung, ausgestattet sein.
Ein Gerät zum Testen der Zellen auf Hochvakuumleckage muss im Lieferumfang enthalten sein.
Der Verwendungszweck ist nicht nur darauf beschränkt, Zellen mit FIB-Lamellen nur aus Magnesium herzustellen, sondern es muss auch möglich sein, verschiedene andere Materialien wie Aluminium, Titan und Zink zu verwenden.
Los 2
Das Helmholtz-Zentrum Hereon möchte ein GIS mit 5 Reservoirs zur Aufbereitung von In-Situ-Testproben beschaffen. Es muss in eine vorhandene Tescan Lyra eingebaut und vollständig integriert werden.
Der Verwendungszweck ist nicht nur darauf beschränkt die Aufbereitung/Abscheidung von Magnesium durchzuführen, sondern es muss auch möglich sein, verschiedene andere Materialien, wie Aluminium, Titan, Zink und Metalloxiden/-hydroxiden zu verwenden.
in situ TEM holder
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht
Das Helmholtz-Zentrum Hereon möchte einen In-situ-Elektrochemiehalter für ein vorhandenes Thermo Fisher Talos F200i beschaffen. Es muss alle notwendigen Geräte für einen vorgespannten, beheizten, geneigten Betrieb mit zwei Flüssigkeitskanälen enthalten.
Ein Adapter für die elektrochemische SEM-Untersuchung muss enthalten sein. Er muss für die Befestigung an einer Port- Platte, z. B. durch eine Gewindebohrung, ausgestattet sein.
Ein Gerät zum Testen der Zellen auf Hochvakuumleckage muss im Lieferumfang enthalten sein.
Der Verwendungszweck ist nicht nur darauf beschränkt, Zellen mit FIB-Lamellen nur aus Magnesium herzustellen, sondern es muss auch möglich sein, verschiedene andere Materialien wie Aluminium, Titan und Zink zu verwenden.
Folgende Punkte, nähere Angaben in der Spezifikation und Leistungstabelle, müssen erfüllt sein:
- kompatibler In-situ-Elektrochemiehalter für ein vorhandenes Thermo Fisher Talos F200i
- alle notwendigen Geräte für den 2-Kanal-Flüssigkeitsbetrieb
- zugehörige Zweikanalpumpe mit Misch- und Verdampfungsmöglichkeit
- alle notwendigen Geräte für die Vorspannung (Bias) der Zelle
- alle notwendigen Geräte zum Heizen der Zelle
- gleichzeitiges Heizen und Vorspannung ist nicht erforderlich
- REM-Adapter mit analogen Möglichkeiten zum TEM- Betrieb. Vorbereitete Probe in derselben Zelle wie für den TEM-Halter, um von SEM zu TEM zu migrieren
- Vakuumtestsystem für die vorbereiteten Zellen zum Schutz des TEM vor Luft-, Dampf- oder Flüssigkeitsdurchbruch
- inklusive Installation
- inklusive Versand und einbringen
- inklusive Ausbildung
- zwei Jahre Garantie
- Preisinformationen zu Wartungsvertrag, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen sollten enthalten sein.
- CE-Zertifizierung.
- Angabe der Lieferzeit, es muss spätestens zum 01.12.2023 geliefert werden
Multi-Gas-Injektionssystem
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht
Das Helmholtz-Zentrum Hereon möchte ein GIS mit 5 Reservoirs zur Aufbereitung von In-Situ-Testproben beschaffen. Es muss in eine vorhandene Tescan Lyra eingebaut und vollständig integriert werden.
Der Verwendungszweck ist nicht nur darauf beschränkt die Aufbereitung/Abscheidung von Magnesium durchzuführen, sondern es muss auch möglich sein, verschiedene andere Materialien, wie Aluminium, Titan, Zink und Metalloxiden/-hydroxiden zu verwenden
Folgende Punkte, nähere Angaben in der Spezifikation und Leistungstabelle, müssen erfüllt sein:
- vorgerüstet mit Precursors: W, Pt, XeF2, H2o, SiOx
- inklusive Lieferung
- inklusive Installation vor Ort auf einer Tescan Lyra
- technisch vollständig in die Tescan Lyra integriert
- montiert an einem Port des SEM, der dies zulässt
- sachgerechtes Probenhandling mit einem bereits vorhandenen SmarAct-Nanomanipulator zum Erzeugen von Lamellen und Beschichten mit SiOx
- Koexistenz mit bestehendem Single-GIS in Geometrie und Software LyraTC (SEM-Betriebssoftware)
- vollständig in das bestehende LyraTC integriert
- ein Jahr Garantie
- Preisinformationen zu Wartungsvertrag, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen sollten enthalten sein.
- CE-Zertifizierung.
- Angabe der Lieferzeit, es muss spätestens zum 01.12.2023 geliefert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Gesamtumsatz des Bewerbers sowie Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Hereon für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Das Hereon behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich/wir erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht:
- Für Personen- oder Sachschäden:____________________________
- Für Vermögensschäden:____________________________
Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten:
es sind 3 Referenzen anzugeben über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, jeweils unter Angabe des Auftraggebers, des Auftragsgegenstandes, der Leistungszeit, der Rechnungssumme in Euro sowie eines Ansprechpartners.
Die Mitteilung der Daten erfolgt mit Einverständnis der Erklärenden, dass die mitgeteilten, personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Unterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens Hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis gemäß der genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. Das Hereon behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Frist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Das Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmen die Bieter dem zu;
5) Durch die Abgabe eines Angebotes verpflichten sich der Bieter, alle übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Hereon seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Unterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung vom Hereon zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer;
7) Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich.
8) Das Angebot können nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Für die Vertragsdokumente ist die deutsche Sprache maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter:
a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann,
b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden,
c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist,
d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird,
f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird.
Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY75
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.